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Für einen stärkeren UN-Einsatz im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo

Der Einsatz-Beschluss des Bundestags im Wortlaut

Im Folgenden dokumentieren wir den am 18. Juni vom Bundestag verabschiedeten Antrag der Regierungsfraktionen zum Bundeswehreisatz im Kongo. Die Kritik aus der Friedensbewegung haben wir an anderer Stelle veröffentlicht: "Probelauf der europäischen Eingreiftruppe".

Deutscher Bundestag, 15. Wahlperiode

Antrag

der Abgeordneten Gernot Erler, Karin Kortmann, Gert Weisskirchen, Wilhelm Schmidt (Salzgitter), Franz Müntefering und der Fraktion der SPD sowie der Abgeordneten Hans-Christian Ströbele, Thilo Hoppe, Volker Beck (Köln), Alexander Bonde, Winfried Nachtwei, Christa Nickels, Claudia Roth (Augsburg), Marianne Tritz, Dr. Antje Vollmer, Ludger Volmer, Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN,

Für einen stärkeren UN-Einsatz im Nordosten der Demokratischen Republik Kongo

Der Bundestag wolle beschließen:

Der Deutsche Bundestag stellt fest:

In der DR Kongo, einem der größten Staaten Afrikas, waren nach dem Ende der Kolonialzeit die Voraussetzungen - Reichtum an Naturressourcen und Bodenschätzen - gegeben für eine hoffnungsvolle Entwicklung weg von Armut hin zu Wohlstand für die Gesamtbevölkerung. Zur Durchsetzung ökonomischer und machtstrategischer Interessen aus ehemaligen Kolonialstaaten, anderen Industriestaaten, aber zunehmend auch aus Staaten Zentralafrikas kam es bis heute zu wirtschaftlicher und gewaltsamer Einmischung von Außen. Die daraus entstandenen Kriege, ethnische Konflikte in der DR Kongo und deren Folgen haben dazu geführt, dass das Land heute zu den ärmsten der Welt gehört.
Es handelt sich bei den Auseinandersetzungen in der DR Kongo nicht nur um einen Bürgerkrieg, sondern um einen Krieg, in den zahlreiche Nachbarstaaten, Uganda, Ruanda, Burundi, Sambia, und auch andere Staaten Zentralafrikas, Simbabwe, Angola, Namibia, verwickelt waren und der deshalb auch "Afrikas 1. Weltkrieg" genannt wird.

Schätzungen zufolge haben als Folgen dieses Krieges seit 1998 bereits mehr als 3,3 Millionen Menschen ihr Leben verloren; rund 2,2 Millionen Kongolesen gelten als Vertriebene und Flüchtlinge. Die meisten Toten sind Zivilisten, die unter den sich durch die Kriegssituation dramatisch verschlechternden Lebensbedingungen leiden und meist nicht durch direkte Waffeneinwirkung, sondern in Folge von Plünderung und Vertreibung, mangelnder Ernährung und Krankheiten gestorben sind. Jeden Monat kommen noch immer rund 30 000 Menschen zu Tode. Allein in der ersten Aprilwoche 2003 sind bei Auseinandersetzungen zwischen Angehörigen der Volksgruppen der Hema und Lendu mehrere hundert Menschen ums Leben gekommen.

Im Juli 1999 handelten die Kriegsparteien in Lusaka ein Friedensabkommen aus, welches im Wesentlichen die Truppenentflechtung, den Rückzug aller ausländischen Truppen und den Beginn des so genannten innerkongolesischen Dialogs beinhaltet.

Der in mehreren VN-Resolutionen geforderte Abzug der ausländischen Truppen ist inzwischen weitgehend erfolgt. Die Entwaffnung und Reintegration der Milizen steht allerdings noch aus. Es finden weiterhin schwere Kämpfe zwischen verschiedenen Gruppierungen statt. Rund 40% des Territoriums sind unter der Kontrolle von Rebellen; die Menschenrechtslage in diesen Gebieten ist katastrophal. Schwerpunkt der Konflikte ist derzeit die Region Ituri im Ostkongo.

Im Abkommen von Pretoria I (30. Juli 2002) vereinbarten Ruanda und die DR Kongo den Rückzug der ruandischen Truppen und die gleichzeitige Entwaffnung der Kriegsparteien durch die Regierung in Kinshasa.

Im Pretoria-II-Abkommen vom 17. Dezember 2002 und im Sun-City-Abkommen vom 1. April 2003 wurde der Rahmen für eine Übergangsregierung festgelegt. Nach rund 30 Monaten sollen freie Wahlen folgen. Die Umsetzung dieser Abkommen stockt, weil es im Lager der wichtigsten Akteure starke Kräfte gibt, die an einer Aufrechterhaltung des Status quo Interesse haben und deshalb die Einrichtung einer Übergangsregierung zu blockieren versuchen. Spezielle Probleme sind die Sicherheit der neuen Vizepräsidenten in Kinshasa und die Integration der Rebellentruppen in die reguläre kongolesische Armee. Umstrittene Fragen, wie die Gewährleistung der Sicherheit aller politischen Kräfte in einer gemeinsamen Übergangsregierung in Kinshasa sowie die Zusammensetzung einer neu zu bildenden kongolesischen Armee, wurden vertagt.

Gemäß dem Abkommen von Pretoria zog Ruanda Anfang Oktober 2002 offiziell alle Truppen aus der DR Kongo ab, doch sind an den Grenzen zu Ruanda und Burundi weiter Truppen präsent. Die Entwaffnung der Interahamwe und ex-FAR-Milizien (Hutus), die noch immer eine Bedrohung für Ruanda darstellen, steht noch aus.
Die auf Seiten der Regierung stehenden Truppen von Namibia, Simbabwe und Angola verabschiedeten sich am 31.10.2002 aus Kinshasa.
Uganda kommt der im Luanda-Abkommen vom 06.09.02 eingegangenen Verpflichtung zum Truppenrückzug seit dem 24. 04.03 nach. Eine gemeinsame "Ituri-Befriedungskommission" hat ihre Arbeit aufgenommen.

Trotz dieser auf internationalen und besonders afrikanischen Druck entstandenen Verhandlungserfolge ist die Gewalt nicht ausreichend eingedämmt. Nach dem Abzug der ugandischen Einheiten aus Bunia (Ituri) kam es seit 07.05.03 zu Kämpfen zwischen Milizen der Volksgruppen der Lendu und Hema mit mehr als 1000 zivilen Opfern. Auch nach der am 16.05. vereinbarten Waffenruhe bleibt die Sicherheitslage äußerst fragil; ein Großteil der Bevölkerung des Gebietes ist geflüchtet.
Tausende haben dabei Zuflucht und Schutz gesucht auf dem Gelände der UN-Soldaten. In Bunia, noch vor ein paar Wochen eine Stadt mit fast 300 000 Einwohner, leben derzeit noch ca. 20 000 Menschen. Berichte unabhängiger Organisationen beschreiben die Gefahr eines unmittelbar bevorstehenden Völkermordes.

Die humanitären und ökologischen Folgen des Konflikts, von dem rund 16 Mio. Kongolesen, d.h. ein Drittel der Bevölkerung unmittelbar betroffen sind, sind beispiellos.
Die Menschenrechtslage bezeichnete VN-Hochkommissar de Mello als katastrophal. Von allen Konfliktparteien wird Folter praktiziert. Besonders in den Rebellengebieten sind schwerste Menschenrechtsverletzungen wie Massenhinrichtungen, systematische Vergewaltigungen, Vertreibungen und Plünderungen an der Tagesordnung, sogar Kannibalismus ist beobachtet worden. Im regierungskontrollierten Gebiet werden Menschenrechte in Einzelfällen und insbesondere von den Sicherheitsdiensten missachtet.

Die Bevölkerung leidet massiv unter den Auswirkungen dieser Kämpfe, die deren ohnehin schon katastrophale Situation weiter verschlechtern. Millionen Kongolesen hungern bzw. leiden an Unter- oder Mangelernährung, 80 % der Bevölkerung haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, 70 % haben keinen Zugang zu qualifizierter Gesundheitsversorgung. Auch die Aidsrate steigt infolge systematischer Vergewaltigungen und Prostitution stetig an. Kinder werden von den Kriegsparteien zu Soldaten rekrutiert. Ohne das Engagement der nichtstaatlichen Zusammenarbeit z. B. von Seiten der deutschen Kirchen wäre in vielen Regionen die Gesundheitsversorgung und das Bildungssystem längst völlig zusammengebrochen.

Der Abbau von Rohstoffen und Bodenschätzen bietet eigentlich eine gute materielle Entwicklungsgrundlage für die DR Kongo. Leider erweist sich dieses Potential selbst heute noch nicht als Segen, sondern als Fluch. Statt zur Entwicklung des Landes beizutragen, wecken die Rohstoffe Begehrlichkeiten auf rasch realisierbare Gewinne. Die verschiedenen Rebellengruppen bereichern sich an der illegalen Ausbeutung von Rohstoffen, um mit dem Geld Kriegsmaterialien zu erwerben, die wiederum den Krieg verschärfen. Dies hat nicht nur eine zunehmende Degradierung und Zerstörung der natürlichen Ressourcen und Wälder mit allen negativen Konsequenzen für Klima, Umwelt und Biodiversität zur Folge, sondern auch - und vor allem - eine Verlängerung der Leiden der Bevölkerung.

Eine dauerhafte Befriedung der Kongo-Region ist eine der Voraussetzungen für den politischen und ökonomischen Aufschwung Afrikas. Hierzu gehört auch, intensiv auf alle beteiligten Staaten und Gruppierungen Druck zum Zwecke der Beilegung des Konflikts und der Feindseligkeiten auszuüben. Deutschland hat sich bei der kongolesischen Bevölkerung und der internationalen Gebergemeinschaft viel Anerkennung dadurch erworben, dass es Vorhaben der staatlichen Entwicklungszusammenarbeit z.B. im Rahmen der Aidsbekämpfung und des Umweltschutzes (etwa im Nationalpark Kahuzi-Biega) aufrechterhalten hat. Dieses Ansehen sollte genutzt werden, um das Thema Kongo jetzt auf die Tagesordnung der Weltpolitik setzen. Ausdruck des deutschen und europäischen Bemühens, zu einer Stabilisierung in der Region beizutragen, sind u.a. die jüngst erfolgten Reisen des EU-Sonderbeauftragten für die Region der Grossen Seen, Aldo Ajello, und der Staatsministerin im Auswärtigen Amt, Kerstin Müller, in die Staaten der Region.



Der Deutsche Bundestag begrüßt und unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung:
  • Im VN-Sicherheitsrat die Initiative Frankreichs zur Entsendung einer mit einem robusten UN-Mandat versehenen Interims-Eingreiftruppe für Sicherungsaufgaben in Bunia (Ituri) zu unterstützen, die darauf zielt, bis zur Aufstockung und Ausweitung der Präsenz von MONUC Massaker an der Zivilbevölkerung in dieser Region zu stoppen und zu verhindern.
  • Im Rahmen der staatlichen bilateralen Entwicklungszusammenarbeit nicht-staatliche Basisorganisationen und Kleinunternehmen zu unterstützen. Seit 1995 wurden dafür fast 17 Mio Euro bereitgestellt. Diese Projekte, die von der Weltbank als "Modelle" bezeichnet werden, dienen der Wiederbelebung lokaler Wirtschaftskreisläufe durch die Zivilgesellschaft und aktivieren nachhaltig das Selbsthilfepotential der Bevölkerung.
  • Im Rahmen der bilateralen EZ die kongolesische Naturschutzbehörde bei der Erfüllung ihrer Aufgaben zu unterstützen und im Osten der DR Kongo den Naturpark Kahuzi-Biega (UNESCO-Weltkulturerbe) seit nunmehr fast zwei Jahrzehnten zu fördern. Das Projekt hat maßgeblich dazu beigetragen, die einmalige Flora und Fauna der Parkes vor Zerstörung zu bewahren.
  • Rund 18 Mio Euro weiterhin für bilaterale Projekte und Programme zur Entwaffnung und Reintegration von Ex-Kombattanten in den Ländern Burundi Ruanda und möglicherweise Angola vorzusehen. Für die DR Kongo wird für Herbst 2003 ein nationales Programm zur Demobilisierung und Reintegration erwartet.
  • Deutschland beteiligt sich darüber hinaus am Regionalprogramm der Weltbank mit 1,8 Mio Euro und wirkt aktiv in den Steuerungsgremien des Programms mit.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
  • weiterhin darauf hin zu wirken, dass eine international koordinierte Friedenspolitik das ihrige dazu beiträgt, diese humanitäre Katastrophe so schnell wie möglich zu beenden;
  • weiterhin darauf hin zu wirken, dass noch offene Fragen der politischen Partizipation in der Übergangsregierung, die Gewährleistung der Sicherheit aller politischen Kräfte und der Demokratisierung des Landes sowie die Zusammensetzung einer neuen Armee geklärt werden;
  • weiterhin darauf hin zu wirken, dass die VN-Sicherheitsrats-Resolutionen 1445/2002 vom 4. Dezember 2002 und 1468/2003 vom 20. März 2003, die die freiwillige Entwaffnung und Demobilisierung der bewaffneten in- und ausländischen Kämpfer (in erster Linie ruandische Hutu-Milizen) im Ostkongo durch die Peace-Keeping-Mission "Mission d l'Organisation des Nations Unies en République Democratique du Congo" (MONUC) vorsehen, endlich umgesetzt werden;
  • sich im Anschluss an die Einsetzung der Interims-Eingreiftruppe im VN-Sicherheitsrat auch für die Ausweitung des Mandats von MONUC vor allem im Hinblick auf Personalzahl und Ausrüstung einzusetzen, damit mit Zustimmung der kongolesischen Regierung und der Nachbarstaaten zur Verhinderung von Massakern an der Zivilbevölkerung und zur Durchsetzung der Entwaffnung der Milizen, die sich an solchen Verbrechen beteiligen, notfalls auch Gewalt nach der VN-Charta angewandt werden kann.
  • entsprechend den deutschen Möglichkeiten Hilfe für die Interims-Eingreiftruppe und für MONUC zuzusagen;
  • den Aufbau staatlicher Institutionen, insbesondere Justizwesen und Polizei, noch ent-schiedener als bisher zu unterstützen;
  • die Regierungen Ugandas und Ruandas weiterhin aufzufordern, endlich ihre Unterstützung von Rebellengruppen im Osten des Kongo einzustellen und sich vollständig von kongolesischem Territorium zurückzuziehen; sowie die Regierung der DR Kongo weiterhin aufzufordern, die Abkommen von Lusaka und Pretoria umzusetzen und Milizen im Osten der DR Kongo nicht zu unterstützen;
  • die Unterstützung kirchlicher Friedens- und Entwicklungsarbeit weiter zu verstärken. Diese könnte die schon jetzt vorhandenen administrativen, institutionellen und organisatorischen Strukturen fördern, um direkt und ohne zeitliche Verzögerung den Aufbau der Region anzugehen. Die Kirchen besitzen in der Regel das Vertrauen der Bevölkerung. Von ihnen mitgetragene Friedens- und Entwicklungsprogramme könnten eine positive Wirkung auf eine friedliche Neuorientierung der Region haben;
  • eine internationale Konferenz zu Frieden, Demokratisierung und wirtschaftlicher Zusammenarbeit in der Region unter Schirmherrschaft der Vereinten Nationen und der Afrikanischen Union im Jahre 2003 zu fördern, die den Fahrplan für den politischen und wirtschaftlichen Aufbau liefert und die Verantwortung der afrikanischen Staaten bei der nachhaltigen Konfliktlösung unterstreichen soll. Deutschland könnte als VN-Sicherheitsratsmitglied, zusammen mit den afrikanischen Ratsmitgliedern, hierbei eine unterstützende Rolle spielen;
  • in internationalen Gremien und in Zusammenarbeit insbesondere im Rahmen der VN und der EU darauf hinzuwirken, dass die reichlich vorhandenen Bodenschätze im Kongo zum Wohle der Bevölkerung in der DR Kongo wirtschaftlich genutzt werden und die illegale Ausbeutung von Rohstoffen und der Natur durch Warlords gestoppt wird. Dies beinhaltet auch die besondere soziale und politische Verantwortung von international operierenden Firmen, die Bodenschätze und Ressourcen aus der umkämpften Region beziehen;
  • den Aufbau staatlicher Strukturen im Osten des Kongo weiterhin nachdrücklich zu fördern, um Terror und Willkür von Warlords wirksam zu begegnen.
  • gemeinsam mit den anderen Gläubigerstaaten eine angemessene Entschuldungs- und Umschuldungsstrategie für die DR Kongo zu beschließen;
  • den Schutz natürlicher Ressourcen, der Waldgebiete mit Fauna und Flora weiterhin auch mit deutscher Entwicklungszusammenarbeit aufrechtzuerhalten und zu verstärken.
Berlin, den 05. Juni 2003

Franz Müntefering und Fraktion
Katrin Göring-Eckardt, Krista Sager und Fraktion

Siehe auch:
Bundesregierung beschließt Bundeswehr-Beteiligung an der EU-Friedensmission im Kongo
Kritik aus der Friedensbewegung: "Probelauf der europäischen Eingreiftruppe" (15. Juni 2003)



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