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Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen

verabschiedet von der Generalversammlung der Vereinten Nationen zum Abschluss des vom 6. – 8 September 2000 abgehaltenen Millenniumsgipfels in New York

Einleitung

Rund 150 Staats- und Regierungschefs sind vom 6. – 8. September 2000 am Sitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen, um die wichtigsten Herausforderungen der Vereinten Nationen in den kommenden Jahrzehnten zu erörtern und die Rolle der Weltorganisation im 21. Jahrhundert festzulegen. Zu den vordringlichsten Problemen unserer Zeit, auf die das bisher größte Treffen von Staatsoberhäuptern und Regierungschefs in der Geschichte einging, gehörten die Fragen, wie Milliarden Menschen aus bitterster Armut befreit, wie die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen verbessert und wie globale Umweltprobleme wirksamer angegangen werden können.

Generalsekretär Kofi Annan hatte den Staats- und Regierungschefs in seinem Millenniumsbericht „Wir, die Völker: Die Rolle der Vereinten Nationen im 21. Jahrhundert“ vorgeschlagen, sich auf ihrem Gipfel zu einer Reihe konkreter Zielsetzungen zu bekennen, etwa bis zum Jahr 2015 die Zahl der in extremer Armut lebenden Menschen zu halbieren, die Ausbreitung von HIV/AIDS einzudämmen und die gleichberechtigte Grundbildung für Jungen und Mädchen sicherzustellen. Diese Ziele gehören zu einem Aktionsplan, der dafür sorgen soll, dass die Globalisierung allen Menschen Vorteile bringt.

In der Abschlusserklärung des Gipfels wird die Globalisierung als “die zentrale Herausforderung unserer Zeit” bezeichnet. Zur künftigen Rolle der Vereinten Nationen bekennen sich die Staats- und Regierungschefs erneut zu den Zielen der Weltorganisation und bekräftigen aus diesem historischen Anlass feierlich, dass „die Vereinten Nationen die unverzichtbare Begegnungsstätte der gesamten Menschheitsfamilie sind“ und dass sie sich bemühen werden, durch die Vereinten Nationen den „universellen Bestrebungen nach Frieden, Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen”.

Inhalt
  • I. Werte und Grundsätze ... Absatz 1-7
  • II. Frieden, Sicherheit und Abrüstung ... Absatz 8-10
  • III. Entwicklung und Armutsbeseitigung ... Absatz 11-20
  • IV. Schutz unserer gemeinsamen Umwelt ... Absatz 21-23
  • V. Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung ... Absatz 24-25
  • VI. Schutz der Schwächeren ... Absatz 26
  • VII. Deckung der besonderen Bedürfnisse Afrikas ... Absatz 27-28
  • VIII. Stärkung der Vereinten Nationen ... Absatz 29-32

Millenniums-Erklärung der Vereinten Nationen

Generalversammlungsresolution 55/2 vom 8. September 2000

I. Werte und Grundsätze

1. Wir, die Staats- und Regierungschefs, sind am Anbruch eines neuen Jahrtausends vom 6. bis 8. September 2000 am Amtssitz der Vereinten Nationen in New York zusammengekommen, um unseren Glauben an die Vereinten Nationen und ihre Charta als unverzichtbare Grundlagen einer friedlicheren, in größerem Wohlstand lebenden, gerechteren Welt zu bekräftigen.

2. Wir erkennen an, dass wir neben unseren eigenen Verantwortlichkeiten gegenüber unserer jeweiligen Gesellschaft gemeinschaftlich dafür verantwortlich sind, weltweit die Grundsätze der Menschenwürde, der Gleichberechtigung und der Billigkeit zu wahren. Als Führer haben wir daher eine Pflicht gegenüber allen Bürgern der Welt zu erfüllen, namentlich den schwächsten unter ihnen und insbesondere den Kindern der Welt, denen die Zukunft gehört.

3. Wir bekräftigen unsere Verpflichtung auf die Ziele und Grundsätze der Charta der Vereinten Nationen, die sich als zeitlos und universal bewiesen haben. Sie haben mit der wachsenden Verflechtung von Nationen und Völkern und ihrer zunehmenden Interdependenz sogar noch an Belang und an Bedeutung als Quelle der Inspiration gewonnen.

4. Wir sind entschlossen, im Einklang mit den Zielen und Grundsätzen der Charta in der ganzen Welt gerechten und dauerhaften Frieden herbeizuführen. Wir bekennen uns erneut dazu, alle Anstrengungen zu unterstützen, die auf die Wahrung der souveränen Gleichheit aller Staaten, die Achtung ihrer territorialen Unversehrtheit und politischen Unabhängigkeit, die Beilegung von Streitigkeiten mit friedlichen Mitteln und in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Gerechtigkeit und des Völkerrechts, das Selbstbestimmungsrecht der Völker, die sich weiterhin unter kolonialer Herrschaft und ausländischer Besetzung befinden, die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten der Staaten, die Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten, die Gleichberechtigung aller ohne Unterschied nach Rasse, Geschlecht, Sprache oder Religion und die internationale Zusammenarbeit bei der Lösung internationaler Probleme wirtschaftlicher, sozialer, kultureller oder humanitärer Art gerichtet sind.

5. Wir sind überzeugt, dass die zentrale Herausforderung, vor der wir heute stehen, darin besteht, sicherzustellen, dass die Globalisierung zu einer positiven Kraft für alle Menschen der Welt wird. Denn wenngleich die Globalisierung uns große Chancen eröffnet, so sind doch die mit ihr einhergehenden Vorteile ebenso wie auch ihre Kosten gegenwärtig sehr ungleich verteilt. Wir erkennen an, dass die Entwicklungs- und Übergangsländer besondere Schwierigkeiten überwinden müssen, um dieser zentralen Herausforderung zu begegnen. Die Globalisierung kann also nur dann alle voll mit einschließen und ausgewogen sein, wenn breit angelegte, dauerhafte Anstrengungen unternommen werden, auf der Grundlage der ganzen Vielfalt unserer einen Menschheit eine gemeinsame Zukunft zu schaffen. Diese Anstrengungen müssen auf weltweiter Ebene verfolgte Politiken und Maßnahmen umfassen, die den Bedürfnissen der Entwicklungs- und Übergangsländer entsprechen und mit ihrer effektiven Mitwirkung formuliert und umgesetzt werden.

6. Wir sind der Auffassung, dass die internationalen Beziehungen im 21. Jahrhundert unbedingt von bestimmten Grundwerten geprägt sein müssen:

FREIHEIT. Männer und Frauen haben das Recht, in Würde und Freiheit – von Hunger und der Furcht vor Gewalt, Unterdrückung oder Ungerechtigkeit – ihr Leben zu leben und ihre Kinder zu erziehen. Diese Rechte werden am besten durch eine demokratische und partizipatorische Staatsführung auf der Grundlage des Willens des Volkes gewährleistet.

GLEICHHEIT. Keinem Menschen und keiner Nation darf die Chance vorenthalten werden, aus der Entwicklung Nutzen zu ziehen. Die Gleichberechtigung und Chancengleichheit von Männern und Frauen muss gewährleistet sein.

SOLIDARITÄT. Die globalen Probleme müssen so bewältigt werden, dass die damit verbundenen Kosten und Belastungen im Einklang mit den grundlegenden Prinzipien der Billigkeit und sozialen Gerechtigkeit aufgeteilt werden. Diejenigen, die leiden oder denen die geringsten Vorteile entstehen, haben ein Anrecht darauf, Hilfe von den größten Nutznießern zu erhalten.

TOLERANZ. Die Menschen müssen einander in der gesamten Vielfalt ihrer Glaubensüberzeugungen, Kulturen und Sprachen achten. Unterschiede innerhalb einer Gesellschaft sowie zwischen verschiedenen Gesellschaften sollten weder gefürchtet noch unterdrückt, sondern vielmehr als kostbares Gut der Menschheit geschätzt werden. Eine Kultur des Friedens und des Dialogs zwischen allen Kulturen sollte aktiv gefördert werden.

ACHTUNG VOR DER NATUR. Bei der Bewirtschaftung aller lebenden Arten und natürlichen Ressourcen muss im Einklang mit den Grundsätzen der nachhaltigen Entwicklung Umsicht bewiesen werden. Nur so können wir die unermesslichen Reichtümer, mit denen die Natur uns beschenkt, erhalten und an unsere Nachkommen weitergeben. Die heutigen nicht zukunftsfähigen Produktions- und Konsumstrukturen müssen im Interesse unseres künftigen Wohls und des Wohls unserer Nachfahren geändert werden.

GEMEINSAM GETRAGENE VERANTWORTUNG. Die Verantwortung für die Gestaltung der weltweiten wirtschaftlichen und sozialen Entwicklung und die Bewältigung von Bedrohungen des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit muss von allen Nationen der Welt gemeinsam getragen und auf multilateraler Ebene wahrgenommen werden. Als universellste und repräsentativste Organisation der Welt müssen die Vereinten Nationen die zentrale Rolle dabei spielen.

7. Um diese gemeinsamen Werte in Taten umzusetzen, haben wir grundlegende Ziele aufgezeigt, denen wir besondere Bedeutung beimessen.

II. Frieden, Sicherheit und Abrüstung

8. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Völker von der Geißel des Krieges, ob Bürgerkriege oder Kriege zwischen Staaten, zu befreien, die im letzten Jahrzehnt über 5 Millionen Menschenleben gefordert haben. Wir werden außerdem die Gefahren zu beseitigen trachten, die von Massenvernichtungswaffen ausgehen.

9. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die Achtung vor dem Primat des Rechts sowohl in den internationalen als auch den nationalen Angelegenheiten zu stärken und insbesondere sicherzustellen, dass die Mitgliedstaaten den Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs im Einklang mit der Charta der Vereinten Nationen in den Fällen, in denen sie Partei sind, Folge leisten;
  • den Vereinten Nationen in der Wahrung des Friedens und der Sicherheit zu größerer Wirksamkeit zu verhelfen, indem wir ihnen die Mittel und Werkzeuge an die Hand geben, die sie für die Konfliktverhütung, die friedliche Beilegung von Streitigkeiten, die Friedenssicherung, die Friedenskonsolidierung in der Konfliktfolgezeit und den Wiederaufbau benötigen. In diesem Zusammenhang nehmen wir Kenntnis von dem Bericht der Sachverständigengruppe über die Friedenseinsätze der Vereinten Nationen und ersuchen die Generalversammlung, ihre Empfehlungen umgehend zu prüfen;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den Regionalorganisationen im Einklang mit den Bestimmungen von Kapitel VIII der Charta zu verstärken;
  • sicherzustellen, dass die Vertragsstaaten die Verträge auf Gebieten wie Rüstungskontrolle und Abrüstung, humanitäres Völkerrecht und Recht auf dem Gebiet der Menschenrechte anwenden, und fordern alle Staaten auf, die Unterzeichnung und Ratifikation des Römischen Statuts des Internationalen Strafgerichtshofs in Erwägung zu ziehen;
  • konzertierte Maßnahmen gegen den internationalen Terrorismus zu ergreifen und so bald wie möglich allen diesbezüglichen internationalen Übereinkünften beizutreten;
  • unsere Anstrengungen zu verdoppeln, um unsere Verpflichtung auf den Kampf gegen das weltweite Drogenproblem in die Tat umzusetzen;
  • unsere Anstrengungen im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität in allen ihren Dimensionen, insbesondere gegen den Menschenhandel, die Schleuserkriminalität und die Geldwäsche, zu intensivieren;
  • die nachteiligen Auswirkungen von Wirtschaftssanktionen der Vereinten Nationen auf unschuldige Bevölkerungen auf ein Mindestmaß zu beschränken, die entsprechenden Sanktionsregime regelmäßig zu überprüfen und die nachteiligen Auswirkungen von Sanktionen auf Dritte zu beseitigen;
  • uns für die Beseitigung der Massenvernichtungswaffen, insbesondere Kernwaffen, einzusetzen, und keine Möglichkeit zur Erreichung dieses Ziels außer Acht zu lassen, einschließlich der Möglichkeit, eine internationale Konferenz einzuberufen, um Mittel und Wege zur Beseitigung atomarer Gefahren aufzuzeigen;
  • konzertierte Maßnahmen zu ergreifen, um dem unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen ein Ende zu setzen, insbesondere dadurch, dass wir Waffentransfers transparenter machen und regionale Abrüstungsmaßnahmen unterstützen, unter Berücksichtigung aller Empfehlungen der bevorstehenden Konferenz der Vereinten Nationen über den unerlaubten Handel mit Kleinwaffen und leichten Waffen;
  • alle Staaten aufzufordern, den Beitritt zu dem Übereinkommen über das Verbot des Einsatzes, der Lagerung, der Herstellung und der Weitergabe von Antipersonen-Minen und über deren Vernichtung sowie zu dem Minenprotokoll zu dem Übereinkommen über konventionelle Waffen in seiner geänderten Fassung in Erwägung zu ziehen.
10. Wir fordern die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, einzeln und gemeinsam heute und in Zukunft die Olympische Waffenruhe einzuhalten und das Internationale Olympische Komitee bei seinen Bemühungen um die Förderung des Friedens und der Verständigung zwischen den Menschen durch den Sport und das olympische Ideal zu unterstützen.

III. Entwicklung und Armutsbeseitigung

11. Wir werden keine Mühen scheuen, um unsere Mitmenschen – Männer, Frauen und Kinder – aus den erbärmlichen und entmenschlichenden Lebensbedingungen der extremen Armut zu befreien, in der derzeit mehr als eine Milliarde von ihnen gefangen sind. Wir sind entschlossen, das Recht auf Entwicklung für jeden zur Wirklichkeit werden zu lassen und die gesamte Menschheit von Not zu befreien.

12. Wir treffen daher den Beschluss, auf nationaler wie auf internationaler Ebene ein Umfeld zu schaffen, das der Entwicklung und der Beseitigung der Armut förderlich ist.

13. Erfolg bei der Verwirklichung dieser Ziele hängt unter anderem von guter Lenkung in einem jeden Land ab. Er hängt fernerhin von guter Lenkung auf internationaler Ebene und von der Transparenz der Finanz-, Geld- und Handelssysteme ab. Wir sind entschlossen, ein offenes, faires, regelgestütztes, berechenbares und nichtdiskriminierendes multilaterales Handels- und Finanzsystem zu schaffen.

14. Mit Sorge erfüllen uns die Hindernisse, denen die Entwicklungsländer bei der Mobilisierung der Ressourcen begegnen, die sie zur Finanzierung ihrer dauerhaften Entwicklung benötigen. Wir werden daher jede erdenkliche Anstrengung unternehmen, um den Erfolg der für 2001 geplanten internationalen zwischenstaatlichen Veranstaltung auf hoher Ebene über Entwicklungsfinanzierung zu gewährleisten.

15. Wir verpflichten uns außerdem, auf die besonderen Bedürfnisse der am wenigsten entwickelten Länder einzugehen. In diesem Zusammenhang begrüßen wir die für Mai 2001 anberaumte dritte Konferenz der Vereinten Nationen über die am wenigsten entwikkelten Länder und werden bestrebt sein, ihren Erfolg sicherzustellen. Wir fordern die Industrieländer auf,
  • sich möglichst bis zu der Konferenz eine Politik des zoll- und quotenfreien Zugangs für praktisch alle Exportgüter aus den am wenigsten entwickelten Ländern zu eigen zu machen;
  • ohne weitere Verzögerungen das verstärkte Schuldenerleichterungsprogramm für die hochverschuldeten armen Länder durchzuführen und übereinzukommen, alle bilateralen öffentlichen Schulden dieser Länder zu streichen, wenn diese Länder sich im Gegenzug auf eine nachprüfbare Armutsminderung verpflichten;
  • großzügigere Entwicklungshilfe zu gewähren, insbesondere an Länder, die wirkliche Anstrengungen unternehmen, ihre Ressourcen für die Armutsminderung einzusetzen.
16. Wir sind außerdem entschlossen, die Schuldenprobleme der Entwicklungsländer mit niedrigen und mittleren Einkommen umfassend und wirksam anzugehen, indem wir auf nationaler und internationaler Ebene verschiedene Maßnahmen ergreifen, die ihre Schulden auf lange Sicht tragbar werden lassen.

17. Wir treffen außerdem den Beschluss, den besonderen Bedürfnissen der kleinen Inselentwicklungsländer dadurch Rechnung zu tragen, dass wir das Aktionsprogramm von Barbados und das Ergebnis der zweiundzwanzigsten Sondertagung der Generalversammlung rasch und in vollem Umfang umsetzen. Wir fordern die internationale Gemeinschaft nachdrücklich auf, sicherzustellen, dass bei der Erarbeitung eines Gefährdungsindexes die besonderen Bedürfnisse der kleinen Inselentwicklungsländer berücksichtigt werden.

18. Wir sind uns der besonderen Bedürfnisse und Probleme der Binnenentwicklungsländer bewusst und fordern sowohl die bilateralen als auch die multilateralen Geber nachdrücklich auf, dieser Ländergruppe erhöhte finanzielle und technische Hilfe zu gewähren, um ihren besonderen Entwicklungsbedürfnissen gerecht zu werden und ihnen durch die Verbesserung ihrer Transitverkehrssysteme bei der Überwindung geografisch bedingter Hindernisse behilflich zu sein.

19. Wir treffen ferner den Beschluss,
  • bis zum Jahr 2015 den Anteil der Weltbevölkerung, dessen Einkommen weniger als 1 Dollar pro Tag beträgt, und den Anteil der Menschen, die Hunger leiden, zu halbieren, sowie bis zu demselben Jahr den Anteil der Menschen, die hygienisches Trinkwasser nicht erreichen oder es sich nicht leisten können, zu halbieren;
  • bis zum gleichen Jahr sicherzustellen, dass Kinder in der ganzen Welt, Jungen wie Mädchen, eine Primarschulbildung vollständig abschließen können und dass Mädchen wie Jungen gleichberechtigten Zugang zu allen Bildungsebenen haben;
  • bis zum gleichen Jahr die Müttersterblichkeit um drei Viertel und die Sterblichkeit von Kindern unter fünf Jahren um zwei Drittel der derzeitigen Rate gesenkt zu haben;
  • bis dahin die Ausbreitung von HIV/AIDS, die Geißel der Malaria und andere schwere Krankheiten, von denen die Menschheit heimgesucht wird, zum Stillstand gebracht und allmählich zum Rückzug gezwungen zu haben;
  • Kindern, die durch HIV/AIDS zu Waisen wurden, besondere Hilfe zukommen zu lassen;
  • bis zum Jahr 2020, wie in der Initiative “Städte ohne Slums” vorgeschlagen, erhebliche Verbesserungen im Leben von mindestens 100 Millionen Slumbewohnern erzielt zu haben.
20. Wir treffen außerdem den Beschluss,
  • die Gleichstellung der Geschlechter und die Ermächtigung der Frau als wirksame Mittel zur Bekämpfung von Armut, Hunger und Krankheit zu fördern und eine wirklich nachhaltige Entwicklung herbeizuführen;
  • Strategien zu erarbeiten und umzusetzen, die jungen Menschen überall eine reale Chance geben, menschenwürdige und produktive Arbeit zu finden;
  • der pharmazeutischen Industrie nahe zu legen, lebenswichtige Medikamente verfügbarer und für alle Menschen in den Entwicklungsländern, die sie brauchen, erschwinglich zu machen;
  • im Bemühen um Entwicklung und Armutsbeseitigung feste Partnerschaften mit dem Privatsektor und den Organisationen der Zivilgesellschaft aufzubauen;
  • sicherzustellen, dass alle Menschen die Vorteile der neuen Technologien, insbesondere der Informations- und Kommunikationstechnologien, nutzen können, in Übereinstimmung mit den Empfehlungen in der Ministererklärung des ECOSOC 2000.
IV. Schutz unserer gemeinsamen Umwelt

21. Wir dürfen keine Mühen scheuen, um die gesamte Menschheit und vor allem unsere Kinder und Kindeskinder, aus der Gefahr zu befreien, auf einem Planeten leben zu müssen, der durch menschliches Handeln nicht wiedergutzumachende Schäden davongetragen hat und dessen Ressourcen ihren Bedarf nicht länger decken können.

22. Wir bekräftigen unsere Unterstützung für die Grundsätze der nachhaltigen Entwicklung, namentlich auch der in der Agenda 21 enthaltenen Grundsätze, die auf der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung verabschiedet wurden.

23. Wir treffen daher den Beschluss, in allen unseren die Umwelt betreffenden Maßnahmen eine neue Ethik der Erhaltung und pfleglichen Behandlung der Umwelt zu verfolgen, und treffen den Beschluss, als erstes
  • alles zu tun, um sicherzustellen, dass das Protokoll von Kyoto möglichst bis zum zehnten Jahrestag der Konferenz der Vereinten Nationen über Umwelt und Entwicklung im Jahre 2002 in Kraft tritt, und mit der verlangten Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen zu beginnen;
  • unsere gemeinsamen Bemühungen um die Bewirtschaftung, Erhaltung und nachhaltige Entwicklung aller Arten von Wäldern zu verstärken;
  • nachdrücklich auf die vollinhaltliche Umsetzung des Übereinkommens über die biologische Vielfalt und des Übereinkommens zur Bekämpfung der Wüstenbildung in den von Dürre und/oder Wüstenbildung schwer betroffenen Ländern, insbesondere in Afrika, hinzuarbeiten;
  • der auf Dauer der nicht tragbaren Ausbeutung der Wasserressourcen ein Ende zu setzen, durch die Entwicklung regionaler und nationaler Wasserwirtschaftsstrategien, die sowohl einen fairen Zugang als auch ausreichende Vorräte fördern;
  • intensiver zusammenzuarbeiten, um die Zahl und die Auswirkungen von Natur- und anthropogenen Katastrophen zu vermindern;
  • den freien Zugang zu Informationen über die menschliche Genomsequenz sicherzustellen.
V. Menschenrechte, Demokratie und gute Lenkung

24. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Demokratie zu fördern und die Rechtsstaatlichkeit sowie die Achtung aller international anerkannten Menschenrechte und Grundfreiheiten einschließlich des Rechts auf Entwicklung zu stärken.

25. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte vollinhaltlich zu achten und ihr Geltung zu verschaffen;
  • uns um den vollen Schutz und die Förderung der bürgerlichen, politischen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte für alle in allen unseren Ländern zu bemühen;
  • in allen unseren Ländern die Kapazitäten zur Anwendung der Grundsätze und Verfahren der Demokratie und zur Achtung der Menschenrechte, einschließlich der Rechte von Minderheiten, zu stärken;
  • alle Formen der Gewalt gegen Frauen zu bekämpfen und das Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau umzusetzen;
  • Maßnahmen zu ergreifen, um die Achtung und den Schutz der Menschenrechte von Migranten, Wanderarbeitnehmern und ihren Familien zu gewährleisten, die in vielen Gesellschaften immer häufiger vorkommenden rassistischen und fremdenfeindlichen Handlungen zu beseitigen und in allen Gesellschaften größere Harmonie und Toleranz zu fördern;
  • gemeinsam auf integrativere politische Prozesse hinzuarbeiten, die allen Bürgern in allen unseren Ländern echte Mitsprache ermöglichen;
  • die Freiheit der Medien zur Wahrnehmung ihrer wichtigen Funktion und das Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu Information zu gewährleisten.
VI. Schutz der Schwächeren

26. Wir werden keine Mühen scheuen, um sicherzustellen, dass Kinder und alle Mitglieder der Zivilbevölkerung, die den Folgen von Naturkatastrophen, Völkermord, bewaffneten Konflikten und anderen humanitären Notsituationen unverhältnismäßig stark ausgesetzt sind, in jeder Hinsicht Hilfe und Schutz erhalten, damit sie so bald wie möglich wieder ein normales Leben führen können.
Wir treffen daher den Beschluss,
  • den Schutz von Zivilpersonen in komplexen Notsituationen in Übereinstimmung mit dem humanitären Völkerrecht auszuweiten und zu verstärken;
  • die internationale Zusammenarbeit, namentlich auch die Lastenteilung mit Ländern, die Flüchtlinge aufgenommen haben, und die Koordinierung der humanitären Hilfe für diese Länder zu verstärken und allen Flüchtlingen und Vertriebenen zur freiwilligen Rückkehr an ihre Heimstätten in Sicherheit und Würde und zu einer reibungslosen Wiedereingliederung in ihre Gesellschaft zu verhelfen;
  • die Ratifikation und vollinhaltliche Durchführung des Übereinkommens über die Rechte des Kindes und der dazugehörigen Fakultativprotokolle betreffend die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten sowie den Kinderhandel, die Kinderprostitution und die Kinderpornografie zu befürworten.
VII. Deckung der besonderen Bedürfnisse Afrikas

27. Wir werden die Konsolidierung der Demokratie in Afrika unterstützen und den Afrikanern bei ihrem Kampf um dauerhaften Frieden, die Beseitigung der Armut und eine nachhaltige Entwicklung behilflich sein und Afrika so in die Weltwirtschaft integrieren.

28. Wir treffen daher den Beschluss,
  • den politischen und institutionellen Strukturen der sich herausbildenden Demokratien in Afrika volle Unterstützung zukommen zu lassen;
  • die regionalen und subregionalen Mechanismen zur Konfliktverhütung und zur Förderung der politischen Stabilität zu unterstützen und einen verlässlichen Zufluss von Ressourcen für Friedenssicherungseinsätze auf dem afrikanischen Kontinent sicherzustellen;
  • Sondermaßnahmen zu ergreifen, um den Herausforderungen der Armutsbeseitigung und nachhaltigen Entwicklung in Afrika zu begegnen, einschließlich Schuldenerlass, Verbesserung des Marktzugangs, Verstärkung der öffentlichen Entwicklungshilfe und Erhöhung ausländischer Direktinvestitionen sowie Technologietransfer;
  • Afrika zu helfen, die Kapazitäten aufzubauen, die es braucht, um der Ausbreitung der HIV/AIDS-Pandemie und anderer Infektionskrankheiten entgegenzuwirken.
VIII. Stärkung der Vereinten Nationen

29. Wir werden keine Mühen scheuen, um die Vereinten Nationen zu einem wirksameren Instrument zur Verfolgung aller nachstehend genannten Prioritäten zu machen: Kampf um die Entwicklung aller Völker der Welt, Kampf gegen Armut, Unwissenheit und Krankheit, Kampf gegen Ungerechtigkeit, Kampf gegen Gewalt, Terror und Kriminalität und Kampf gegen die Schädigung und Zerstörung unserer gemeinsamen Heimat.

30. Wir treffen daher den Beschluss,
  • die zentrale Rolle der Generalversammlung als wichtigstes Beratungs-, richtliniengebendes und repräsentatives Organ der Vereinten Nationen zu bekräftigen und sie zu befähigen, diese Rolle wirksam wahrzunehmen;
  • uns verstärkt darum zu bemühen, eine umfassende Reform des Sicherheitsrats in allen Aspekten herbeizuführen;
  • den Wirtschafts- und Sozialrat aufbauend auf seinen jüngsten Erfolgen weiter zu stärken, um ihm zu helfen, die ihm in der Charta übertragene Aufgabe zu erfüllen;
  • den Internationalen Gerichtshof zu stärken, um Gerechtigkeit und die Herrschaft des Rechts in den internationalen Angelegenheiten zu gewährleisten;
  • regelmäßige Konsultationen und die Koordinierung zwischen den Hauptorganen der Vereinten Nationen bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben zu fördern;
  • sicherzustellen, dass die Organisation rechtzeitig und berechenbar mit den Mitteln ausgestattet wird, die sie benötigt, um die ihr übertragenen Mandate zu erfüllen;
  • das Sekretariat nachdrücklich aufzufordern, diese Mittel im Einklang mit von der Generalversammlung vereinbarten klaren Vorschriften und Verfahren im Interesse aller Mitgliedstaaten optimal einzusetzen, indem es sich der besten verfügbaren Managementpraktiken und Technologien bedient und sich auf diejenigen Aufgaben konzentriert, die die einvernehmlichen Prioritäten der Mitgliedstaaten widerspiegeln;
  • die Einhaltung des Übereinkommens über die Sicherheit von Personal der Vereinten Nationen und beigeordnetem Personal zu fördern;
  • größere Politikkohärenz und bessere Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen, ihren Organisationen, den Bretton- Woods-Institutionen und der Welthandelsorganisation sowie anderen multilateralen Organen zu gewährleisten, mit dem Ziel, zu einem voll koordinierten Herangehen an die Probleme des Friedens und der Entwicklung zu gelangen;
  • die Zusammenarbeit zwischen den Vereinten Nationen und den einzelstaatlichen Parlamenten durch die Interparlamentarische Union, ihre Weltorganisation, auf verschiedenen Gebieten weiter zu verstärken, namentlich in den Bereichen Frieden und Sicherheit, wirtschaftliche und soziale Entwicklung, Völkerrecht und Menschenrechte, Demokratie und Gleichstellungsfragen;
  • dem privaten Sektor, den nichtstaatlichen Organisationen und der Zivilgesellschaft insgesamt mehr Gelegenheit zu geben, zur Verwirklichung der Ziele und Programme der Vereinten Nationen einen Beitrag zu leisten.
31. Wir ersuchen die Generalversammlung, die bei der Umsetzung dieser Erklärung erzielten Fortschritte regelmäßig zu überprüfen, und bitten den Generalsekretär, regelmäßig Berichte zur Prüfung durch die Generalversammlung und als Grundlage für das weitere Vorgehen herauszugeben.

32. Zu diesem historischen Anlass erklären wir erneut feierlich, dass die Vereinten Nationen die unverzichtbare Begegnungsstätte der gesamten Menschheitsfamilie sind und dass wir uns durch sie bemühen werden, unseren universellen Bestrebungen nach Frieden, Zusammenarbeit und Entwicklung konkrete Gestalt zu verleihen. Wir versprechen daher, in unserer Unterstützung dieser gemeinsamen Ziele nicht nachzulassen, und erklären, dass wir entschlossen sind, sie zu erreichen.

Quelle: www.runiceurope.org (pdf-Datei)


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