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Gegen Waffenexport nach Israel

Stellungnahme des Bundesausschusses Friedensratschlag

Pressemitteilung
  • Bundessicherheitsrat ersatzlos auflösen
  • Waffenlieferungen an Israel widersprechen deutschen und europäischen Richtlinien
  • Mehr Sicherheit für Israel durch militärische Deeskalation in der Region
Der Bundesausschuss Friedensratschlag fordert die Abschaffung des Bundessicherheitsrats. Dieses Gremium, das über den Export von Waffen und anderen Kriegsgütern entscheidet, sei ein vordemokratisches Gremium, das keinerlei parlamentarischer Kontrolle untersteht. Der "Bundessicherheitsrat" besteht aus dem Bundeskanzler, dem Außenminister, dem Verteidigungsminister, dem Wirtschaftsminister und der Entwicklungsministerin. Wie verschiedene Zeitungen berichteten, wird das Gremien in diesen Tagen eine Entscheidung über die Lieferung von Patriot-Raketen, zwei U-Booten, Transport- und Spürpanzern vom Typ "Fuchs" an Israel fällen. Da der Bundessicherheitsrat in der Regel geheim tagt, war aus Berlin nicht zu erfahren, ob und wann eine solche Sitzung tatsächlich stattfindet oder vielleicht sogar schon stattgefunden hat. Eine solche Geheimniskrämerei widerspricht dem Gebot der "Transparenz", das die Bundesregierung in Bezug auf ihre Rüstungsexportpraxis im Januar 2000 versprochen hatte.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag fordert die Bundesregierung auf, im vorliegenden Fall eine Exportgenehmigung von Kriegswaffen an Israel nicht zu erteilen. Der Waffenexport nach Israel widerspricht den Exportrichtlinien der Bundesregierung vom 19. Januar 2000 aus mehreren Gründen:

1) Nach Kap. II Ziff. 4 sind Rüstungsexporte zu versagen, wenn die Empfängerländer "in bewaffnete Auseinandersetzungen verwickelt sind, sofern nicht ein Fall des Artikels 51 der VN-Charta vorliegt" (Art. 51 beinhaltet das Recht auf Selbstverteidigung gegen einen äußeren Angriff); auf die bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Israelis und Palästinensern ist der Art. 51 nicht anwendbar. Die in der öffentlichen Diskussion vorgenommene Projektion auf einen möglichen Angriff von Seiten Iraks ist wenig überzeugend; ein solcher Angriff ist sogar solange auszuschließen, wie der Irak nicht von den USA angegriffen wird.

2) Exporte in Spannungsgebiete sind nicht erlaubt (Kap. II Ziff. 4: "Exporte in Länder, in denen ein Ausbruch bewaffneter Auseinandersetzungen droht oder bestehende Spannungen und Konflikte durch den Export ausgelöst, aufrechterhalten oder verschärft würden"); der Nahe Osten ist das "Spannungsgebiet" schlechthin;

3) Im Kapitel 1 "Allgemeine Prinzipien" wird festgehalten, dass der Beachtung der Menschenrechtssituation in den Empfängerländern bei der Erteilung von Rüstungsexporten ein "besonderes Gewicht beigemessen" werden soll (Ziff. 2). Wenn "hinreichender Verdacht besteht, dass (die Waffen) zur internen Repression" eingesetzt werden, ist eine Exportgenehmigung zu versagen, heißt es in Ziffer 3. Und Ziffer 4 besagt, dass bei der "Prüfung der Menschenrechtsfrage .. Feststellungen der EU, des Europarates, der Vereinten Nationen (VN), der OSZE und anderer internationaler Gremien" sowie die Berichte von "Menschenrechtsorganisationen" einbezogen werden. Die Berichte etwa von amnesty international oder die Verurteilungen Israels durch die Menschenrechts-Kommisssion der Vereinten Nationen sind Legion.

4) Des weiteren hat die Bundesregierung ausdrücklich versprochen, sich an den europäischen "Verhaltenskodex" vom 8. Juni 1998 zu halten. Dieser Kodex verbietet u.a. Waffenexporte in Länder, die gegen grundlegende Menschenrechte verstoßen (Kriterium 2) und/oder die in innere bewaffnete Konflikte verstrickt sind (Kriterium 3). Beides trifft auf die israelische Politik in den besetzten Palästinensergebieten zu.

Gegen alle hier genannten politischen Kriterien und Festlegungen auf Bundes- und europäischer Ebene würde die Bundesregierung verstoßen, wenn sie den Export der beantragten Waffen genehmigen würde. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um Waffen mit "defensivem" oder "offensivem" Charakter handelt. Denn erstens wird eine solche Unterscheidung in den einschlägigen Exportrichtlinien und Kodizes selbst nicht vorgenommen (Waffe ist Waffe), und zweitens macht die Unterscheidung bei der modernen Waffentechnologie kaum noch einen Sinn. Auch der angeblich rein "defensive" Fuchs-Spürpanzer kann beim Vormarsch auf gegnerischem Gebiet dessen Terrain nach biologischen oder chemischen Kampfstoffen untersuchen und so die nachrückenden Truppen unterstützen.

Der Bundesausschuss Friedensratschlag weist abschließend darauf hin, dass Israels Sicherheitslage nicht durch eine weitere Hochrüstungspolitik, sondern durch eine Politik der militärischen Deeskalation verbessert werden kann. Dies bedeutet sowohl die Revitalisierung des israelisch-palästinensischen Friedensprozesses als auch die Verhinderung eines US-Krieges gegen Irak.

Kassel, den 11. Dezember 2002
Für den Bundesausschuss Friedensratschlag:
Dr. Peter Strutynski (Sprecher)


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