Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Teilerfolg für USA: Sicherheitsrat beschließt Immunität für ein Jahr

Die Resolution des UN-Sicherheitsrats 1422 (2002) im Wortlaut

Im Streit über die Immunität von Soldaten bei UNO-Einsätzen ist der UN-Sicherheitsrat den USA weit entgegengekommen. Am 13. Juli (Ortszeit) verabschiedete der Sicherheitsrat die Resolution 1422 (2002), wonach UN-Truppen aus Ländern, die dem Internationalen Strafgerichtshof (ICC) nicht beitreten, zunächst ein Jahr lang Schutz vor Strafverfolgung durch das ICC erhalten. Wir dokumentieren im Folgenden den Text der Resolution in einer vorläufigen deutschen Übersetzung.


"Der Weltsicherheitsrat,

unter Kenntnisnahme des Inkrafttretens des Statuts des Internationalen Strafgerichtshofes am 1. Juli 2002, verfasst in Rom am 17. Juli 1998 (Statut von Rom),

unter Betonung der Bedeutung, die den Einsätzen der UN für den Frieden und die internationale Sicherheit zukommt,

mit der Feststellung, dass nicht alle Staaten Vertragsparteien des Statutes von Rom sind,

mit der Feststellung, dass die Staaten, die Vertragsparteien des Statutes von Rom sind, sich entschieden haben, die Kompetenz des Gerichtshofs gemäß dem Statut und insbesondere nach dem Prinzip der Komplementarität anzuerkennen,

mit der Feststellung, dass die Staaten, die keine Vertragsparteien des Statutes von Rom sind, weiterhin der Verantwortung ihrer nationalen Gerichte hinsichtlich internationaler Verbrechen nachkommen,

in Erwägung dessen, dass die eingesetzten oder durch den Sicherheitsrat genehmigten Einsätze der UN die Wahrung oder die Wiederherstellung des Friedens und der internationalen Sicherheit zum Ziel haben,

in Erwägung dessen, dass es ... im Interesse des Friedens und der internationalen Sicherheit ist, alles zu tun, dass die Mitgliedsstaaten in der Lage sind, zu den vom Sicherheitsrat beschlossenen und genehmigten Einsätzen beizutragen,

handelnd auf Grundlage von Kapitel VII der Charta der Vereinten Nationen,
  1. stellt gemäß Artikel 16 des Statutes von Rom den Antrag, dass der Internationale Strafgerichtshof, sollte ein Vorfall durch Handlungen oder Unterlassungen im Zusammenhang mit von den UN eingesetzten oder genehmigten Einsätzen aktive oder ehemalige Verantwortliche sowie aktives oder ehemaliges Personal eines teilnehmenden Staates betreffen, der nicht Vertragspartner des Statutes von Rom ist, während eines Zeitraums von zwölf Monaten mit Beginn am 1. Juli 2002 weder eine Untersuchung noch eine Strafverfolgung einleitet, es sei denn, der Sicherheitsrat entscheidet anders;
  2. bekundet die Absicht, den Antrag unter Paragraph 1 so lange wie erforderlich zu erneuern, unter denselben Bedingungen, am 1. Juli eines jeden Jahres, für einen neuen Zeitraum von zwölf Monaten;
  3. entscheidet, dass die Mitgliedsstaaten keine Maßnahme ergreifen werden, die nicht mit dem im Paragraf 1 vorgesehenen Antrag und ihren internationalen Verpflichtungen übereinstimmt;
  4. entscheidet, sich mit der Frage weiter zu befassen."


Zurück zur Seite "Internationaler Strafgerichtshof"

Zur UNO-Seite

Zurück zur Homepage