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100 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur Reform der Vereinten Nationen

Hochrangige Kommission legt Vorschläge zur UN-Reform vor - Berichte und Kommentare

Zur Einstimmung in das Thema UN-Reform eine Agenturmeldung vom 30. November:

AFP - Im Rahmen eines breit angelegten Reformplans für die Vereinten Nationen hat eine von UN-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzte Kommission eine Vergrößerung des Weltsicherheitsrats von 15 auf 24 Mitglieder vorgeschlagen. In ihrem Bericht (den vollständigen Bericht gibt es hier!) legt die Kommission dafür zwei Modelle vor: Das erste Modell sieht sechs neue ständige und drei weitere temporäre Mitglieder vor, das zweite Modell nur zusätzliche neun temporäre Sitze. Deutschland strebt einen ständigen Sitz an.

Die bisherige Zusammensetzung des Sicherheitsrats spiegelt noch die Machtverhältnisse nach Ende des Zweiten Weltkriegs wider. Das Gremium besteht aus den fünf permanenten Mitgliedern China, Frankreich, Großbritannien, Russland und den USA, die über das Vetorecht verfügen. Hinzu kommen neun nicht-ständige Mitglieder, die im Zwei-Jahres-Takt wechseln.

Die Kommission unter Vorsitz des früheren thailändischen Regierungschefs Anand Panyarachun betont in ihrem 129-seitigen Bericht, dass durch die Vergrößerung "die Effektivität und die Glaubwürdigkeit" des Rats erhöht werden solle. Da die 191 UN-Mitgliedstaaten in dem Rat bislang zu wenig repräsentiert seien, schwinde auch die Unterstützung für die Entscheidungen des Gremiums.

Durch beide von der Kommission vorgeschlagenen Modelle würden im Rat drei statt der bisher zwei Kategorien von Mitgliedern geschaffen. Laut dem ersten Modell sollen die sechs neuen ständigen Mitglieder kein Vetorecht erhalten. Nach dem zweiten Modell sollen acht der dann 19 temporären Mitglieder für vier Jahre von der UN-Vollversammlung in das Gremium gewählt werden, die übrigen elf weiterhin nur für zwei Jahre. Die Vier-Jahres-Mitglieder sollen zudem nach Ablauf ihrer Mitgliedschaft direkt wieder in den Rat gewählt werden können.

Die Aufnahme als neues ständiges oder als Vier-Jahres-Mitglied soll dem Vorschlag zufolge von den finanziellen und militärischen Beiträgen der Mitgliedstaaten zur UNO abhängig sein. Demnach hätte Deutschland in beiden Modellen gute Chancen auf einen der "mittleren" Ränge im Rat, da es der drittgrößte Beitragszahler und zweitgrößte Truppensteller der UNO ist. Die Möglichkeit der vierjährigen Mitgliedschaft fiele allerdings hinter das erklärte Ziel der Bundesregierung zurück, permanent dem Gremium anzugehören.


Tatsächlich wird in den Medien vor allem über die Zusammensetzung des UN-Sicherheitsrats diskutiert - eine zwar wichtige, aber bestimmt nicht die entscheidende Frage der UN-Reform. Denn eines wird ohnehin bestehen bleiben: das Vetorecht der fünf ständigen Mitglieder. Das ist das eigentliche Machtzentrum der UNO, und das wird auch so bleiben. In dem Reformpapier gibt es darüber hinaus interessante inhaltliche politische Fragen, die möglicherweise noch brisanter sind als die Sicherheitratsfrage, z.B. die Frage der Zulässigkeit oder Unzulässigkeit von präventiven oder präemptiven Kriegshandlungen. Hierzu gehen die Meinungen stark auseinander - nicht nur faktisch, sondern auch schon in der Interpretation dessen, was die Reformkommission nun eigentlich meinte.

Doch zunächst lassen wir die UNO selbst sprechen. Am 1. Dezember veröffentlichte das Sekretariat die folgende Pressemeldung:



1. Dezember 2004

Hochrangige Gruppe zur UNO-Reform stellt Bericht vor

Bericht enthält über 100 Empfehlungen zur Bekämpfung von Terrorismus, Armut, Gewalt, zur Abschaffung von Massenvernichtungswaffen und zur Reform der Vereinten Nationen”

VEREINTE NATIONEN/NEW YORK, 1. Dezember 2004 – Die Hochrangige Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel (High Level Panel on Threats, Challenges and Change), die im vergangenen Jahr von UNO-Generalsekretär Kofi Annan eingesetzt worden war, um Vorschläge zur Stärkung der internationalen Sicherheit zu machen, wird ihre Empfehlungen offiziell am 2. Dezember vorstellen. Sie drängt darauf, neue und weit reichende Grundregeln anzunehmen, damit die internationale Gemeinschaft mit neuen Gefahren im 21. Jahrhundert besser umgehen kann und die Vereinten Nationen gestärkt werden.

Der Vorsitzende des Panels, der ehemalige thailändische Premierminister Anand Panyarachun, betont, dass der 95-seitige Bericht mit dem Titel „Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung“, „eine neue Vision für die kollektive Sicherheit vorschlägt. Eine Vision, die alle Hauptbedrohungen für den internationalen Frieden und die Sicherheit behandelt.“ Die 16 Mitglieder des Panels, das aus ehemaligen Staatschefs, Außenministern sowie Sicherheits-sowie Militär- und Entwicklungsexperten besteht, betonen das Recht der Staaten auf Selbstverteidigung, einschließlich Präventivschlägen, wenn ein Angriff unmittelbar bevorsteht. Das Panel kommt auch zu dem Schluss, dass bei „Albtraum-Szenarien“, zum Beispiel bei einem möglichen Einsatz von Massenvernichtungswaffen durch Terroristen, der Sicherheitsrat schneller und pro-aktiver reagieren müsse als in der Vergangenheit.

Die vorgeschlagenen Änderungen gehen einige der kontroversesten Themen an, zum Beispiel wann der Einsatz von Gewalt gerechtfertigt ist. Ebenso geht es um sehr komplexe Fragen, etwa wie Armut und Krankheiten am besten bekämpft werden können. In dem Bericht wird argumentiert, dass im Zeitalter des globalen Handels und Terrorismus die Bedrohung einer Nation gleichzeitig eine Bedrohung aller Menschen darstellt und dass die Staaten eng zusammenarbeiten müssen, um ihre Sicherheit gewährleisten zu können. Obwohl die Wichtigkeit der kollektiven Sicherheit betont wird, unterstreicht das Panel, dass souveräne Staaten „ nach wie vor die wichtigste Funktion bei der Lösung der aktuellen Gefahren besitzen. Allerdings müssen viele Staaten besser gewappnet sein, um ihre Souveränität verantwortungsvoll ausüben zu können.“

Als UNO-Generalsekretär Annan vor einem Jahr das Panel einsetzte, sagte er, dass die UNO an einem Scheideweg stehe: Sie könne die Herausforderung meistern und die neuen Gefahren beseitigen, andernfalls könne sie durch wachsende Uneinigkeit oder unilaterale Bestrebungen weiter geschwächt werden. Kofi Annan wird die Empfehlungen des Panels für seinen eigenen Bericht berücksichtigen, der im März veröffentlicht wird. Dieser Bericht wird der Vorbereitung eines UNO-Gipfels im September 2005 dienen, an dem alle Staats- und Regierungschefs teilnehmen werden.

Anwendung von Gewalt

Neben der Bekräftigung des Rechts auf Selbstverteidigung, enthält der Bericht die Idee einer kollektiven Verantwortung, um Zivilisten vor Völkermord, ethnischen Säuberungen und anderen Gewalttaten zu schützen. Diese Verantwortung, heißt es, liege zuerst bei den souveränen Staaten. Wenn sie jedoch nicht fähig oder nicht bereit seien, dieser Verantwortung nachzukommen, müsse die internationale Gemeinschaft intervenieren. Sie müsse dann präventiv eingreifen, auf Gewalt reagieren und Wiederaufbauhilfe leisten. Gewalt soll durch Diplomatie vorgebeugt werden, die Menschen sollen durch humanitäre Einsätze geschützt werden. „Gewalt soll nur als letztes Mittel eingesetzt und durch den Sicherheitsrat beschlossen werden.“

Friedenssicherungseinsätze

Der Bericht behandelt auch Punkte, die während oder nach einem Konflikt auftreten können, einschließlich der Kapazitäten, die für die Friedensdurchsetzung, Friedenserhaltung, Friedensschaffung und den Schutz von Zivilisten nötig sind. Die Zahl der verfügbaren Friedenstruppen wird als gefährlich niedrig angesehen. Die Staaten müssten bereitwilliger Truppen zur Verfügung stellen. Vor allem die Industriestaaten müssten mehr tun, um Truppenkontingente bereit zu halten und verstärkt Finanzmittel und Logistik zur Verfügung stellen. Das Panel drängt auch darauf, ein neues UNO-Organ, eine Kommission zur Friedenskonsolidierung (Peacebuilding Commission), einzurichten, die das Risiko von Gewaltausbrüchen in einzelnen Ländern abschätzen, Präventivmaßnahmen vorschlagen und die Anstrengungen der internationalen Gemeinschaft in Post-Konflikt-Situationen anführen soll.

Vorbeugung

Der Bericht enthält zahlreiche Vorschläge zur Konfliktprävention und anderen globalen Bedrohungen. Die Förderung der Entwicklung steht dabei an erster Stelle. Entwicklung, so der Bericht, „hat zahlreiche Funktionen. Sie hilft bei der Bekämpfung von Armut, Krankheiten und Umweltzerstörung, die Millionen von Menschen töten und die menschliche Sicherheit gefährden. Es ist entscheidend, Staaten davor zu bewahren, dass sie ihre Aufgaben nicht mehr wahrnehmen können. Entwicklung ist auch Teil einer langfristigen Strategie, um Bürgerkriege zu verhindern sowie dem Terrorismus und organisierter Kriminalität den Nährboden zu entziehen.“

Das Panel kritisiert die „schockierend späte und beschämende“ globale Antwort auf HIV/Aids und ruft die internationale Gemeinschaft auf, das öffentliche Gesundheitswesen und auch die Seuchenbeobachtung neu zu organisieren – als Abwehrmittel gegen künftige Epidemien aber auch gegen die Gefahr eines Einsatzes biologischer Waffen durch Terroristen. Betont wird auch „die Lücke zwischen den Versprechen des Kyoto-Protokolls und der gegenwärtigen Situation.“ Gefordert werden neue Verhandlungen für eine langfristige Strategie zur Bekämpfung der globalen Erderwärmung nach 2012, wenn die Verpflichtungen des Kyoto-Protokolls entfallen.

Der Bericht enthält auch detaillierte Vorschläge zur Stärkung des Nichtverbreitungsmechanismus von Nuklearwaffen. Ebenso aufgeführt sind Schritte, um die Verbreitung biologischer und chemischer Waffen zu verhindern. Es werden auch Elemente für eine umfassende Strategie zur Bekämpfung des Terrorismus aufgezeigt. Dabei soll der Generalsekretär eine Führungsrolle einnehmen. Das Panel einigte sich auf eine Definition des Terrorismus. „Das Nichtvorhandensein dieser Definition“, so der Bericht, „hat die UNO bisher daran gehindert ihre moralische Autorität auszuüben und eindeutig klarzumachen, dass Terrorismus niemals eine akzeptable Taktik sein kann.“

UNO-Reform

Das Panel kommt zu dem Schluss, dass die UNO „deutlich effektiver bei der Behandlung der Hauptbedrohungen des Friedens und der Sicherheit ist, als allgemein behauptet wird.“ Dennoch seien einschneidende Veränderungen nötig, „wenn die UNO im 21. Jahrhundert kollektive Sicherheit effektiv und effizient für alle gewährleisten soll.“ Einer der wichtigsten Vorschläge ist die Erweiterung des Sicherheitsrats von 15 auf 24 Mitglieder. Das Panel schlägt zwei Optionen vor: Im ersten Modell kommen sechs neue ständige Mitglieder ohne Vetorecht hinzu. Das andere Modell sieht zusätzliche Sitze für jeweils vier Jahre vor, die regional vergeben werden sollen, wobei eine Wiederwahl möglich ist.

Außerdem werden Änderungen bei der Generalversammlung, dem Wirtschafts- und Sozialrat (ECOSOC), der Menschenrechtskommission und den Beziehungen zwischen der UNO und den regionalen Organisationen vorgeschlagen. Die Rolle des Generalsekretärs im Bereich Frieden und Sicherheit soll gestärkt werden. Um effektiver arbeiten zu können, müsse der Generalsekretär größere Freiheiten bekommen und dafür dann Rechenschaft ablegen. Die Einführung der Position eines zweiten stellvertretenden Generalsekretärs, der sich auf den Bereich Frieden und Sicherheit konzentrieren und Frühwarn-Berichte und Strategien entwickeln soll, und somit die bisher einzige stellvertretende Generalsekretärin (deren Posten 1996 geschaffen worden war) entlasten soll, „könnte der UNO zu stärkerer Kohärenz im sozialen, wirtschaftlichen und entwicklungspolitischen Bereich verhelfen.“

Der Bericht enthält insgesamt 101 Empfehlungen. Neben dem Vorsitzenden hat das Panel folgende Mitglieder: Robert Badinter (Frankreich), Gro Harlem Brundtland (Norwegen), Mary Chinery-Hesse (Ghana), Gareth Evans (Australien), David Hannay (Vereinigtes Königreich), Enrique Iglesias (Uruguay), Amr Moussa (Ägypten), Satish Nambiar (Indien), Sadako Ogata (Japan), Jevgeni M. Primakov (Russische Föderation), Qian Qichen (China), Nafis Sadiq (Pakistan), Salim Ahmed Salim (Tansania), Brent Scowcroft (Vereinigte Staaten von Amerika) und Joao Baena Soares (Brasilien). Professor Stephen Stedman von der Stanford Universität stellte den Bericht zusammen.

Weitere Informationen gibt es auf der Website: www.un.org/secureworld.

Im Neuen Deutschland befand sich schon am 2. Dezember, dem Tag, an dem die UN-Reformvorschläge veröffentlicht wurden, ein Artikel, der die wesentlichen Knackpunkte herausarbeitete:

Reformpaket für Vereinte Nationen

Kommission schlägt größeren Sicherheitsrat und Recht auf Präventivkrieg vor

Von Olaf Standke


(...) Welches Echo die Vorschläge der von Annan eingesetzten 16-köpfigen Kommission für die Reform der wichtigsten internationalen Organisation finden, bleibt abzuwarten.
Bundesaußenminister Joseph Fischer begrüßte sie gestern. Die Bundesregierung bemüht sich mit Vehemenz um einen ständigen deutschen Sitz im höchsten UN-Gremium. Doch im Bericht geht es primär nicht um die künftige Zusammensetzung des Weltsicherheitsrates, auf die sich Berlin so kapriziert hat. Nur ein kleinerer Teil des 95-seitigen Reports beschäftigt sich mit dieser Frage.

Die Reformkommission unter Leitung des früheren thailändischen Ministerpräsidenten Anand Panyarachun hat insgesamt 101 Vorschläge für eine Verbesserung der weltweiten Sicherheit vorgelegt. Die internationale Gemeinschaft müsse über militärische Aktionen hinaus Kampagnen zum Kampf gegen Hunger und andere soziale Probleme, Umweltzerstörung, organisiertes Verbrechen und Waffenhandel unternehmen, heißt es in dem Bericht, der sich durchaus bemüht, die Zusammenhänge zwischen Armut, Menschenrechtsverletzungen, Terrorismus und Krieg zu benennen.

Gegen die »heutigen Bedrohungen« könne sich »kein Staat, egal wie mächtig, allein durch seine eigenen Anstrengungen unverwundbar machen«, so die Kommission in ihrem Dossier. Zugleich hält das »High Panel« Präventivkriege in bestimmten Situationen für gerechtfertigt. Es billigt Staaten das Recht zu, auf »unmittelbare« Gefahren »präemptiv« zu reagieren, auch ohne vorausgehende Ermächtigung durch den Weltsicherheitsrat. Was »unmittelbar« ist, bleibt aber offen – eine gefährliche Grauzone jenseits der UN-Charta, wie der Fall Irak mit seinen konstruierten Kriegsgründen zeigt.

In Berlin aber blickt man vor allem auf die angeregte Vergrößerung des UN-Sicherheitsrats und glaubt, dass die Aussichten der Bundesrepublik auf einen Dauersitz deutlich gestiegen seien. Die Experten schlagen vor, den Rat, der noch immer die Machtverhältnisse nach Ende des Zweiten Weltkriegs widerspiegelt, von derzeit 15 auf 24 Staaten zu erweitern, und präsentieren zwei Modelle. Das von der Bundesregierung favorisierte sieht die Aufstockung der Zahl der ständigen Mitglieder von derzeit fünf auf elf und die der zeitweiligen von zehn auf 13 vor.

Da die sechs hinzukommenden ständigen Ratsmitglieder ohne Vetorecht blieben, entstünde am Hudson-River in New York eine Drei-Klassen-Gesellschaft – so wie beim zweiten Modell. Das schreibt die fünf ständigen Ratsmitglieder von heute (USA, Russland, Frankreich, Großbritannien und China) fest und erlaubt die Aufnahme neuer temporärer jeweils für zwei oder vier Jahre. Letztere sollen nach Ablauf ihrer Mitgliedschaft aber direkt wieder gewählt werden können. In jedem Fall will man das umstrittene Vetoprivileg der »Big Five« unangetastet lassen.

Allerding steht nirgendwo in dem Papier, dass im Falle von sechs neuen ständigen Ratsmitgliedern automatisch Deutschland dabei wäre. Der empfohlene Schlüssel sieht lediglich einen zusätzlichen europäischen Vertreter vor – und da stemmt man sich nicht allein in Italien gegen die deutschen Ambitionen. Entscheidend ist für die Kommission nur, dass mehr wirtschaftlich und politisch einflussreiche Länder als bisher in den Rat einziehen – und erstmals alle Weltregionen repräsentiert werden. Allerdings soll die Aufnahme als ständiges oder Vier-Jahres-Mitglied nach Kommissionsvorstellungen von den jeweiligen finanziellen und militärischen Aufwendungen für die UNO abhängen – darauf setzt Berlin als drittgrößter Beitragszahler und zweitgrößter Truppensteller der Vereinten Nationen.

Welches Modell am Ende auch immer zur Abstimmung in die UN-Vollversammlung kommt – es braucht dort im Plenum eine Zweidrittel-Mehrheit der 191 Mitgliedstaaten. Eine Verabschiedung des Reformpakets ist jedoch nicht vor der 60. Vollversammlung im nächsten Herbst zu erwarten. Anschließend müsste es noch von mindestens zwei Dritteln der UN-Staaten ratifiziert werden, was voraussichtlich mehrere Jahre dauern dürfte.

Aus: Neues Deutschland, 2. Dezember 2004

In der Frankfurter Rundschau, die der UN-Reform am 3. Dezember eine ganze Themenseite widmet, schreibt Ulrich Speck u.a.:

(...) Die Kommission stellt zunächst einmal fest, dass an den einschlägigen Bestimmungen der Charta nicht zu rütteln ist: Artikel 51 und Kapitel VII geben weiterhin einen sinnvollen Rahmen für die Frage, wann Gewalt einzusetzen ist. Die Kommission ist nicht bereit, das Recht von Staaten auf Selbstverteidigung - nach Artikel 51 - auszuweiten. Präemptive Selbstverteidigung gegen einen unmittelbar bevorstehenden Angriff soll zwar wie bisher erlaubt sein, nicht aber präventive Selbstverteidigung gegen einen bloß erwarteten Angriff. Der Report setzt stattdessen auf Kapitel VII: Die Autorisierung von Gewalt durch den Sicherheitsrat, wenn der Weltfrieden in Gefahr oder akut gebrochen ist. Damit bekräftigt die Kommission die Haltung Kofi Annans gegenüber dem Irak-Krieg.

Nicht am Text also, sondern an der Auslegung der einschlägigen Bestimmungen soll gearbeitet werden. Hier ist es der Kommission gelungen, Legitimitätskriterien für die Gewaltanwendung zu entwickeln, mit deren Hilfe die Regeln der Charta den veränderten Zeitumständen anzupassen wären. Diese Checkliste - entnommen den klassischen Regeln des "gerechten Krieges" - umfasst fünf Punkte: Ernsthaftigkeit der Bedrohung, gute Absicht, letzter Ausweg, angemessene Mittel, Aussicht auf Erfolg. Dass der Irak-Krieg diesen Test bestanden hätte, ist mehr als fraglich. (...)

Aus: Frankfurter Rundschau, 3. Dezember 2004



Die "Checkliste"

Die Kommission zur Reform der Vereinten Nationen empfiehlt dem UN-Sicherheitsrat, vor dem Einsatz von Militärgewalt folgende fünf Fragen zu beantworten:
  • Ist die Bedrohung "ausreichend eindeutig und schwerwiegend, dass sie den Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigt? Geht es im Fall innerer Bedrohungen um Völkermord oder Tötungen im großen Maßstab, um 'ethnische Säuberung' oder schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts?"
  • "Steht fest, dass das Hauptziel der beabsichtigten Militäraktion ist, die in Frage stehende Bedrohung zu stoppen oder ihr vorzubeugen, unabhängig von anderen Absichten oder Beweggründen?"
  • "Sind als Reaktion auf die Bedrohung alle nicht-militärischen Optionen geprüft worden?"
  • "Stehen Umfang, vorgesehene Dauer und Stärke des erwogenen Militäraktion im Verhältnis zu der Bedrohung?"
  • "Gibt es eine vernünftige Chance für das Gelingen der Militäraktion, so dass deren Folgen nicht schlimmer sind als im Falle der Untätigkeit?"
Die Kommission empfiehlt, dass sich alle Mitgliedstaaten der UNO zu diesen Kriterien bekennen sollen.

Quelle: Der Standard, 2. Dezember 2004

Ein Kommentar aus der "jungen Welt" (Werner Pirker) sieht in den UN-Reformvorschlägen eine Anpassung an die Präventivkriegsansichten der Bush-Administration. Daher auch der Titel "UN of America - Präventivkriege als Prinzip":

Die Vereinten Nationen stehen knapp davor, das wichtigste Prinzip, auf dem ihre Existenz begründet ist, preiszugeben: Ein Organ der Friedenserhaltung und der kollektiven Sicherheit zu sein. Nun soll die UNO nach den Vorstellungen einer Reformkommission zu einem kriegstauglichen Instrument umgerüstet werden. Die internationale Gemeinschaft, heißt es, müsse auf die Gefahren des 21. Jahrhunderts nicht nur reagieren, sondern auch vorbeugend handeln können. In der Konsequenz liefe das auf eine Verallgemeinerung der amerikanischen Präventivkriegsstrategie hinaus, wobei klar ist, wem die Definitionsmacht über die Berechtigung von »vorbeugenden« Kriegen zufiele. Die Internationalisierung der US-Kriegspolitik wäre die Vollendung der Amerikanisierung der internationalen Politik. Denn es ist kaum anzunehmen, daß die UN- »Reformer« zu der Ansicht gelangen könnten, die Gefahren des 21. Jahrhunderts gingen in erster Linie von den USA und anderen imperialistischen Mächten aus.

Das Völkerrecht kennt aus gutem Grund keine Präventivkriege. Es kennt nur Angriffs- und Verteidigungskriege. Die Kategorie des vorbeugenden Krieges zur Verhinderung einer Bedrohung macht diese Unterscheidung obsolet. Fände der Präventivkrieg seine Anerkennung durch die UNO wäre es um das Völkerrecht als positives Recht endgültig geschehen. Denn dieses läßt die Frage, ob ein Angriffskrieg legitim oder illegitim, gerecht oder ungerecht sei, erst gar nicht zu.

Doch seit dem Ende des Kalten Krieges feiert der Bellizismus, die Idee vom »gerechten Krieg«, über die sich die gewaltsame Expansion der Westzivilisation vollzieht, seine Auferstehung. Ob im Namen der Menschenrechte oder der Abwehr der terroristischen Bedrohung. Die UNO hat dieser Entwicklung nur wenig entgegenzusetzen gewußt. Doch mußten die Angriffskriege gegen Jugoslawien und den Irak immerhin ohne Mandat des Sicherheitsrates auskommen, was die Aggressoren nicht sonderlich beeindruckte. Nun soll der UN-Sicherheitsrat nicht nur auf die Anerkennung, sondern auch auf die Entfesselung von Präventivkriegen verpflichtet werden.

Von der Kommission wird das damit begründet, daß ein einzelner, auch noch so mächtiger Staat gegenüber der globalen Bedrohung nicht mehr »unverwundbar« sein könne. Hieß es früher, daß die UNO das internationale Gewaltmonopol militärisch nicht durchzusetzen in der Lage seien und es deshalb an die USA abtreten müsse, so ist sie nun angehalten, ihren Beitrag zur Unverwundbarkeit der USA und ihrer Hilfstruppen zu leisten. Damit der US-Feldzug gegen den »internationalen Terror«, der sich im Irak festgelaufen hat, doch noch zu einem triumphalen Ende gelange.

Aus: junge Welt, 2. Dezember 2003

Dieser Sicht widerspricht Brigitte Kols in ihrem Kommentar in der Frankfurter Rundschau. Das Völkerrecht werde in dem Reformvorschlag verteidigt, die Vereinten Nationen knickten nicht vor den USA ein. Gleichzeitig hielte sie aber nach der Reform eine Intervention im Sudan für "geboten":

(...) So soll zwar wie bisher ein Staat nach Artikel 51 der UN-Charta das Recht zur präemptiven Selbstverteidigung gegen unmittelbar bevorstehende Angriffe haben. Militärische Gewalt gegen einen nur erwarteten Angriff (präventive Verteidigung) ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat ist aber weder legal noch legitim. Das passt auf den Fall Irak, auch wenn der bewusst nicht erwähnt wird. Die Erteilung eines "kollektiven Gewaltmandats" mauern die Autoren ein, indem sie daran die Erfüllung strengster Kriterien knüpfen. Das ist ganz sicher kein Einknicken vor der neuen "nationalen Sicherheitsdoktrin" der USA, laut der Einzelstaaten das Recht auf Präventivkriege beanspruchen dürfen. Es ist vielmehr der Versuch, das Völkerrecht durch klare Regeln zu verteidigen, zu verhindern, dass es zum mittelalterlichen Faustrecht verkommt, weil die asymmetrischen Kriege der Neuzeit an jene finstere Epoche erinnern.

Eine "Pflicht zur Intervention" sehen die Reformer dagegen bei Genozid und (insoweit Neuland) bei schwersten Menschenrechtsverletzungen, wenn ein Staat nicht willens oder in der Lage ist, seine eigenen Bürger zu schützen. Eine Intervention in Darfur wäre demnach geboten. (...)

Aus: Frankfurter Rundschau, 3. Dezember 2004

Reformkommission der UNO: Eine sicherere Welt: Unsere gemeinsame Verantwortung
Im Wortlaut: Bericht der Hochrangigen Gruppe für Bedrohungen, Herausforderungen und Wandel - Mitteilung des Generalsekretärs A/59/565 - pdf-Format (7. Dezember 2004)



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