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Kritik an China und den USA, Lob für Liberia

Zum Welttag gegen die Todesstrafe: Pressemitteilung und Hintergrundbericht von amnesty international

amnesty international Deutschland

PRESSEMITTEILUNGEN

WELTTAG GEGEN DIE TODESSTRAFE AM 10. OKTOBER

Kritik an China und den USA, Lob für Liberia


Berlin, 9. Oktober 2005 - Bei einem "Die in" an der chinesischen Botschaft in Berlin hat die deutsche Sektion von amnesty international (ai) ein Ende des staatlichen Tötens in China und weltweit gefordert. Diese und weitere Aktionen bundesweit fanden am Vortag des Welttags gegen die Todesstrafe statt. China steht an der Spitze der Staaten, die die Todesstrafe anwenden. Weltweit halten 75 Staaten an der Todesstrafe fest, 121 Staaten haben sie im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft - zuletzt Liberia.

Für die meisten der insgesamt 3.797 Hinrichtungen im Jahr 2004 waren vier Länder verantwortlich: China, Iran, Vietnam und die USA. "China hält aber den traurigen Rekord - mit 90 Prozent aller Hinrichtungen weltweit", sagte Oliver Hendrich, ai-Experte für Fragen zur Todesstrafe. "In der Volksrepublik wird die Todesstrafe oft willkürlich verhängt, zum Teil auch aufgrund politischer Einflussnahme. Statistiken über Urteile und Hinrichtungen halten die Behörden geheim."

In den USA könnte noch in diesem Jahr die 1000. Hinrichtung seit Wiedereinführung der Todesstrafe vollgestreckt werden. "Gleichzeitig beweisen zahlreiche Urteile dort, wie groß die Gefahr eines tödlichen Justizirrtums ist", sagte Hendrich. "Seit 1973 mussten in den in den USA 121 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblichen Zweifeln an ihrer Schuld aus den Todeszellen entlassen werden."

Insgesamt stellt ai einen weltweiten Trend zur Abschaffung der Todesstrafe fest - vor allem in Afrika. Im September hat Liberia als 13. afrikanisches Land die Todesstrafe vollständig abgeschafft. "Wir begrüßen diese Entscheidung ganz besonders, weil sich die allgemeine Menschenrechtssituation in Liberia nach jahrelangem Bürgerkrieg nur langsam bessert", so Hendrich. 2004 hatte Senegal als zweites muslimisches Land in Afrika die Todesstrafe abgeschafft. 26 afrikanische Länder halten nach wie vor an der Todesstrafe fest, allerdings wurde in 20 Ländern seit mehr als zehn Jahren niemand mehr hingerichtet.

ai appelliert an alle Regierungen der Staaten, in denen die Todesstrafe noch vorgesehen ist oder praktiziert wird, alle Hinrichtungen sofort und dauerhaft zu stoppen, alle noch anhängigen Todesurteile umzuwandeln und die Todesstrafe aus den Gesetzen zu streichen. Außerdem setzt sich ai mit Briefen, Petitionen und Aktionen für Todeskandidaten in der ganzen Welt ein. Den Welttag gegen die Todesstrafe begeht ai seit 2002 gemeinsam mit 37 weiteren internationalen Menschenrechtsorganisationen.


Themenbericht

ZAHLEN UND FAKTEN ZUR TODESSTRAFE
(Stand: September 2005)

Staaten mit und ohne Todesstrafe
  • 86 Staaten haben die Todesstrafe vollständig abgeschafft.
  • 11 Staaten sehen die Todesstrafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten wie etwa Kriegsverbrechen oder Vergehen nach Militärrecht vor.
  • 24 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.
Somit wenden momentan insgesamt 121 Staaten die Todesstrafe nicht mehr an.
  • 75 Staaten halten weiterhin an der Todesstrafe fest.
Das bedeutet, dass mittlerweile deutlich mehr als die Hälfte aller Staaten weltweit die Todesstrafe per Gesetz oder zumindest in der Praxis abgeschafft hat. Dennoch lebt nur gut ein Viertel der Weltbevölkerung (ca. 28%) in Staaten, die nicht hinrichten.

Fortschritte in Richtung weltweiter Abschaffung

Der Trend zur Abschaffung der Todesstrafe ist nicht mehr umzukehren. Jedes Jahr wird der Kreis derjenigen Staaten, die auf die Todesstrafe verzichten, größer.

1899, auf der Schwelle ins 20. Jahrhundert, waren es gerade einmal drei Staaten ohne Todesstrafe: Costa Rica, San Marino und Venezuela. Bis 1948, dem Jahr der Verkündung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen, war die Zahl auf acht Länder angewachsen. Ende 1978 lag sie bei 19. In der letzten Dekade haben durchschnittlich mehr als drei Staaten pro Jahr die Todesstrafe ganz aus ihren Gesetzbüchern gestrichen.

Allein seit Beginn der 90er Jahre haben über 40 Staaten und Territorien die Todesstrafe für alle Delikte abgeschafft oder zumindest ihre Anwendung in Friedenszeiten verboten. Darunter befanden sich Staaten in Afrika (z.B. Elfenbeinküste, Dschibuti, Senegal, Südafrika), in Amerika (Chile, Bolivien, Kanada, Mexiko), in Asien (Bhutan, Nepal, Osttimor, Turkmenistan), in Europa (Albanien, Aserbaidschan, Bulgarien, Estland, Großbritannien, Lettland, Litauen, Türkei, Ukraine) und in Ozeanien (Neuseeland, Samoa), um nur einige zu nennen.

Wiedereinführung der Todesstrafe

Ist die Todesstrafe erst einmal per Gesetz abgeschafft, wird sie nur selten wieder eingeführt.

Seit 1985 haben weltweit mehr als 50 Staaten die Todesstrafe vollständig abgeschafft. Im selben Zeitraum führten dagegen nur 3 Staaten die Todesstrafe wieder ein: Gambia, Papua-Neuguinea und die Philippinen.

In den Staaten Gambia und Papua-Neuguinea wurden bisher keine Todesurteile vollstreckt. Lediglich auf den Philippinen ist im Februar 1999 zum ersten Mal seit mehr als 22 Jahren wieder ein Straftäter hingerichtet worden. Rund 1.000 Gefangene sind dort vom Vollzug der Höchststrafe bedroht.

Im Irak wurde die Todesstrafe Anfang August 2004 von der Übergangsregierung wieder zugelassen, nachdem die Zivilverwaltung sie im Mai 2003 ausgesetzt hatte.

Rückschritte

Bedauerlicherweise wurde jüngst in einer kleinen Anzahl von Staaten der Anwendungsbereich der Todesstrafe ausgeweitet. So kann z. B. seit 1999 die Todesstrafe auch für Straftaten wie Drogenhandel (Oman), bewaffneten Raubüberfall und Korruption (Kuba) oder für bestimmte Umweltvergehen (Vereinigte Arabische Emirate) verhängt werden. Im April 2001 führte Laos die Todesstrafe auch für Drogenbesitz ein. Nach den Anschlägen in den USA vom 11. September 2001 erließen oder verschärften einige Regierungen Verordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus. So wurden z.B. in Guyana 2003 neue Strafgesetze verabschiedet, die unter anderem Verbrechen, die vage als „terroristische Handlungen“ definiert werden, zwingend mit dem Tod bestrafen sollen.

Staaten wie Indien, Indonesien und der Libanon nahmen 2004 wieder Hinrichtungen auf und beendeten de facto in Kraft befindliche Hinrichtungsmoratorien. Andere ergriffen Maßnahmen, um die Verfahren zu beschleunigen, bis ein Todesurteil vollstreckt werden kann. Im Januar 2002 fand in Nigeria die erste Hinrichtung auf Grundlage der in einigen Bundesstaaten neu eingeführten islamischen Rechtsvorschriften statt.

In einer Reihe von Staaten beobachtet amnesty international zudem steigende Hinrichtungszahlen. Hinzu kommt, dass immer mehr Todesurteile wegen nicht gewalttätiger Verbrechen ausgesprochen werden: beispielsweise in Saudi-Arabien wegen Homosexualität, in Südost-Asien wegen Drogenhandels und in China wegen Korruption und Diebstahls. In vielen von ai dokumentierten Fällen wurden internationale Mindeststandards nicht eingehalten und Gefangene nach unfairen Gerichtsverfahren zum Tode verurteilt.

Todesurteile und Hinrichtungen

Wenngleich noch immer in 76 Staaten Todesstrafengesetze existieren und auch angewandt werden, so ist doch festzustellen, dass die Zahl derjenigen Länder, in denen in einem beliebigen Kalenderjahr tatsächlich Hinrichtungen stattfinden, weitaus niedriger liegt.

Im Jahr 2004 sind mindestens 3.797 Gefangene in 25 Staaten exekutiert worden. Damit hat sich die Zahl der Hinrichtungen gegenüber 2003 (1.146) erhöht. Zum Tode verurteilt wurden im vergangenen Jahr 7.395 (2003: 2.756) Menschen in 64 Ländern. Diese Angaben beinhalten allerdings nur die amnesty international zur Kenntnis gelangten Fälle; die tatsächlichen Zahlen liegen mit Sicherheit höher.

Wie schon in den Vorjahren gilt auch für 2004, dass die weitaus meisten registrierten Hinrichtungen in nur einigen wenigen Staaten vollzogen worden sind. Insgesamt ist in der VR China im Jahr 2004 mindestens 3.400 mal die Todesstrafe vollstreckt worden, allerdings gehen Experten von bis zu 10.000 Exekutionen aus. Im Iran betrug die Zahl der Hinrichtungen wenigstens 159 gegenüber 108 in 2003. In Vietnam wurden mindestens 64 Menschen exekutiert (2003: 64). In den USA sank die Zahl im Vergleich zum Jahr 2003 von 65 auf 59. Damit fanden 97% aller Hinrichtungen, von denen amnesty international 2004 weltweit erfahren hat, allein in diesen vier Staaten statt.

Todesurteile gegen Jugendliche

Internationale Menschenrechtsverträge verbieten es, Personen zum Tode zu verurteilen, die zur Tatzeit noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hatten. Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte, die Amerikanische Menschenrechtskonvention und die Konvention über die Rechte des Kindes enthalten alle dahingehende Vorschriften. Mehr als 110 Staaten haben Gesetze erlassen, die ausdrücklich die Hinrichtung minderjähriger Straftäter ausschließen oder es kann davon ausgegangen werden, dass solche Hinrichtungen dort verboten sind, weil die betreffenden Staaten einem oder mehreren der oben genannten Abkommen beigetreten sind.

Übersicht: Internationale Abkommen gegen die Hinrichtung Minderjähriger

Seit 1990 sind amnesty international 8 Staaten weltweit bekannt geworden, die straffällige Jugendliche hingerichtet haben: China, Iran, Jemen, Nigeria, DR Kongo, Pakistan, Saudi-Arabien und die USA. Jemen, Pakistan und die USA (seit 1. März 2005) haben diese Praxis inzwischen für ungesetzlich erklärt. Im Jahr 2001 wurden in der DR Kongo fünf derartige Todesurteile umgewandelt. Seit 1990 sind - soweit bekannt - insgesamt 44 zur Tatzeit Minderjährige exekutiert worden, davon 19 in den USA und 16 im Iran. amnesty international hat im Jahr 2003 von zwei Todesurteilen erfahren, die an zur Tatzeit Minderjährigen vollstreckt wurden: eines im April 2003 im US-Bundesstaat Oklahoma und ein weiteres in China. 2004 sind drei Minderjährige im Iran und ein Jugendlicher in China exekutiert worden. Bis Ende August 2005 wurden erneut sechs Jugendliche im Iran gehenkt.

Todesurteile gegen geistig Behinderte und psychisch Kranke

Das rechtsstaatliche Prinzip, mental behinderte und psychisch kranke Personen weder zum Tode zu verurteilen noch tatsächlich hinzurichten, wird inzwischen in den allermeisten Staaten dieser Erde beachtet. Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte sowie die vom Wirtschafts- und Sozialrat der Vereinten Nationen verabschiedeten Garantien zum Schutz von Personen, denen die Todesstrafe droht, verbieten die Hinrichtung von Personen, die geistig krank oder stark eingeschränkt sind.

Von den Staaten, die noch immer an der Todesstrafe festhalten, haben inzwischen fast alle dem Rechnung getragen und entsprechende Gesetze erlassen. Nach Angaben von amnesty international haben seit 1995 nur 3 Staaten geistig behinderte und psychisch kranke Menschen hingerichtet: Kirgisistan, die USA und Japan. Togo soll zwar die Hinrichtung solcher Personen per Gesetz nicht verbieten, es sind aber auch keine Hinrichtungen in diesen Fällen bekannt. In Kirgisistan wurde ein seit 1998 bestehendes Hinrichtungsmoratorium bis Ende 2006 verlängert. Am 20. Juni 2002 untersagte der Oberste Gerichtshof der Vereingten Staaten von Amerika die Hinrichtung geistig Behinderter als grausame und ungewöhnliche Strafe. Zwischen 1977 und 2001 wurden in den USA mindestens 35 Gefangene mit geistigen Behinderungen hingerichtet. Die Vollstreckung der Todesstrafe an geistig Kranken ist dagegen weiterhin erlaubt. Voraussetzung ist, dass der Todeskandidat versteht, wie und wofür er hingerichtet wird.

Im Jahre 2004 wurden – soweit bekannt – 5 Todesurteile an geistig Behinderten und Geisteskranken vollstreckt: zwei in den USA an Geisteskranken, eines im Iran und eines in Japan; hier jeweils an geistig Behinderten.

Internationale Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe

Eine der wichtigsten Entwicklungen der letzten Jahre war die Annahme internationaler Abkommen, die die Abschaffung der Todesstrafe zum Inhalt haben. Für die Vertragsstaaten errichten sie eine völkerrechtliche Barriere gegen die Wiedereinführung der Todesstrafe. Es existieren momentan vier solcher Vertragswerke:
  • Das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte wurde inzwischen von 54 Staaten ratifiziert. Weitere 8 Staaten haben das Protokoll gezeichnet und somit ihre Absicht bekundet, diesem zu einem späteren Zeitpunkt beizutreten.
  • Dem Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) sind 44 europäische Staaten beigetreten. Hinzu kommen mit der Russische Föderation und Monaco 2 Unterzeichnerstaaten.
  • Das Protokoll Nr. 13 zur Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten (Europäische Menschenrechtskonvention) wurde von 32 europäischen Staaten ratifiziert und von 11 gezeichnet. Das Protokoll trat am 1. Juli 2003 in Kraft, als es zehn Ratifikationsurkunden trug.
  • Das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention über die Abschaffung der Todesstrafe wurde von 8 amerikanischen Staaten ratifiziert und von einem gezeichnet.
Das Protokoll Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention ist ein Vertrag, der auf die Abschaffung der Todesstrafe in Friedenszeiten abzielt. Die drei anderen genannten Protokolle sehen dagegen ein völliges Verbot der Todesstrafe vor. Gleichwohl lassen das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Protokoll zur Amerikanischen Menschenrechtskonvention als Ausnahme die Todesstrafe in Kriegszeiten zu, wenn Staaten einen entsprechenden Vorbehalt geltend machen.

Die Todesstrafe in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • In den USA sind im Jahr 2004 59 Häftlinge hingerichtet worden – sechs weniger als 2003. Die mit Abstand meisten Exekutionen fanden im Bundesstaat Texas statt. Damit hat sich die Gesamtzahl der Hinrichtungen in den USA seit Wiederzulassung der Todesstrafe im Jahr 1976 bis Ende 2004 auf 944 erhöht. In diesem Jahr sind bis zum 31. August bereits wieder 37 Todesurteile vollstreckt worden, darunter auch erstmals seit 45 Jahren wieder eines in Connecticut.
  • Ende 2004 gab es landesweit 3.471 zum Tode Verurteilte (darunter 118 Ausländer, 72 zur Tatzeit jugendliche Straftäter und 52 Frauen). Die meisten Häftlinge warten in den Todeszellen der Bundesstaaten Kalifornien, Texas und Florida auf ihre Hinrichtung.
  • 38 der 50 Bundesstaaten sehen die Todesstrafe derzeit in ihren Gesetzen vor. Darüber hinaus kann die Todesstrafe im ganzen Land nach Bundes- und Militärrecht verhängt werden. In 33 Bundesstaaten sind seit 1977 Gefangene exekutiert worden. Am 1. März 2005 entschied der Oberste Gerichtshof der USA im Verfahren Simmons gegen Missouri, dass die Verhängung der Todesstrafe gegen Jugendliche unter 18 Jahren gegen das in der Verfassung verankerte Verbot grausamer Bestrafung verstoße. 19 Einzelstaaten erlaubten bis dahin die Hinrichtung minderjähriger Straftäter. Seit der Wiederaufnahme von Hinrichtungen im Jahr 1977 sind 22 Todesurteile an zur Tatzeit unter 18-jährigen Straftätern vollstreckt worden, 13 davon im Bundesstaat Texas.
  • Seit 1973 mussten in den USA 121 Menschen wegen erwiesener Unschuld oder erheblicher Zweifel an ihrer Schuld aus den Todestrakten entlassen werden. Davon sind 34 Fälle allein seit Anfang 2000 aufgedeckt worden. Einige Gefangene standen nach jahrelanger Haft kurz vor ihrer Hinrichtung. Nicht wenige dieser Fehlurteile gehen auf inkompetente Verteidiger und Verfehlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft zurück. Weitere Ursachen liegen darin begründet, dass in den Verfahren unglaubwürdige Hauptbelastungszeugen, Beweismittel und Geständnisse zugelassen wurden.
  • Im Bundesstaat Illinois sind 13 derartige Justizirrtümer bekannt geworden. Als Reaktion darauf setzte der republikanische Gouverneur am 31. Januar 2000 die Todesstrafe aus. Mitte Januar 2003 begnadigte er vier Todestraktinsassen und wandelte nach einer ausführlichen Prüfung alle 167 ausgesprochenen Todesurteile um. Im Bundesstaat Maryland war aufgrund des Verdachts der rassistischen Anwendung der Todesstrafe zwischen 2002 und März 2003 ebenfalls ein Hinrichtungsstopp in Kraft. Am 17. Dezember 2004 erklärt der Supreme Court des Bundesstaats Kansas in einer 4/3 Entscheidung die Todesstrafe für verfassungswidrig. Am 24. Juni 2004 war bereits eine solche Entscheidung im Bundesstaat New York gefallen.
Diese Übersicht wurde ehrenamtlich von der ai-Koordinationsgruppe gegen die Todesstrafe erstellt. Weitere Informationen über die Arbeit dieser Gruppe: www.amnesty-todesstrafe.de

Quelle: Website von ai: www2.amnesty.de


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