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Über Panzergeschäfte spricht man nicht

Gericht schützt Export von Rüstungsgütern *

Die Geheimhaltung von illegalen Waffenexporten in Krisengebiete ist rechtens, die Aufforderung zur Veröffentlichung hingegen strafbar. Das ist die Botschaft, die ein Gericht mit seinem Urteil gegen einen Heidelberger Friedensaktivisten verhängt hat.

Das Amtsgericht München verurteilte am Donnerstag den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40 Euro. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60 Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) auf Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen über einen offenbar seit langem geplanten Export von Leopard 2-Panzern an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, weshalb die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diesbezügliche Informationen habe, so Theisen.

Das Amtsgericht München sah darin aber eine Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), weshalb mit den Flugblättern öffentlich zu Straftaten aufgefordert worden sei (§ 111 StGB). Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming, der Theisen verteidigte, begründete in seinem Plädoyer hingegen, warum die Verteilung des Flugblattes nicht strafbar gewesen sei. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien seien illegal, weshalb Krauss-Maffei Wegmann hier auch keinen Schutz für illegale Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse in Anspruch nehmen könne.

Theisen bestätigte gegenüber »nd«, dass er gegen das Urteil Berufung einlegen werde. Das Gericht habe eine Prüfung der verfassungsrechtlichen Anforderungen an das Thema verweigert. Damit wird sich als Nächstes das Landgericht München der Sache annehmen. Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Urteil eine gefährliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Der Bundessicherheitsrat, der in geheimen Sitzungen die Rüstungsexporte genehmigt, gehöre wegen seiner menschenrechtsverletzenden Rüstungsexportpraxis auf die Anklagebank, heißt es in einer Erklärung des Komitees.

* Aus: neues deutschland, Samstag, 16. Februar 2013

Amtsgericht München verurteilt Friedensaktivisten wegen Leopard 2-Protest

Presseerklärung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, 15.02.2013

Das Amtsgericht München hat heute den Heidelberger Friedensaktivisten Hermann Theisen zu einer Geldstrafe von 60 Tagessätzen à 40,- Euro verurteilt. Die Staatsanwaltschaft München hatte gar 90 Tagessätze à 60,- Euro gefordert. Theisen hatte im Sommer des vergangenen Jahres die Mitarbeiter der Rüstungsfirma Krauss-Maffei Wegmann (München) mit Flugblättern dazu aufgefordert, Informationen zu der bereits seit längerer Zeit in Rede stehenden Leopard 2-Panzer-Lieferung an Saudi-Arabien der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.

Ein solcher Rüstungsexport verstoße gegen die Politischen Grundsätze der Bundesregierung zu Rüstungsexporten, weshalb die Öffentlichkeit einen Anspruch auf diesbezügliche Informationen habe, so Theisen. Das Amtsgericht München sah darin aber eine Aufforderung zum Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen (§ 17 UWG), weshalb mit den Flugblättern öffentlich zu Straftaten aufgefordert worden sei (§ 111 StGB).

Der Heidelberger Rechtsanwalt Martin Heiming, der Theisen verteidigte, hat in seinem Plädoyer ausführlich begründet, warum die Verteilung des Flugblattes nicht strafbar gewesen sei. Rüstungsexporte nach Saudi-Arabien seien illegal, weshalb Krauss-Maffei Wegmann hier auch keinen Schutz für illegale Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse für sich in Anspruch nehmen könne.

Theisen wird Berufung gegen das Urteil einlegen, womit sich nun das Landgericht München der Sache annehmen wird.

Das Komitee für Grundrechte und Demokratie sieht in dem Urteil eine gefährliche Beeinträchtigung der Meinungsfreiheit. Der Bundessicherheitsrat, der in geheimen Sitzungen die Rüstungsexporte genehmigt, gehörte wegen seiner menschenrechtsverletzenden Rüstungsexportpraxis auf die Anklagebank.

Martin Singe




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