Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland
Minister Struck stellt das neue Standortekonzept vor - "Umfassender Transformationsprozess"
Am 2. November verkündete Verteidigungsminister Dr. Peter Struck das neue Stationierungskonzept der Bundeswehr. Im Kern geht es hierbei einmal um die Fortentwicklung des "Transformationsprozesses", d.h. der Umwandlung der Bundeswehr in eine weltweit einsetzbare Interventionsarmee, zum anderen werden über 100 Bundeswehrstandorte geschlossen, reduziert oder in wenigen Fällen auch aufgestockt. Die neue Bundeswehr soll "nur" noch 252.500 Soldatinnen und
Soldaten haben. Sie setzt sich aus 195.000 Berufs- und Zeitsoldaten, 25.000 freiwillig zusätzlich Wehrdienst Leistenden und 30.000 Grundwehrdienstleistenden sowie 2.500 wehrübenden Reservistinnen und Reservisten (Wehrübungsplätze) zusammen. Dieses Abschmelzen des Personalumfang soll dem Ministerium sparen helfen, damit mehr Geld für investive Ausgaben (zur Waffen- und Materialbeschaffung) bereit gestellt werden kann. Davon wird vor allem die Rüstungsindustrie profitieren.
Im Folgenden dokumentieren wir die wichtigen Textteile der vom Ministerium herausgegebene Broschüre "Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland" - allerdings ohne die Anlagen, das sind die detaillierten Teile, worin die Standortentscheidungen für einzelne Bundesländer bekannt gegeben und aufgelistet werden.
Die Broschüre enthält folgende Punkte:
1. Konzeptionelle und strukturelle Rahmenbedingungen, S. 4
2. Bestimmende Faktoren der Stationierungsentscheidung, 7
3. Wesentliche Ergebnisse, 8
4. Weiteres Vorgehen, 10
5. Anlagen:
5.1. Standortveränderungen bundesweit, 14
5.2. Standortentwicklung und Belegungsdichte, 16
5.3. Stationierungsdichte bundesweit, 17
5.4. Standortveränderungen nach Bundesländern 19
5.5. Tabellarische Länderübersicht, 53
5.6. Zukünftige höhere Kommandobehörden und vergleichbare
Dienststellen, 148
5.7. Bereits entschiedene, noch nicht ausgeführte Standortschließungen
seit 1990, 149
Daraus nun im Folgenden die Gliederungspunkte 1 bis 4 sowie 5.6 (als eigene pdf-Datei) und das Vorwort des Ministers im Wortlaut.
Vorwort zu "Die Stationierung der Bundeswehr in Deutschland"
Deutschland als bevölkerungsreichste Demokratie und größte Volkswirtschaft in der Europäischen Union stellt sich im engen Zusammenwirken mit seinen Partnern den veränderten globalen Herausforderungen.
Es übernimmt verlässlich gewachsene internationale Verpflichtungen in NATO, EU und VN und beteiligt sich mit der Bundeswehr in vielfältiger Weise an multinationalen Friedenseinsätzen.
Politisch wie militärisch leistet es, auch in entfernten Regionen und außerhalb Europas, einen Beitrag zur Gefahrenabwehr und Sicherung des Friedens. Deutschland ist in den vergangenen Jahren zu einer der größten Truppenstellernationen für internationale Friedensmissionen geworden.
Die hieraus resultierenden gestiegenen Anforderungen an die Bundeswehr haben eine tiefgreifende Reform von Streitkräften und Verwaltung unvermeidlich gemacht. Das übergeordnete Ziel aller Anstrengungen sind einsatzbereite Streitkräfte, die den großen Herausforderungen des 21. Jahrhunderts gewachsen sind. Hierzu ist im vergangenen Jahr ein umfassender Transformationsprozess begonnen worden.
Mit den
Verteidigungspolitischen Richtlinien vom 21. Mai 2003 wurde der Auftrag der Bundeswehr an die veränderten sicherheitspolitischen Rahmenbedingungen angepasst und das Aufgabenspektrum neu gewichtet. Hieraus abgeleitet habe ich mit meiner Weisung zur
Weiterentwicklung der Bundeswehr vom 1. Oktober 2003 den künftigen Umfang und das Fähigkeitsprofil vorgegeben sowie alle bisherigen Bestimmungsgrößen einer umfassenden Überprüfung unterziehen lassen. Die Ergebnisse finden ihren Niederschlag in der neuen Konzeption der Bundeswehr. Deren wesentliche Inhalte sind mit der Broschüre "Grundzüge der Konzeption der Bundeswehr" auch für die Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden.
Eine der wichtigsten Dimensionen der Transformation ist die Umstrukturierung der Streitkräfte und des zivilen Bereichs entsprechend dem veränderten Aufgabenspektrum. Dies führt zwangsläufig auch zu einer Veränderung der Stationierung. Verlegungen und Neuaufstellungen von Einheiten und Dienststellen, aber auch Standortschließungen sind daher unumgänglich. Die vorliegende Broschüre stellt die planerischen Rahmenbedingungen vor und fasst die Entscheidungen zur künftigen Stationierung von Streitkräften und Territorialer Wehrverwaltung zusammen. Diese Entscheidungen sind das Ergebnis eines intensiven und komplexen Prüfungsprozesses, in dem sorgsam und umfassend alle relevanten Faktoren abgewogen wurden.
Das Ergebnis folgt begründeten militärisch funktionalen und betriebswirtschaftlichen Maßstäben. Die Transformation der Bundeswehr und die daraus resultierende Anpassung der Stationierung bedeuten oft auch persönliche Härten für die Soldatinnen und Soldaten sowie für die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Bundeswehr und deren Familien. Sie stellen gleichzeitig aber auch die Chance dar, die Planungssicherheit für alle Angehörigen der Bundeswehr zu verbessern.
Die Umsetzung der Stationierungsentscheidungen wird umgehend beginnen und bis 2010 im Wesentlichen abgeschlossen sein. Die Folgen der Veränderungen werden durch geeignete Personalmaßnahmen und soziale Vereinbarungen geregelt und aufgefangen.
Berlin, 1. November 2004
Dr. Peter Struck
Bundesminister der Verteidigung
1. Konzeptionelle und strukturelle Rahmen-
bedingungen
Die aus den Verteidigungspolitischen
Richtlinien abgeleitete Konzeption der
Bundeswehr (KdB) bildet den konzeptionellen
und strukturellen Rahmen für die
künftige Stationierung der Bundeswehr in
Deutschland.
Kernelemente der KdB sind
-
die Konzentration auf die wahrscheinlichen
Aufträge,
- der Verzicht auf Fähigkeiten und
Strukturen, die ausschließlich der Landesverteidigung
im herkömmlichen
Sinne dienen,
- die Stärkung des streitkräftegemeinsamen
Ansatzes, einschließlich einer
streitkräftegemeinsamen Führungsorganisation,
- die Einteilung in die Streitkräftekategorien
Eingreifkräfte, Stabilisierungskräfte
und Unterstützungskräfte, die
eine differenzierte Ausbildung und
Ausrüstung erlaubt,
- die feste Integration der Grundwehrdienstleistenden
in die Strukturen aller
militärischen Organisationsbereiche
sowie
- Wirtschaftlichkeit in Beschaffung und
Betrieb.
Der zukünftige Grundumfang der Bundeswehr
liegt bei 252.500 Soldatinnen und
Soldaten. Er setzt sich aus 195.000 Berufsund
Zeitsoldaten, 25.000 freiwillig zusätzlich
Wehrdienst Leistenden und 30.000
Grundwehrdienstleistenden sowie 2.500
wehrübenden Reservistinnen und Reservisten
(Wehrübungsplätze) zusammen. Er
beinhaltet 39.000 Planstellen für in Ausbildung
befindliche Soldatinnen und Soldaten.
Die Eingreifkräfte werden 35.000,
die Stabilisierungskräfte 70.000 und die
Unterstützungskräfte 106.000 Soldatinnen
und Soldaten umfassen.
Für die zivilen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
sind 75.000 Stellen vorgesehen,
deren Zuordnung zu den Organisationsbereichen
noch erfolgen wird. Diese Zielgrößen werden bis zum Jahr
2010 erreicht.
Die Differenz zwischen den - in den Berechnungen
dieser Publikation zugrunde
gelegten - eingerichteten Dienstposten und
dem Grundumfang ergibt sich daraus, dass
ein Teil der militärischen und zivilen Angehörigen
der Bundeswehr außerhalb von
Dienstposten eingesetzt ist (z.B. Soldaten
während der Teilnahme an besonderen
Ausbildungsmaßnahmen, Auszubildende)
bzw. dass mehrere Bundeswehrangehörige
sich – bei Teilzeitbeschäftigung – einen
Dienstposten teilen.
Die künftigen Strukturen der Bundeswehr
berücksichtigen die Besonderheiten der
militärischen und zivilen Organisationsbereiche.
Für das Heer und dem Grundsatz nach
auch für die Streitkräftebasis (SKB) werden
die Strukturen so gestaltet, dass Einheiten
und Verbände weitestgehend geschlossen
in den Einsatz verlegen können.
Charakteristisch für Luftwaffe und Marine
ist, dass sie ihre Fähigkeiten modular bereitstellen,
wobei das Personal und einzelne
Waffensysteme den Streitkräftekategorien
zugeordnet sind.
Im Bereich des Zentralen Sanitätsdienstes
der Bundeswehr (ZSanDstBw) ist zur Ergänzung der Einsatzstrukturen Fachpersonal
aus den regionalen Sanitätseinrichtungen
und Bundeswehrkrankenhäusern vorgesehen.
Die Territoriale Wehrverwaltung richtet
sich auf Einsatzaufgaben aus, indem sie
zentrale Aufgaben einsatzorientiert bündelt.
Die strukturellen Weiterentwicklungen der
militärischen und zivilen Organisationsbereiche
sind im Wesentlichen wie folgt gekennzeichnet.
Streitkräftebasis (SKB)
-
Die SKB wird die Struktur der territorialen
Kommandobehörden straffen
und ihre Führungsorganisation an die
föderale Struktur Deutschlands anpassen.
- Sie optimiert die Schnittstellen zu den
Teilstreitkräften und zum ZSanDstBw
hinsichtlich Logistik, Führungsunterstützung
und Schutzaufgaben.
- Zentralisierte Ausbildungseinrichtungen,
z.B. die Logistikschule der Bundeswehr
und die Führungsunterstützungsschule
der Bundeswehr, werden
aufgebaut.
- Die personalführenden Stammdienststellen
der Teilstreitkräfte (TSK) werden
zu einer Stammdienststelle der
Bundeswehr zusammengeführt.
- Durch die Aufstellung des Kommandos
Führung Operation Spezialkräfte
und des Kommandos Operative Führung
Eingreifkräfte wird die streitkräftegemeinsame
Führungsorganisation
für Einsätze der Bundeswehr im Ausland
ausgebaut.
Heer
-
Das Heer wird die Anzahl der Divisionskommandos
von sieben auf fünf
verringern. Das Heerestruppenkommando
wird umgegliedert und verlegt.
Damit verbunden ist die Reduzierung
von bislang 22 auf 12 Brigaden, die in
ihren Binnenstrukturen erheblich verstärkt
werden.
- Drei dieser Divisionskommandos werden
Führungsaufgaben im Einsatz erhalten.
- Die noch verbleibenden zwei Divisionskommandos
werden mit der truppendienstlichen
Führung der unterstellten
Brigaden der Stabilisierungskräfte
sowie zur dauerhaften Besetzung
von Führungsdienstposten für multinationale
Einsatzhauptquartiere in Stabilisierungsoperationen
beauftragt.
Luftwaffe
-
Die Luftwaffe wird die Zahl der Divisionskommandos
von vier auf drei reduzieren.
In den Divisionen wird das
Fähigkeitsprofil der Luftwaffe
querschnittlich abgebildet.
- Sie wird ihre Fähigkeiten in Form von
zum Teil auch verbandsübergreifenden
“Modulen“ den Streitkräftekategorien
zuordnen.
- Das Lufttransportkommando wird bis
zur Einsatzbereitschaft eines Europäischen
Lufttransportkommandos, die
voraussichtlich 2008 hergestellt sein
wird, aufrechterhalten.
Marine
-
Die Marine fasst die bisher bestehenden
fünf Typflottillen in zwei Einsatzflottillen
zusammen.
- Sie unterstellt die verbleibenden zwei
Marinefliegergeschwader direkt dem
Flottenkommando.
- Personal und Hauptwaffensysteme
werden den Streitkräftekategorien modular
zugeordnet.
Zentraler Sanitätsdienst der Bundeswehr
(ZSanDstBw)
-
Der ZSanDstBw erhält weitgehend die
Grundstruktur mit Sanitätsführungskommando,
Sanitätsamt der Bundeswehr
und vier Sanitätskommandos.
- Die Führungsebene Leitsanitätszentrum
entfällt.
- Die Anzahl der Bundeswehrkrankenhäuser
wird von derzeit acht auf vier
reduziert. Sie werden für die Einsatzunterstützung
optimiert. Ein weiteres
Krankenhaus wird in Kooperation mit
einem zivilen Träger betrieben.
Territoriale Wehrverwaltung (TerrWV)
-
Die TerrWV wird die Organisation der
Wehrbereichsverwaltungen und ihrer
Außenstellen straffen.
- Sie ordnet die Standortverwaltungen
auf der Grundlage einer Mindestbetreuungsstärke
von ca. 4.500 Soldaten
und zivilen Beschäftigten bei
gleichzeitiger Reduzierung auf 52 neu.
- Das Wehrersatzwesen wird bei gleichzeitiger
Reduzierung der Anzahl der
Kreiswehrersatzämter auf 52 optimiert.
Durch die Einnahme der neuen Strukturen
und einer daran ausgerichteten Stationierung
wird die Bundeswehr ihre Aufgaben
und Verpflichtungen im In- und Ausland
im 21. Jahrhundert besser erfüllen können.
2. Bestimmende Faktoren der Stationierungsentscheidung
Zwei wesentliche Kriterien bestimmen das
neue Stationierungskonzept:
-
militärisch/funktionale Kriterien mit
dem Ziel der bestmöglichen Gewährleistung
der Auftragserfüllung und
- betriebswirtschaftliche Kriterien mit
dem Ziel einer optimierten und wirtschaftlich
tragfähigen Nutzung der Liegenschaften.
Militärisch/funktional wurden mit dem
Ziel einer bestmöglichen Erfüllung des
Auftrages für jeden Standort u.a. detailliert
untersucht und bewertet:
-
die Anbindung an geeignete Ausbildungs-
und Übungsmöglichkeiten,
- räumliche Zusammenhänge im Rahmen
des Aufgaben-, Übungs- und Unterstützungsverbundes
inner- und außerhalb
der Bundeswehr, zum Beispiel die Verkehrsanbindung
eines Standorts,
- Möglichkeiten zur geschlossenen Stationierung
von Verbänden, wo immer
zweckmäßig und vom Auftrag her geboten.
Betriebswirtschaftlich standen vor allem
die Liegenschaftsbetriebskosten und die
erforderlichen Infrastrukturinvestitionen im
Mittelpunkt der Bewertung.
Es galt, Kosten zu senken durch:
-
die Nutzung von Liegenschaften mit
geringen Betriebskosten und / oder
- die Konzentration von Truppenteilen
und Dienststellen in Liegenschaften bei
gleichzeitiger betriebswirtschaftlicher
Optimierung, verbunden mit der Erhöhung
der Belegungsdichte.
Darüber hinaus sind Aspekte der Personallage,
-struktur und -entwicklung ebenso in
die Betrachtung eingeflossen, wie eine Bewertung
der möglichen regionalen Anschlussverwendungen
für Soldaten und Zivilbedienstete. Die Fürsorgeverpflichtung gegenüber dem
militärischen und zivilen Personal hatte bei
der Erarbeitung dieses Stationierungskonzepts
einen hohen Stellenwert. Jeder Ortswechsel
bedeutet eine Vielzahl sozialer und
finanzieller Belastungen. Das soziale Umfeld
der Beschäftigten, zum Beispiel
Betreuungs- und Fürsorgeeinrichtungen,
Ausbildungs-, Arbeits- und Beschäftigungsmöglichkeiten
für Familienangehörige
oder der jeweilige Wohnungsmarkt waren
daher integrale Bestandteile der Bewertung.
Durch die Bildung von Stationierungsschwerpunkten
wird die Versetzungshäufigkeit
mittel- und langfristig deutlich reduziert.
Für jeden Standort wurde eine detaillierte
Einzelbetrachtung durchgeführt.
Die Stationierungsentscheidungen sind
durch strukturelle Vorgaben und Entscheidungen
im Rahmen der Weiterentwicklung
der Bundeswehr geprägt, die zu einer deutlichen
Reduzierung und regionalen Konzentration
von Truppenteilen und Dienststellen
führen.
Das neue Stationierungskonzept ist Spiegelbild
der Weiterentwicklung der Bundeswehr
mit ihren künftig differenzierteren Strukturen
und reduzierten Umfangszahlen für militärisches
und ziviles Personal.
3. Wesentliche Ergebnisse
Die Entscheidung für das neue Stationierungskonzept
ergibt, dass die Bundeswehr
künftig an 392 Standorten stationiert sein
wird. In 30 Standorten wird es zu einer signifikanten
Reduzierung um mindestens 50% oder 500 Dienstposten kommen.
105 Standorte werden geschlossen. Die
Schließungen unterteilen sich nach der Größenordnung
wie folgt:
-
28 Standorte mit bis zu 10 Dienstposten,
- 31 Standorte mit 11 bis 100 Dienstposten,
- 9 Standorte mit 101 bis 500 Dienstposten,
- 28 Standorte mit 501 bis 1.000 Dienstposten,
- 9 Standorte mit mehr als 1.000 Dienstposten.
Damit entfallen ca. 56 % der Schließungen
auf Standorte mit bis zu 100 Dienstposten.
Die durchschnittliche Belegungsdichte in
den Truppenunterkünften wird von aktuell
ca. 800 Dienstposten pro Liegenschaft auf
ca. 900 Dienstposten erhöht und entspricht
damit der Zielsetzung zur Konzentration
von Truppenteilen und Dienststellen.
An 45 Standorten wächst der Dienstpostenumfang
um 200 und mehr Dienstposten auf.
Dies ist vor allem das Ergebnis einer betriebswirtschaftlichen
Optimierung der betroffenen
Standorte und Liegenschaften.
Einzelheiten zur künftigen Stationierung in
den einzelnen Bundesländern und zur geplanten
Stationierung der Höheren Kommandobehörden
können den folgenden Abbildungen
und Übersichten entnommen
werden.
Die künftig zu stationierenden Organisationselemente
sind dabei auf der Grundlage
von Planzahlen abgebildet, die sich aus den
strukturellen Vorgaben ergeben.
Das neue Konzept gleicht bestehende betriebswirtschaftliche
Nachteile aus und gewährleistet
eine nach militärischen und betriebswirtschaftlichen
Kriterien zukunftsfähige
Stationierung.
Aufgrund der fortlaufenden Anpassungen
im Rahmen des Transformationsprozesses,
wie z.B. Reorganisation des zivilen Bereichs
und der Ausbildungslandschaft, intensivierter
Kooperation mit der Wirtschaft sowie
der Umsetzung der strukturellen Vorgaben
bis auf Einheitsebene, könnten gegebenenfalls
geringfügige Veränderungen erforderlich
werden.
Die Sportfördergruppen der Bundeswehr
werden im Einvernehmen mit dem Deutschen
Sportbund (DSB) und in Anlehnung
an das neue Olympiastützpunktkonzept
strukturell optimiert. Dazu werden Teile der
25 Sportfördergruppen ab 2005 umgegliedert
und die Spitzensportler – an Förderungsmöglichkeiten
ausgerichtet – neu zugeordnet.
Die Bundeswehr wird bis auf
weiteres an den vereinbarten Sportfördermöglichkeiten
für Spitzensportler festhalten
und diese bis 2010 an den neuen Umfang
der Bundeswehr anpassen.
Eine qualifizierte Zivil-Militärische Zusammenarbeit
(ZMZ) wird sichergestellt.
An ausgewählten Standorten werden landesweit
Verbände stationiert – Pioniere,
Sanitätsdienst und ABC-Schutz - , die darauf
ausgelegt sind, im Rahmen der ZMZ mit den Ländern zusammenzuarbeiten. Über die
Anzahl der ZMZ-Stützpunkte erfolgt die
Entscheidung im Rahmen der weiteren
Feinausplanung. Die Bundeswehr wird auch
weiterhin auf der Grundlage der gesetzlichen
Regelungen mit den notwendigen
Kräften zur Katastrophenhilfe beitragen und
die Anliegen der Länder angemessen berücksichtigen.
4. Weiteres Vorgehen
Die neuen Strukturen werden in einem mehrere
Jahre dauernden Prozess eingenommen.
Um die aus dem neuen Stationierungskonzept
erwachsenden Vorteile und Chancen in
vollem Umfang ausschöpfen zu können,
kommt es darauf an, die Entscheidungen
zügig umzusetzen. In der Übergangsphase
gilt der Grundsatz, dass dem Aufbau neuer
Vorrang vor dem Erhalt alter Strukturen
einzuräumen ist. Die Umsetzung wird umgehend
erfolgen und spätestens bis 2010
abgeschlossen sein.
In diesem Zeitraum werden auch die noch
ausstehenden 76 Standortschließungen umgesetzt,
die auf weiter zurückliegenden Entscheidungen
beruhen (s. Anlage 5.7.).
Die Einnahme der neuen Strukturen und der
künftigen Stationierung wird durch eine
Vielzahl von flankierenden Maßnahmen
unterstützt.
Der Abbau des Personals geschieht sozialverträglich
und bei zivilen Mitarbeitern ohne
betriebsbedingte Kündigungen. In diesem
Rahmen bleibt die Sicherung der bestehenden
Arbeitsverhältnisse der z.B. von Standortschließungen
betroffenen Mitarbeiterinnen
und Mitarbeiter weiterhin wesentliche
Aufgabe der zivilen Personalführung. Vorrangiges
Ziel ist es, eine anderweitige
struktursichere Verwendung betroffener
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei der
Bundeswehr, bei anderen Verwaltungen und
Behörden des öffentliches Dienstes oder
aber bei gemeinsamen Firmen in Kooperationsvorhaben
sicherzustellen. Darüber hinaus
steht zur sozialverträglichen Umsetzung der
Strukturmaßnahmen grundsätzlich das verbesserte
Instrumentarium des Tarifvertrages
über sozialverträgliche Begleitmaßnahmen
im Zusammenhang mit der Umgestaltung
der Bundeswehr vom 18. Juli 2001 für Arbeitnehmer
zur Verfügung, das unter anderem
die Gewährung von Altersteilzeit, eine
Härtefallregelung und ein Ausscheiden mit
Abfindung vorsieht.
Von der Stationierungsentscheidung betroffene
Soldatinnen und Soldaten werden im
Rahmen ihrer persönlichen Verwendungsplanung
andere Dienstposten erhalten. Dies
wird nach bewährten Grundsätzen der Personalführung
soweit wie möglich unter Berücksichtigung
der persönlichen Belange
erfolgen.
Die Kommunen haben als Träger der Planungshoheit
entscheidenden Anteil an der
erfolgreichen Konversion ehemaliger Militärliegenschaften
in eine zivile Nutzung. Es
besteht daher ein gemeinsames Interesse an
kooperativer Zusammenarbeit. Die Bundeswehr
wird auch weiterhin im Internet die
Freigabelisten der nicht mehr betriebsnotwendigen
Bundeswehrliegenschaften veröffentlichen,
damit die Kommunen rechtzeitig
die Anschlussnutzung planen können.
Die Wehrbereichsverwaltungen, die Bundesanstalt
für Immobilienaufgaben (BImA)
und die in einigen Verwertungsfällen eingeschaltete
bundeseigene Gesellschaft für
Entwicklung, Beschaffung und Betrieb mbH
(g.e.b.b.) werden gebeten, die Kommunen
sowie Interessenten bei Konversionsmaßnahmen
zu unterstützen. Hierzu leisten die
in einigen Bundesländern eingerichteten
Konversionsarbeitsgruppen, die sich aus
Vertretern der Oberfinanzdirektionen, des
Landes, der jeweiligen zuständigen Wehrbereichsverwaltung
sowie des Infrastrukturstabes, der g.e.b.b. und des Deutschen
Städte- und Gemeindebundes zusammensetzen,
ihren Beitrag.
Die Länder und Kommunen können vom
Bund und der Europäischen Union mitfinanzierte
Förderinstrumentarien einsetzen,
insbesondere die Gemeinschaftsaufgabe
„Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“,
die EFRE-Mittel, die Mittel aus
dem Europäischen Strukturfonds, also die
ESF-Mittel, und die Städtebauförderung. Es
liegt in der alleinigen Verantwortung der
Länder, regionale Schwerpunkte und Prioritäten
beim Einsatz dieser Fördermittel zu
setzen.
Durch das Konzept „Stationierung der Bundeswehr
in Deutschland“ ist für die Verbände
und Dienststellen der Bundeswehr, die
Länder, Kreise und Kommunen, vor allem
aber für die betroffenen Menschen, eine
Planungsperspektive für die kommenden
Jahre geschaffen.
5.6. Zukünftige höhere Kommandobehörden und vergleichbare
Dienststellen
Diese kartografische Übersicht können Sie als
pdf-Datei herunterladen.
Quelle: www.bundeswehr.de/forces/standortkonzept04
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