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Das zweite Sicherheitspaket ist in trockenen Tüchern

Die Regelungen im Einzelnen - Am 7. November im Bundeskabinett

Am 27. Oktober einigten sich nach einem langen Verhandlungspoker die beiden Koalitionsparteien SPD und Grüne auf die Ausgestaltung des zweiten Sicherheitspakets. Es besteht aus zahlreichen Änderungen in insgesamt 14 Gesetzen (vom Asylverfahrensgesetz bis zum Vereinsgesetz) und anderen Vorschriften bzw. Verordnungen. Das Gesetz zur Bekämpfung des Terrorismus soll am 7. November vom Bundeskabinett verabschiedet werden. Danach wird es im Bundestag eingebracht. Nachdem die meisten Länder - auch CDU/CSU-geführte Landesregierungen - im Prinzip Zustimmung zu einer Reihe von Änderungen signalisiert haben, dürften die Gesetzesänderungen auch im Bundesrat keine Mühe haben. Im Folgenden dokumentieren wir die wichtigsten Änderungen nach einer Zusammenstellung von dpa, die von zahlreichenZeitungen am 29. Oktober übernommen wurde.

Asylverfahrensgesetz: Es wird eine gesetzliche Grundlage für eine Sprachaufzeichnung geschaffen. Mit einer Identität sichernden Sprachanalyse soll in Zweifelsfällen die Herkunft des Antragstellers ermittelt werden. Fingerabdrücke und andere Identität sichernde Unterlagen werden künftig zehn Jahre aufbewahrt. Fingerabdrücke von Asylbewerbern können automatisch mit dem Tatortspurenbestand des BKA abgeglichen werden.

Ausländergesetz: Die Gesetzesänderung präzisiert Bedingungen, unter denen Ausländern ein Aufenthalt oder eine Einreise verweigert werden kann. Dies betrifft Gefährdungen der demokratischen Grundordnung und Anhänger politisch gewalttätiger Ziele. Die Zusammenarbeit der Auslandsvertretungen mit Sicherheitsbehörden wird intensiviert.

Ausländerzentralregister: Dieses zentrale Register soll zu einer Visa-Entscheidungsdatei ausgebaut werden. Der Zugriff für Polizeibehörden - etwa bei Personenkontrollen - wird verbessert. Die Sicherheitsdienste dürfen den gesamten Datenbestand in einem automatisierten Verfahren abrufen. Die Religionszugehörigkeit von Ausländern soll gespeichert werden. Dies entfällt bei Widerspruch.

Bundesgrenzschutz (BGS): Die Gesetzesänderung stellt klar, dass der BGS für den Einsatz von Sicherheitskräften in Flugzeugen (Sky Marshalls) zuständig ist.

Bundeskriminalamt (BKA): Das BKA darf auch künftig nicht ohne konkreten Anfangsverdacht ermitteln, seine Kompetenzen werden aber ausgeweitet. Es ist auch für die Verfolgung von Anhängern ausländischer Terrororganisationen zuständig und kann bei schweren Formen von Datennetz-Kriminalität ermitteln. Das BKA kann künftig auch ohne die bisher notwendigen Umwege über Länderpolizeien Auskünfte unmittelbar einholen.

Luftverkehrsgesetz: Eine Änderung stellt klar, dass der Gebrauch von Schusswaffen an Bord nur Polizeibeamten, insbesondere BGS-Angehörigen, vorbehalten ist. Das Gesetz bestimmt den Kreis der Personen für die Sicherheitsüberprüfung.

Pass- und Personalausweisrecht: Durch entsprechende Änderungen wird die Grundlage geschaffen, um computergestützte Identifizierungen (Biometrie) in die Ausweispapiere aufzunehmen. Neben dem Lichtbild und der Unterschrift sollen weitere geometrische Merkmale auch in verschlüsselter Form aufgenommen werden dürfen. Die Einzelheiten regelt ein noch zu schaffendes Bundesgesetz.

Vereinsgesetz: Durch eine Neufassung und Ausweitung der Verbotsgründe soll verhindert werden, dass gewalttätige oder terroristische Organisationen von Ausländervereinen in der Bundesrepublik Deutschland unterstützt werden.

Verfassungsschutz: Das Bundesamt für Verfassungsschutz erhält das Recht, auch solche Aktivitäten zu beobachten, die sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung oder das friedliche Zusammenleben der Völker richten. Die Gesetze für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) und den Bundesnachrichtendienst (BND) werden entsprechend angepasst. Um Geldströme internationaler Terrororganisationen zu erforschen, darf der Verfassungsschutz bei Banken Informationen abfragen. Ferner dürfen Auskünfte bei Postdienstleistern und Luftverkehrsunternehmen eingeholt werden. Diese neuen Befugnisse des Verfassungsschutzes unterliegen der parlamentarischen Kontrolle.

Befristung: Die Regelungen zum Bundesverfassungsschutzgesetz, zu dem BND-Gesetz, zu dem MAD-Gesetz und zu dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz werden zunächst auf fünf Jahre befristet.

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