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Für einen gerechten Frieden statt einen "gerechten Krieg"

Die Evangelische Kirche Deutschland (EKD) veröffentlicht neue Friedensdenkschrift

Aus Gottes Frieden leben - für gerechten Frieden sorgen

24. Oktober 2007

Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten das fordert der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Er widerspricht damit dem alten politischen Grundsatz, dass man den Krieg vorbereiten müsse, wenn man den Frieden wolle. Wirksame Friedenspolitik beruht in der Gegenwart, so der Rat der EKD, auf dem Abbau von Gewalt, dem Ausbau der internationalen Rechtsordnung und der Förderung weltweiter sozialer Gerechtigkeit. Der Dreiklang von Frieden, Recht und Gerechtigkeit wird in der Kurzformel vom "gerechten Frieden" zusammengefasst.

Wie muss unter den gegenwärtigen politischen Bedingungen und zumal nach den Ereignissen des 11. September 2001 das Eintreten für den Frieden aus evangelischer Perspektive aussehen? Vor diesem Hintergrund hatte der Rat der EKD im Jahr 2004 einen entsprechenden Auftrag an die Kammer für Öffentliche Verantwortung erteilt. Der Rat nahm die Ausarbeitung der Kammer, die ihm im Herbst dieses Jahres vorgelegt wurde, einstimmig an und gab sie zur Veröffentlichung frei. Am Mittwoch, 24. Oktober stellten der Vorsitzende des Rates der EKD, Bischof Wolfgang Huber, und der Vorsitzende der Kammer für Öffentliche Verantwortung, Professor Wilfried Härle, in Berlin die Denkschrift vor. Ihr Titel "Aus Gottes Frieden leben für gerechten Frieden sorgen" macht das christliche Selbstverständnis deutlich, dass, wer aus dem Frieden Gottes lebt, für einen gerechten Frieden in der Welt eintreten wird.

Die Denkschrift gliedert sich nach einer Einleitung in vier Teile. Der 1. Teil ("Friedensgefährdungen") analysiert die Ursachen, die derzeit zu einer Gefährdung des politischen Friedens beitragen; neben den sozioökonomischen Problemen werden dabei insbesondere der Zerfall politischer Gemeinschaften ("Staatsversagen"), die Schwächung des Multilateralismus und kulturelle bzw. religiöse Faktoren behandelt. Der 2. Teil wendet sich dem " Friedensbeitrag der Christen und der Kirche" zu: wie sie, aus Gottes Frieden lebend, diesen Frieden bezeugen, für den Frieden bilden, die Gewissen schützen, für Frieden und Versöhnung arbeiten und vom gerechten Frieden her denken. Der 3. Teil ("Gerechter Friede durch Recht") beschreibt die Anforderungen an eine globale Friedensordnung als Rechtsordnung und die Grenzen rechtserhaltenden Gebrauchs militärischer Gewalt. Der 4. Teil schließlich skizziert die "politischen Friedensaufgaben": Die universalen Institutionen müssen gestärkt werden, Europa muss seine Friedensverantwortung wahrnehmen, und es ist notwendig, die Waffenpotenziale abzubauen, hingegen die zivile Konfliktbearbeitung auszubauen.

Klare Leitgedanken verbinden sich in der Denkschrift mit konkreten Handlungsoptionen. So ist etwa mit einer rechtsverbindlichen, internationalen Friedensordnung der Anspruch verknüpft, dass diese Rechtsordnung dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet ist. Außerdem bindet sie die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien. Auch die Herausforderung durch den modernen internationalen Terrorismus rechtfertigt keine Wiederbelebung der Lehre vom "gerechten Krieg". Vielmehr bewährt sich gerade in einer solchen Situation die Ausrichtung aller friedenspolitischen Überlegungen an der Leitidee des "gerechten Friedens".

In der neuen Denkschrift wird die Auffassung vertreten, die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen sei in der Gegenwart friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen. Doch konnte die Kammer über die friedenspolitischen Folgerungen aus dieser Aussage keine volle Übereinstimmung erzielen.

Der Rat der EKD würdigt die friedenspolitische Rolle Europas und der Europäischen Union (EU). Zugleich warnt er ausdrücklich vor einer Ausweitung der Auslandseinsätze der Bundeswehr. Der Prozess der "Transformation" der bundesdeutschen Streitkräfte in eine Armee im Einsatz wird kritisch betrachtet. Der "Schutz Deutschlands und seiner Bürgerinnen und Bürger" ist eine Aufgabe, die vor allem politisch wahrgenommen werden muss.

Durchgängig hebt die Denkschrift die Notwendigkeit der Prävention hervor; sie erkennt gewaltfreien Methoden der Konfliktbearbeitung einen Vorrang zu; sie betont die wichtige Rolle der zivilen Friedens-, Freiwilligen- und Entwicklungsdienste für die Bewahrung und Förderung eines nachhaltigen Friedens. Mit dieser Grundorientierung bringt die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Stimme in die politische und in die ökumenische Diskussion ein. Sie versteht ihre Denkschrift auch als einen Beitrag zu der vom Ökumenischen Rat der Kirchen ausgerufenen Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001-2010).

Hannover / Berlin, 24. Oktober 2007

Pressestelle der EKD
Christof Vetter


Im Folgenden dokumentieren wir Vorwort, Einleitung und Schlussteil der Friedensdenkschrift. Der gesamte Text erscheint im November 2007 im Gütersloher Verlagshaus (ISBN 978-3-579-02387-8). Die Denkschjrift kann von der Website der EKD als pdf-Datei heruntergeladen werden:
www.ekd.de


Aus Gottes Frieden leben – für gerechten Frieden sorgen

Eine Denkschrift des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland

Vorwort

(S. 7-10)

Für die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) bildet der Friede von Anfang an ein herausragendes Thema öffentlicher Verantwortung. Die Erschütterung über die Verwüstungen des Zweiten Weltkriegs, Beginn und Verlauf des Ost-West-Konflikts, die Auseinandersetzungen über Wiederbewaffnung und allgemeine Wehrpflicht, die wechselseitige Abschreckung mit atomaren Waffen und die wachsende Aufmerksamkeit für den Nord-Süd-Konflikt – all das waren wichtige Gegenstände kirchlicher Urteilsbildung. Zum Teil stellten sie die kirchliche Einheit auf harte Proben, wie insbesondere die Debatte über die Atomwaffen in den ausgehenden fünfziger Jahren und dann noch einmal in den frühen achtziger Jahren zeigte. Die Arbeit an diesen Themen führte zu kirchlichen Friedensbeiträgen von bleibender Bedeutung; aus ihnen ragt nach wie vor die »Ost-Denkschrift« der EKD von 1965 mit ihrer Ermutigung zu Schritten der Versöhnung heraus. Die auf diesem Weg gewonnenen Einsichten wurden 1981 in der Denkschrift »Frieden wahren, fördern und erneuern« zusammenfassend festgehalten.

Seitdem hat sich die weltpolitische Situation grundlegend gewandelt. Nach dem Ende des Kalten Krieges, der Überwindung der europäischen Teilung und der Vereinigung der beiden deutschen Staaten in den Jahren 1989/1990 stellten sich zahlreiche neue friedensethische und friedenspolitische Herausforderungen. Die Hoffnung, aus der Überwindung des globalen Konflikts zwischen den USA und der Sowjetunion ergebe sich eine »friedenspolitische Dividende«, erfüllte sich nicht. Gewaltsame Auseinandersetzungen auf dem Balkan, der Zerfall staatlicher Autorität in verschiedenen Regionen Afrikas und Asiens sowie die Privatisierung der Gewalt in Händen von Warlords und Bürgerkriegsparteien stellten mit neuer Dringlichkeit die Aufgabe vor Augen, die Gewalt der Herrschaft des Rechts zu unterwerfen. Zu den großen Friedensgefährdungen unserer Zeit zählt insbesondere auch der moderne internationale Terrorismus. Die Frage ist, wie dieser und anderen akuten Gefahren für den Weltfrieden auf rechtsförmige, wirksame und nachhaltige Weise begegnet werden kann.

Die EKD hat auf die neuen friedensethischen Herausforderungen nach der Wende von 1989/90 mit Orientierungshilfen reagiert, deren vorläufiger Charakter beabsichtigt war. »Schritte auf dem Weg des Friedens« war der für eine Orientierungshilfe aus dem Jahr 1994 mit Absicht gewählte Titel. Als »Zwischenbilanz« wurde ein sich daran anschließender Text »Friedensethik in der Bewährung« aus dem Jahr 2001 bezeichnet. Ihn verabschiedete der Rat der Evangelischen Kirche wenige Tage vor den Terroranschlägen des 11. September. An Beispielen aus Afrika wurde 2002 das Verhältnis von gewaltsamen Konflikten und ziviler Intervention erörtert. »Richte unsere Füße auf den Weg des Friedens« hieß der Titel dieser von der Kammer der EKD für Entwicklung und Umwelt verantworteten Studie.

Nach dem 11. September 2001 mehrten sich in der kirchlichen und gesellschaftlichen Öffentlichkeit die Stimmen, die von der EKD einen neuen grundlegenden Beitrag zur friedensethischen und friedenspolitischen Orientierung erwarteten. Daher beauftragte der Rat der EKD im Jahr 2004 die Kammer für Öffentliche Verantwortung, eine solche neue Friedensschrift zu entwerfen. Die Kammer widmete sich dieser Aufgabe mit großem Engagement, mit Sorgfalt und Sachkunde. Dabei entstand ein Text, den sich der Rat der EKD in seiner nüchternen Analyse, seiner fundierten biblisch-theologischen Argumentation und seinem durchgängigen Bezug auf den Leitgedanken des gerechten Friedens gern zu Eigen gemacht hat. Ich danke den Mitgliedern der Kammer für Öffentliche Verantwortung, allen voran ihrem Vorsitzenden, Prof. Dr. Wilfried Härle, und ihrer stellvertretenden Vorsitzenden, Prof. Dr. Eva Senghaas- Knobloch, sehr herzlich für die geleistete Arbeit.

In Denkschriften soll nach Möglichkeit ein auf christlicher Verantwortung beruhender, sorgfältig geprüfter und stellvertretend für die ganze Gesellschaft formulierter Konsens zum Ausdruck kommen. Es ist daher von großer Tragweite, dass die Kammer der EKD für Öffentliche Verantwortung den Entwurf des vorliegenden Textes einstimmig verabschieden konnte und dass auch der Rat der EKD ihn einstimmig bejaht hat. Eigens hervorzuheben ist, dass in ihm – abweichend von den Heidelberger Thesen des Jahres 1959 – die Auffassung vertreten wird, die Drohung mit dem Einsatz nuklearer Waffen sei in der Gegenwart friedensethisch nicht mehr zu rechtfertigen. Über die friedenspolitischen Folgerungen aus dieser Aussage konnte die Kammer für Öffentliche Verantwortung keine letzte Übereinstimmung erzielen. Doch dass ein ethischer Konsens unterschiedliche Abwägungen hinsichtlich seiner politischen Konsequenzen zulässt, ist nicht ungewöhnlich. Umso bemerkenswerter ist, in wie hohem Maß diese Denkschrift auch in den konkreten Folgerungen zu gemeinsamen Festlegungen kommt.

Übereinstimmend werden in dieser Denkschrift Grundsätze und Maximen vertreten, die ebenso einfach wie überzeugend sind: Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein. Gerechter Friede in der globalisierten Welt setzt den Ausbau der internationalen Rechtsordnung voraus. Staatliche Sicherheits- und Friedenspolitik muss von den Konzepten der »Menschlichen Sicherheit« und der »Menschlichen Entwicklung« her gedacht werden.

Diese klaren Leitgedanken verbinden sich mit konkreten und spezifischen Handlungsoptionen. So ist etwa mit der geforderten Rechtsförmigkeit einer internationalen Friedensordnung der Anspruch verknüpft, dass diese Rechtsordnung dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet ist und die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien bindet. Auch die Herausforderung durch den modernen internationalen Terrorismus rechtfertigt deshalb keine Wiederbelebung der Lehre vom »gerechten Krieg«. Vielmehr bewährt sich gerade in einer solchen Situation die Ausrichtung aller friedenspolitischen Überlegungen an der Leitidee des »gerechten Friedens«.

Durchgängig wird in der Denkschrift die Notwendigkeit der Prävention hervorgehoben; gewaltfreien Methoden der Konfliktbearbeitung wird der Vorrang zuerkannt; den zivilen Friedens- und Entwicklungsdiensten wird für die Wiederherstellung, Bewahrung und Förderung eines nachhaltigen Friedens eine wichtige Rolle zugeschrieben.

Mit dieser Grundorientierung bringt die Evangelische Kirche in Deutschland ihre Stimme in die politische wie in die ökumenische Diskussion ein. Sie versteht diese Denkschrift auch als einen Beitrag zu der vom Ökumenischen Rat der Kirchen ausgerufenen Dekade zur Überwindung von Gewalt (2001–2010).

»Der Herr erhebe sein Angesicht auf dich und gebe dir Frieden.« Mit diesem biblischen Segenswort schließt der evangelische Gottesdienst. Der Friede Gottes bildet Grund und Horizont allen menschlichen Bemühens um den Frieden. Dieser Geist bestimmt die vorliegende Denkschrift; in diesem Geist erhoffe ich für sie eine breite öffentliche Aufnahme.

Hannover, im Oktober 2007
Bischof Prof. Dr. Wolfgang Huber
(Vorsitzender des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland)

Einleitung

(S. 11-13)

(1) Friede ist keine Selbstverständlichkeit. Ihn zu wahren, zu fördern und zu erneuern, ist eine immerwährende Aufgabe.[1] Nach dem Ende des Ost-West-Konflikts und der militärisch aufgeladenen Blockkonfrontation öffnete sich der Horizont für Verständigung und Kooperation. Die großen Weltkonferenzen in den 1990er Jahren zeugen von umfassenden Bemühungen um gemeinsame normative und politische Grundlagen in verschiedenen Politikfeldern. Der in der christlichen Ethik unauflösliche Zusammenhang von Frieden und Gerechtigkeit, der sich im Leitbild des »gerechten Friedens« begrifflich artikuliert, wurde und wird in vielfältigen Foren diskutiert und politisch formuliert. An diesem Leitbild orientiert sich die Hoffnung auf einen dauerhaften irdischen Frieden.

(2) Zugleich sind seit 1989/90 aber auch neue Friedensgefährdungen und Konfliktlinien sichtbar geworden: Es bilden sich nicht nur neue globale Strukturen heraus; gleichzeitig zerfallen Staaten. Weltweite Netze werden aufgebaut; gleichzeitig erhöht sich die Verletzlichkeit von Menschen, Staaten und Gesellschaften. Die Machtkonstellationen auf der internationalen Ebene verschieben sich und militärische Mittel erfahren erneut Bedeutungszuwachs; gleichzeitig zeigt sich militärische Ohnmacht angesichts politischer Aufgaben einer dauerhaften Friedenssicherung.

(3) Vermehrte globale Verflechtungen erhöhen – wenn auch meist auf asymmetrische Weise – wechselseitige Abhängigkeiten. Politische Steuerung bedarf gesteigerter Abstimmung und Umsicht. Einfache Vorstellungen von friedenspolitischer Machbarkeit erweisen sich als unrealistisch. Sie prallen an der Eigenart je besonderer Konfliktsituationen ab und müssen sich zudem mit nicht beabsichtigten Folgen von Interventionen auseinandersetzen. Umgekehrt hat auch unterlassene Hilfeleistung Folgen, die die wohlhabenden Länder zum Beispiel in Gestalt von Migration aus verarmten Zonen und neuen Gewaltkonflikten einholen.

(4) Nie zuvor in der Geschichte sind räumliche Entfernungen durch Kommunikationsmedien und Technologien so stark relativiert worden, doch bilden sich neue gewaltträchtige Konflikte entlang kultureller und religiöser Begegnungslinien. In dieser komplexen Situation ist das institutionelle Geflecht der Vereinten Nationen (sowie anderer internationaler Organisationen und zivilgesellschaftlicher Initiativen) von großer Bedeutung, ihr Potenzial wird aber durch ein an partikularen Interessen orientiertes Denken und entsprechendes politisches Handeln geschwächt.

(5) Diese Schrift geht davon aus, dass in einer dichter vernetzten Welt kooperatives Handeln zwischen Staaten und Gesellschaften unabdingbar geworden ist. Im ersten Kapitel werden die Friedensgefährdungen der Gegenwart knapp skizziert. Sie bilden die Folie, auf der im zweiten Kapitel der biblisch begründete Beitrag der Christenmenschen und Kirchen für den Frieden in der Welt entfaltet wird. Dazu gehören der Verkündigungsauftrag ebenso wie Bildung und Erziehung, Schutz und Beratung der Gewissen, Arbeit für Versöhnung und eine Entfaltung des Leitbildes vom gerechten Frieden.

(6) In der ökonomisch zerklüfteten sowie politisch und kulturell pluralen Weltgesellschaft bedarf die Annäherung an eine dauerhafte Friedensordnung mehr denn je solcher Instrumente und Prinzipien des Rechts, die ihrerseits orientiert sind an der Vorstellung eines gerechten Friedens. Die aus dem Leitbild des gerechten Friedens folgenden Anforderungen an eine globale Friedensordnung als Rechtsordnung werden im dritten Kapitel entwickelt. Dies schließt eine Ethik rechtserhaltender Gewalt für die internationale Sphäre ein, welche auch die Grenzen militärischen Gewaltgebrauchs markiert. Indem sich die christliche Kirche die Perspektive der Friedensordnung als Rechtsordnung aneignet, macht sie sich selbst zu einer Anwältin des gerechten Friedens.

(7) Das vierte Kapitel widmet sich konkreten friedenspolitisch relevanten Gestaltungsfeldern, wie sie sich aus der Darstellung der Friedensgefährdungen (Kapitel 1) und den friedens- und rechtsethischen Anforderungen (Kapitel 2 und 3) ergeben. Hervorgehoben werden die Aufgaben der Stärkung universaler multilateraler Institutionen und – damit verbunden – der Wahrnehmung von Europas friedenspolitischer Verantwortung. Orientiert an der Würde des Menschen sind die konkreten Schritte auf dem Weg zu gerechtem Frieden an den tatsächlichen Lebensbedingungen der einzelnen Menschen auszurichten. Institutionen und Handlungsweisen müssen sich daran messen lassen, ob sie einen Zugewinn für die Sicherheit [2] der Menschen (im Sinne des Konzepts »Menschliche Sicherheit«) vor Gewalt, Unfreiheit und Not darstellen, Entfaltungsmöglichkeiten der Einzelnen fördern, kulturelle Vielfalt anerkennen und damit zu friedensfördernden sozialen Beziehungen weltweit beitragen. Dies sind die an Gewaltvorbeugung orientierten Aufgaben, die mit einer weitsichtigen Friedenspolitik verbunden sind und so dem Leitbild des gerechten Friedens dienen.

Fußnoten
  1. »Frieden wahren, fördern und erneuern« (Gütersloh 1981) lautet der Titel der bisher einzigen explizit als »Friedensdenkschrift« bezeichneten friedensethischen Grundsatzäußerung der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD).
  2. In ökumenischen Kontexten, etwa in neueren Dokumenten der Konferenz Europäischer Kirchen (KEK), wird betont, dass aus christlicher Sicht eine umfassende und absolute Sicherheit niemals zu gewinnen sei. Das menschliche Leben sei vielmehr immer mit Verletzlichkeit und Verwundbarkeit (»vulnerability«) verbunden. Friede und Gewaltfreiheit müssten deshalb immer auch riskiert werden. Damit wird nicht dem Konzept der »menschlichen Sicherheit« widersprochen, es wird aber aus einer anderen, zusätzlichen Perspektive in den Blick genommen.

Schluss

(S. 124-125)

(194) Wer den Frieden will, muss den Frieden vorbereiten. Der Wunsch nach Frieden ist stärker als je zuvor in den erklärten Zielsetzungen wichtiger Institutionen der internationalen Gemeinschaft und in der deutschen Gesellschaft verankert. Die beobachtbare Abnahme der Zahl und Opfer von Kriegen und Gewaltkonflikten, insbesondere solcher von höchster Intensität, gibt Hoffnung, dass eine erhöhte friedenspolitische Aufmerksamkeit und entsprechend verstärkte Bemühungen tatsächlich Frieden auf der Welt befördern können. Friede ist keine Selbstverständlichkeit, aber möglich und kostbar.

(195) Wer aus dem Frieden Gottes lebt, tritt für den Frieden in der Welt ein. Das christliche Friedenszeugnis konkretisiert sich in Verkündigung und Gottesdienst, in Bildung und Erziehung, im Eintreten für das Grundrecht der Gewissensfreiheit, für Versöhnung statt Vergeltung und für einen gerechten Frieden als Leitbild einer kooperativen Weltordnung. Friede ist ein – immer erneut zu gewährleistender – Prozess der Förderung der Freiheit, des Schutzes vor Gewalt, des Abbaus von Not und der Anerkennung kultureller Verschiedenheit. Er basiert auf der Fähigkeit, unausweichliche Konflikte konstruktiv bearbeiten zu können. Die Einübung in diese Fähigkeit beginnt im alltäglichen Leben der Menschen. Vertrauensbildung und Verständigungsversuche sind Wege dazu.

(196) Gerechter Friede in der globalisierten Welt setzt den Ausbau der internationalen Rechtsordnung voraus. Sie muss dem Vorrang ziviler Konfliktbearbeitung verpflichtet sein und die Anwendung von Zwangsmitteln an strenge ethische und völkerrechtliche Kriterien binden. Menschenrechte und Demokratie müssen in den lokalen Traditionen verankert sein oder zumindest zwanglos mit ihnen verbunden werden können. Jede noch so wohlgemeinte Intervention in Gewaltkonflikte von außen muss das beachten. Auch neue Herausforderungen wie der internationale Terrorismus rechtfertigen keine Wiederbelebung der Lehre vom »gerechten Krieg«; ihnen kann und muss vielmehr im Rahmen des Regelwerks der UN begegnet werden.

(197) Staatliche Sicherheits- und Friedenspolitik muss von den Konzepten der »Menschlichen Sicherheit« und der »Menschlichen Entwicklung« her gedacht werden. Diese Konzepte sollten zu Prüfkriterien auch für friedenspolitische Stimmigkeit und Folgenabschätzung in verschiedenen Politikfeldern werden. Ohne Beachtung der Sicherheitsbedürfnisse der Menschen jenseits der Konfliktlinien hat Friedenspolitik keine Basis. Ohne Beachtung der Interessen der je Anderen können sich Vertrauen und Zusammenarbeit nicht entwickeln. Daher dürfen Sicherheitsvorkehrungen im Interesse eines Landes – insbesondere militärische – nicht an die Stelle kooperativer Bemühungen um Frieden treten. Auch bewaffneter Schutz für Gruppen, die unter Gewaltkonflikten leiden, darf diese Perspektive nachhaltigen Friedens nicht aus den Augen verlieren. Frieden zu bezeugen und für Versöhnung auch dort zu arbeiten, wo Misstrauen, Gewalt und Unterdrückung herrschen, gehört unabdingbar zu den Aufgaben der Christen. Die Kirche Jesu Christi ist dazu berufen.

Quelle: Website der EKD; http://www.ekd.de/download/ekd_friedensdenkschrift.pdf


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