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UNO-Reform mit Hindernissen und die deutschen Ambitionen

Zur Rolle des Sicherheitsrats, der Generalversammlung und der Supermacht USA

Im folgenden dokumentieren wir drei Artikel von Hans Voß vom Verband für Internationale Politik und Völkerrecht e.V. über Aspekte der UN-Reform. Die Texte befinden sich auf der Homepage des "Verbands für Internationale Politik und Völkerrecht e.V." (www.vip-ev.de).



UNO-Reform und deutsche Ambitionen

Nach zwei Jahren endet die Mitgliedschaft der Bundesregierung im Sicherheitsrat - vorerst

Hans Voß


Mit dem Jahreswechsel sind zwei Jahre deutscher Mitgliedschaft im UNO Sicherheitsrat zu Ende. Nach den Regeln könnte die BRD erst in Jahrzehnten erneut einen Platz im wichtigsten Gremium der Vereinten Nationen ein nehmen - für die Bundesregierung angesichts ihrer weltpolitischen Ambitionen ein unerträglicher Gedanke.

Die letzten zwei Jahre haben Lust gemacht, »am Ball« zu bleiben. Daher drängt Berlin auf eine rasche Reform der UN-Charta, in der Hoffnung, dadurch einen ständigen Sitz im Sicherheitsrat zu erhalten. Die Reaktionen auf dieses Drängen im abgelaufenen Jahr fielen unterschiedlich aus. Regierungen., die selbst ähnliche Wünsche hegen - wie Indien oder Japan - unterstützten das Berliner Werben. Veto-Mächte, von denen die erforderlichen Veränderungen der UN-Charta in erster Linie abhängen, äußerten sich dagegen zurückhaltend Keine will die eigenen Sonderrechte in Gefahr bringen.

Hoffnungen setzte. Berlin auf di Vorschläge des vom UNO-Generalsekretär eingesetzten Beratergremiums (Panel), die inzwischen allen UN-Mitgliedstaaten ausgehändigt wurden. Das Panel ist zwar für eine Neuformierung des Sicherheitsrates, der in seiner Zusammensetzung nicht mehr die politische Situation in der Welt widerspiegelt. Die Vorschläge dürften jedoch bei der Bundesregierung keine ungeteilte Freude ausgelöst haben. Zwei Varianten zur Erweiterung des Sicherheitsrates werden darin angeboten:

Erstens Erweiterung des Sicherheitsrates um sechs ständige und drei nichtständige Mitglieder, wobei die neuen ständigen Mitglieder kein Vetorecht erhalten, also den bisherigen fünf ständigen Mitgliedern nicht gleichgestellt werden. Statt den Kreis der Staaten zu erweitern, die über Sonderrechte verfügen, wurde das Panel lieber das Vetorecht der »Fünf« beschneiden.

Zweitens: Einführung des Status von nichtständigen Mitgliedern für eine Frist von vier Jahren, mit der Möglichkeit, nach deren Ablauf sofort wiederbestimmt zu werden. Diesen Status sollen acht Staaten erhalten können, während die Zahl der nichtständigen Mitglieder um einen Staat erweitert werden soll.

Deutschland könnte auf diese Weise zwar auf Dauer in den Sicherheitsrat einziehen, zumal das Panel als Kandidaten Staaten nennt, die schon bisher die größten finanziellen und militärischen Beiträge leisten. Doch aus dem deutschen Wunsch, den fünf ständigen Mitgliedern des Sicherheitsrates politisch und rechtlich gleichgestellt zu sein, scheint nichts zu werden. Diese Forderung hatte Gerhard Schröder jüngst bei seinen Besuchen in China und Japan herausgestellt. Nachträglich fügte er jedoch hinzu, diese Position müsse als Ausgangslage für Verhandlungen verstanden werden. Das Suchen nach Kompromissen gehöre zu solchen Verhandlungen. In Berlin scheint man sich demnach darauf einzustellen, auch ohne Vetorecht eine wichtige Rolle im Sicherheitsrat spielen zu können. Aber vorläufig dürfte sich die Bundesregierung hüten, von ihrer Maximalforderung abzuweichen. Das Schicksal der Panel-Vorschläge ist zu ungewiss.

Sie stoßen nämlich nicht überall auf Gegenliebe. Das Gremium hatte auch Antwort auf die Frage geben wollen, ob das Sicherheitssystem der UNO, das auf Gewaltverzicht beruht, revidiert werden sollte. Anstoß dafür war die Politik der USA, Präventivkriege aus eigener Machtvollkommenheit - an der UNO vorbei - zu führen. Sollte die UN-Charta diesen Vorstellungen angepasst werden? Sollte das Recht auf individuelle und kollektive Selbstverteidigung (Artikel 51) insofern erweitert werden, dass Staaten bereits bei unterstellter Bedrohung eines bewaffneten Angriffes zu militärischen Gegenschlägen berechtigt wären? (Art. 51 sieht solche Gegenschläge nur im Falle eines erfolgten Angriffes vor.) Das Panel lehnt nicht nur die Ausweitung des Rechts auf Selbstverteidigung kategorisch ab, es spricht sich gegen jegliche Veränderung der Rechte der UNO bei der Ausübung von Funktionen zur Sicherung des internationalen Friedens aus. Lediglich in Fällen des Völkermordes und massiver Verletzung der Menschenrechte soll der Sicherheitsrat - und nur er - künftig das Recht erhalten, in innerstaatliche Prozesse zu intervenieren.

Solche Vorstellungen müssen in Washington auf Widerspruch stoßen, und das macht ihre Annahme nicht leichter. Aber selbst im Falle des Scheiterns hat das Panel die internationale Diskussion in eine Richtung gedrängt, die der Stellung der UNO und ihrer Rolle bei der Verteidigung von Frieden und Sicherheit gut tun kann.

Der Beitrag erschien in: Neues Deutschland, 31.12.2004

Quelle: www.vip-ev.de


Annans Appell zur UNO-Reform

Stoßen die Bemühungen erneut ins Leere?

Hans Voß


UN-Generalsekretär Kofi Annan hat die Regierungen der Welt am Montag zur umfassenden Erneuerung der Vereinten Nationen aufgerufen. Seine Vorschläge sind jedoch nicht unumstritten.

Glaubt man deutschen Medien, dann hat Kofi Annan vor der Vollversammlung vor allem Vorstellungen über die Erweiterung des UN-Sicherheitsrates erläutert. In Berlin fühlt man sich ermuntert, Ansprüche auf einen ständigen Sitz im obersten UN-Gremium zu bekräftigen. Doch der Generalsekretär hat den UNO-Mitgliedstaaten ein wesentlich umfangreicheres Paket vorgelegt: einen Bericht über die Ergebnisse bei der Umsetzung der Millenniumserklärung aus dem Jahre 2000. Einbezogen sind jene Vorschläge zur Reform des UN-Systems, die im Dezember 2004 von einer Expertenkommission (Panel) vorgelegt wurden. Diese Kommission hatte Annan unter dem Eindruck der Auseinandersetzungen über den Irak-Krieg eingesetzt.

Der Generalsekretär übernahm unter anderem die Bedrohungsanalyse der Kommission. Sie beruht auf der Erkenntnis, dass die sicherheitspolitischen Herausforderungen der Gegenwart ungleich komplizierter sind als zur Zeit der Gründung der Vereinten Nationen 1945. Wie der Panel-Report vertritt Annan die Auffassung, dass sich die UNO derzeit nicht in der Verfassung befindet, diesen Herausforderungen gerecht zu werden. Die Vollversammlung, vor allem aber der Sicherheitsrat, kommen ihren Aufgaben nur unzureichend nach.

Annan geht der Fragen nach, ob die Kompetenz der UNO dadurch erhöht werden könnte, dass die Bestimmungen der Charta zur Ausübung des so genannten Gewaltmonopols durch die Organisation geändert werden. Er verneint dies. Es komme nicht darauf an, die Rechte der UNO zu beschneiden, sondern die. Organisation zu befähigen, ihren Verpflichtungen in vollem Umfang nachzukommen.

Doch lassen nachfolgende Aussagen daran zweifeln, dass tatsächlich alles beim Alten bleiben soll. So interpretiert der Generalsekretär den Artikel 51 der Charta, in dem das Recht auf Selbstverteidigung für den Fall eines erfolgten Angriffes bestätigt wird, in einer Weise, die ein Eingehen auf ein angebliches Recht auf Präventivkriege zuläßt. Bereits ein »unmittelbar drohender Angriff«, so im Abschnitt 124 seines Berichts, könne zur Selbstverteidigung berechtigten. Allerdings werden für die Anwendung militärischer Gewalt hohe Hürden gesetzt. Sie soll möglich sein, wenn eine gemeinsame Auffassung hergestellt ist, »wie der Ernst der Bedrohung einzustufen ist, ob die vorgeschlagene Militäraktion einem redlichen Motiv dient, ob ein plausibler Grund zu der Annahme besteht, dass andere. Mittel als die Anwendung von Gewalt der Bedrohung möglicherweise Einhalt gebieten könnten, ob die militärische Option der vorliegenden Bedrohung angemessen ist und ob eine realistische Aussicht auf Erfolg besteht«. (Abschnitt 126)

Auch in einem weiteren Punkt spricht sich Kofi Annan für eine veränderte Interpretation der UN-Charta aus. Völkermord und massenweise Verletzung der Menschenrechte würden inzwischen allgemein als Bedrohungen des internationalen Friedens angesehen, bei denen das Verbot einer Intervention in innerstaatliche Angelegenheiten aufgehoben werden kann. Allerdings soll das Recht auf humanitäre Interventionen in den Händen der Vereinten Nationen verbleiben. Gelten sollen die oben skizzierten Regeln nach Abschnitt 126.

Bezüglich des Sicherheitsrates plädiert der Generalsekretär für seine Erweiterung um neun Staaten. Er entscheidet sich aber nicht für eines der beiden Modelle, die vom Panel vorgelegt worden sind. Ob es zu einer Erweiterung durch ständige Mitglieder - allerdings ohne Vetorecht - oder durch Mitglieder kommt; die für mehr als zwei Jahre gewählt werden und nach Ablauf der Frist sofort erneut kandidieren können, überlässt er der Entscheidung der Mitgliedstaaten.

Welche Wirkungen Annans Vorstellungen auf die internationale Diskussion Über die Zukunft der UNO haben werden, ist noch nicht abzusehen.. Bereits der Bericht des Panels löste kontroverse Debatten. aus. Manchen Staaten, insbesondere den USA, gehen die Bedingungen zu weit, die vorliegen müssen, bevor zur militärischen Gewalt gegriffen werden darf. Zu hitzigen Kontroversen führen zudem die Vorschläge über die Neuformierung des Sicherheitsrates. Neben den vorliegenden Modellen werden weitere eingebracht. Immer mehr afrikanische Staaten melden den Anspruch an, ständig im Sicherheitsrat vertreten zu sein. Überhaupt kritisieren Staaten .des »Südens«, dass die Reformv6rschläge den »Norden« begünstigen.

Es: kann durchaus sein, dass Annans Bemühungen. erneut ins Leere stoßen. Vor allem die USA sind an einer Stärkung der Rolle der Vereinten Nationen nicht interessiert. Ernsthafte oder künstlich vorgetragene Widerstände könnten eine Reformierung der UNO auf lange Zeit unterbinden. Damit könnte auch die Position des gegenwärtigen Generalsekretärs in Gefahr geraten. Immer häufiger wird aus New York kolportiert, dass die Widerstände gegen seine neuerliche. Nominierung im Jahre 2006 wachsen.

Der Beitrag erschien in: Neues Deutschland, 24.03.2005

Quelle: www.vip-ev.de


Gebremste Vetomacht der USA

Reform des UNO-Sicherheitsrats auch von Generalversammlung abhängig

Von Hans Voß

Mitte Mai hat Deutschland gemeinsam mit Brasilien, Indien und Japan einen Entwurf zur Erweiterung des UNO-Sicherheitsrates eingebracht. Die USA und China reagierten ablehnend. Doch ihre Stimmen müssen nicht von entscheidender Bedeutung sein.

Der Vorstoß Brasiliens, Indiens, Japans und der Bundesrepublik Deutschland, den UNO-Sicherheitsrat um zehn Mitglieder zu erweitern - darunter um sechs ständige und vier nichtständige - ist mancherorts als taktisch ungeschickt hingestellt worden. Obwohl der vorgelegte Entschließungsentwurf keine Namen möglicher Kandidaten enthält, hätten die Vier wissen müssen, dass einige der fünf ständigen Mitglieder abweisend reagieren würden, heißt es. Der Vorschlag plädiert allgemein für eine gerechtere internationale Präsenz im Sicherheitsrat. Gleichwohl melden die Einbringer doch indirekt ihre eigene Kandidatur an.

Und in der Tat reagierte die US-Administration im Hinblick auf die deutsche Anwartschaft negativ. Europa brauche keinen weiteren Sitz im Sicherheitsrat, war aus dem Außenministerium von Condoleezza Rice zu vernehmen. Es verwundert auch nicht, dass Peking nach den kürzlichen Zuspitzungen im chinesisch-japanischen Verhältnis eine Kandidatur Japans ausschließt.

Ist damit das Thema Reform des Sicherheitsrates vom Tisch? Erinnert sei daran, dass den UNO-Mitgliedstaaten zwei umfangreiche Dokumente vorliegen, die der Reform der Weltorganisation gewidmet sind. Eines wurde Ende vergangenen Jahres von einer durch Kofi Annan eingesetzten Expertenkommission ausgearbeitet. Der UNO-Generalsekretär selbst hatte im März eigene Reformvorschläge vorgelegt. Anknüpfend an die Unzufriedenheit über die gegenwärtige Zusammensetzung des Sicherheitsrates wird in beiden Dokumenten die Erweiterung des Rates um eben zehn Staaten vorgeschlagen.

Beim genaueren Hinsehen zeigt sich so, dass sich die vier Staaten durchaus im Rahmen der Vorgaben des Generalsekretärs bewegen. Die USA oder Volksrepublik China können zwar ihre Abneigung gegenüber Kandidaten zum Ausdruck bringen. Jedoch wird schwer zu verhindern sein, dass der Resolutionsentwurf der Vier Gegenstand der Beratungen und der Abstimmung in der Generalversammlung sein wird. Häufig hängt man der Vorstellung an, dass jeder Prozess der Reform der UNO-Charta - wozu eine Umgestaltung ihrer Organe gehört - mit der Befassung durch den Sicherheitsrat beginnt, in welchem einer der fünf Vetomächte jede Veränderung blockieren kann. Dem ist jedoch keineswegs so.

Charta-Änderungen sind zunächst Sache der Generalversammlung. In ihr haben die Vetomächte keinen Sonderstatus und ihre Gegenstimmen keine blockierende Wirkung. Zur Annahme einer Entschließung zur Veränderung der Charta ist eine Zweidrittelmehrheit in der Generalversammlung erforderlich. Eine solche Mehrheit streben die vier Staaten als ersten Schritt an. Gegenwärtig unternehmen sie alles, umso viele Staaten wie möglich auf ihre Seite zu ziehen. Und trotz des großen internationalen Einflusses der USA können sie sich gute Chancen ausrechnen. Sollte eine solche Entscheidung zu Stande kommen, wäre jedoch eine weitere, nicht minder hohe Hürde zu nehmen. Die positive Entscheidung der Generalversammlung bedarf sodann der Ratifizierung durch die Mitgliedstaaten. Wiederum ist dafür eine Zweidrittelmehrheit erforderlich, wozu in diesem Falle die Zustimmung der Vetomächte gehören müsste. An dieser Stelle könnte etwa die USA den gesamten Prozess torpedieren.

Wie man auch zu den selbsternannten Kandidaten stehen mag, es bleibt festzuhalten: Die vier Staaten haben mit ihrer Initiative vor allem die Macht der USA herausgefordert. Ein Zeichen, in welchem Maße der Nimbus der einzigen Supermacht im Sinken begriffen ist. Selbst wenn die Vier mit ihrem Vorgehen scheitern sollten, werden sie der internationalen Diskussion über die Umgestaltung der Weltorganisation neuen Auftrieb geben und dabei die Aufmerksamkeit in erster Linie auf die Rolle und Zusammensetzung des Sicherheitsrates sowie auf die Rechte ihrer Mitglieder lenken.

Der Beitrag erschien in: Neues Deutschland, 26.05.2005

Quelle: www.vip-ev.de



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