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Klären Arbeitsrichter einen illegalen Waffendeal?

Einstige Mitarbeiter von Heckler&Koch wollen nicht Sündenböcke für illegale Mexiko-Exporte sein

Von René Heilig *

Die mutmaßlich illegalen Waffenlieferungen des Rüstungskonzerns Heckler&Koch nach Mexiko beschäftigten am Dienstag erstmals ein Gericht – allerdings ganz anders, als man es erwarten sollte.

Heckler&Koch, das Unternehmen aus dem baden-württembergischen Oberndorf, steht seit Jahren im Verdacht, Tausende G-36-Sturmgewehre trotz Verbots in mexikanische Unruheprovinzen geliefert zu haben. Das ist in der Tat eine Gerichtsverhandlung wert. Doch seit April 2010 wird nur lustlos gegen H&K wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Außenwirtschafts- sowie das Kriegswaffenkontrollgesetz ermittelt.

Wie das mexikanische Verteidigungsministerium längst bestätigte, hat das Land mindestens 9652 Sturmgewehre des Typs G36 von H&K erhalten. 4796 Sturmgewehre wurden verbotenerweise in Unruheprovinzen geliefert. Durch derartige Fakten gedrängt – und nach zwei Hausdurchsuchungen durch das Stuttgarter Landeskriminalamt und das Zollkriminalamt Köln – sah sich die H&K-Unternehmensführung im April 2013 zum Handeln gezwungen. Eine »interne Sonderuntersuchung« endete mit dem Rauswurf von Marianne B. und Axel H. Die seien für den Mexiko-Deal verantwortlich, sagt die Betriebsleitung.

Doch die geschassten Mitarbeiter wollen nicht als Sündenböcke für die Konzernpolitik herhalten, die offenbar von der Bundesregierung gedeckt wurde. Sie wehren sich vor dem Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen.

Selbst bei bester Absicht sind dessen Kompetenzen gering. Zumal bereits mögliche örtliche Verquickungen Grenzen aufzeigen könnten. Der Buchautor und H&K-Kenner Jürgen Grässlin macht unter anderem auf folgenden Umstand aufmerksam: Peter Beyerle, der vormalige Präsident des Landgerichts Rottweil – das im Falle illegaler Waffendeals von H& K zuständig ist – wechselte nach seiner Pensionierung zu eben dieser Waffenfirma. Als Geschäftsführer und Kriegswaffenkontrollbeauftragter hat er den Mexiko-Deal bei den deutschen Ausfuhrbehörden beantragt.

Die G36-Gewehre zählen »ausfuhrtechnisch« zu den sogenannten Kleinwaffen. Deren Exporte sind derzeit auf einem Allzeithoch. Laut Rüstungsexportbericht wurden von der schwarz-gelben Bundesregierung 2012 Genehmigungen in Höhe von 76,15 Millionen Euro erteilt. Das ist mehr als doppelt so viel wie noch 2011. 48 Prozent aller Genehmigungen für diese Kleinwaffenverkäufe entfallen auf Exporte in sogenannte Drittstaaten. Sie gehen also vor allem in die ärmsten Länder der Erde und vagabundieren dann von Konflikt zu Konflikt. Bei der Kleinwaffenmunition hat sich der Anteil der Drittländer zuletzt sogar verdreifacht, von sieben Prozent 2011 auf 21 Prozent im Jahr 2012.

* Aus: neues deutschland, Mittwoch, 4. Dezember 2013


Kurzkommentar

zum Prozess gegen Heckler & Koch vor dem Arbeitgericht Villingen am 3. Dezember 2013

Von Jürgen Grässlin **

Der Arbeitsrechtsprozess zweier fristlos gekündigter Mitarbeiter gegen Heckler & Koch vor dem Arbeitsgericht Freiburg, Außenstelle Villingen, am 3. Dezember 2013 war äußerst aufschlussreich und offenbarte einen tiefen Einblick in die illegalen Machenschaften von H&K im Fall Mexiko.

Erfreulicher Weise wurden gleich mehrere neue Akteure in der Handlungskette widerrechtlicher Waffenexporte benannt, zahlreiche unglaubliche neue Fakten kamen ans Taglicht. Diese belasten sowohl die sogenannten „Rüstungsexportkontrollbehörden“ als auch die Führungskräfte von H&K. Aussagen im Verlauf des Villinger Arbeitsgerichtsprozess erhärteten auch den Verdacht gegenüber dem früheren Mexiko-Beauftragten bei LAMAR, Markus Bantle.

Schon jetzt lässt sich zwischenbilanzieren: Das Experiment Mexiko der Bundesregierung (einzelne Bundesstaaten dürfen mit Kriegswaffen beliefert werden, andere nicht) ist folgenschwer gescheitert. Schlimmer noch: Der Endverbleib der Waffen wird nicht kontrolliert. Endverbleibserklärungen wurden zuweilen zeitlich befristet ausgestellt („Haltbarkeitsdatum“) bzw. Exportverbote auf „Zuruf“ erteilt.

Zahlreiche Medienvertreter/innen von Fernsehsendern (ARD brisant und SWR Fernsehen Abendschau/Landesschau) und Radiosendern (SWR, Deutschlandradio) sowie Zeitungsjournalisten aus ganz Deutschland verfolgten den rund zweieinhalbstündigen Prozess. TV, Radio sowie Internetzeitungen berichteten noch am Abend, Printmedien tags darauf. Einige der Berichte fehlen hier noch, z.B. ZEIT (wird noch publiziert) und tageszeitung/taz vom 04.12.2013.

Der Skandal um die illegalen G36-Gewehrlieferungen wird die deutsche Justiz noch intensiv beschäftigen. Im Frühsommer 2014 ist damit zu rechnen, dass der Stuttgarter Staatsanwalt Peter Vobiller Anklage gegen Verantwortliche bei H& erhebt. In diesem Sinne erklärte Volker Teigelkötter, Rechtsanwalt für Heckler & Koch, am 3.12.2013 vor dem Arbeitsgericht Villingen durchaus nachvollziehbar: „Wir sind der Überzeugung, dass es zu einer Anklageerhebung kommt.“

Dann allerdings geht es nicht um arbeitsrechtliche Fragen, sondern um die Problematik der Verletzung des Kriegswaffenkontrollgesetzes (KWKG) und Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) mit möglichen Haftstrafen ab zwei Jahren aufwärts.

** RüstungsInformationsBüro (RIB e.V.), DFG-VK
Aktion Aufschrei – Stoppt den Waffenhandel



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