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"Das System selbst ist faul und durch und durch korrupt"

Gespräch mit Elke Steven. Über Geheimdienste und neofaschistischen Terror, Militarisierung der deutschen Innenpolitik und den Zustand der Demokratie *


Elke Steven ist Soziologin und arbeitet im Komitee für Grundrechte und Demokratie. Sie ist Mitherausgeberin des Grundrechte-Reports und veröffentlicht zu den Themen Demonstrationsrecht, Demonstrationsbeobachtungen, »Innere Sicherheit« und elektronische Gesundheitskarte.


Mehr als 13 Jahre konnten die Mitglieder der neofaschistischen Terrororganisation »Nationalsozialistischer Untergrund« (NSU) ungestört, wenn nicht gar gefördert von den Inlandsgeheimdiensten und der Polizei Morde und Bombenanschläge im gesamten Land verüben. Wie bewerten Sie das bisher bekanntgewordene Wirken der Geheimdienste in diesem Fall?

Skandale hat der deutsche Inlandsgeheimdienst – bestehend aus dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) und den 16 Landesämtern – immer wieder produziert. Gegenwärtig ist er in aller Munde und Gegenstand der täglichen Presseberichterstattung. Die Fragen nach der Gefährdung für die Demokratie, die von ihm ausgeht, müssen jedoch grundlegender gestellt werden, als dies meist geschieht. Aus guten Gründen haben Bürgerrechtler die Geheimdienste und insbesondere die Inlandsgeheimdienste immer kritisiert. Behörden, die nicht demokratisch kontrollierbar sind, tendieren dazu, ihre eigenen Wahrheiten zu produzieren. Wie schlecht es tatsächlich um diesen die Verfassung gefährdenden Verfassungsschutz bestellt ist, wird in den letzten Wochen offensichtlich.

Da wurden noch bis vor kurzem Akten geschreddert, die Aufschluß hätten geben können – wahrscheinlich auch über die Rolle der Verfassungsschutzämter im Kontext der Morde. Deutlich sichtbare Hinweise auf die Täter durch Fotos von Überwachungskameras beim Kölner Nagelbombenattentat 2004 wurden nicht verfolgt. Selbst der CDU-Bundestagsabgeordnete Clemens Binninger, Sicherheitsexperte, Mitglied des Innenausschusses und aus der Polizei kommend, ist entsetzt über die Arbeit.

Mit jedem Tag wird es unglaubwürdiger, daß es sich »nur« um eine Verkettung von Versäumnissen, Ermittlungspannen und persönlichen Unzulänglichkeiten handelt. Das System selbst ist faul und wohl auch durch und durch korrupt. Der Verfassungsschutz klagt jetzt, er benötige einfach noch mehr Befugnisse, und oft genug hat er diese ja nach den vorhergehenden »Pannen« erhalten. Man muß allerdings befürchten, daß er nur deswegen mehr Kompetenzen haben will, um seine Geheimnisse noch besser geheimhalten zu können.

Nach den bisherigen Enthüllungen könnte man schlußfolgern, daß es ohne die Existenz der Inlandsgeheimdienste vielerorts kaum zu einer gefestigten Naziszene und daher auch nicht zu den Morden und Anschlägen des NSU gekommen wäre ...

Man kann wohl dem baden-württembergischen Innenminister glauben, daß die NPD, zumindest in diesem Bundesland, in sich zusammenfallen würde, wenn alle verdeckten Ermittler abgezogen würden. Schlimmer noch ist selbstverständlich, daß der Geheimdienst auch Straftaten unterstützt, finanziert und sich möglicherweise daran beteiligt. Aber die Unterstützung von rassistischen und nationalistischen Gruppen bei gleichzeitiger Diffamierung der kritischen, linken, antirassistischen Gruppen hat eine lange Geschichte in der BRD.

Eckart Spoo erinnert im aktuellen ­Ossietzky daran, daß im Jahr 1978 Brandanschläge auf das Landgericht Hannover verübt wurden. Ein »Bekennerschreiben« sollte den Verdacht auf die RAF und auf Antimilitaristen lenken. Erst Jahre später, in einem Prozeß gegen eine »Nazi-Gruppe« in Niedersachsen, hat ein Rechtsanwalt aufgedeckt, daß ein V-Mann des Verfassungsschutzes an bedeutender Stelle am Aufbau der Gruppe und am Attentat beteiligt war. Ausdrücklich war er zu Straftaten ermächtigt. Seiner Verurteilung begegnete das niedersächsische Innenministerium mit der Bezahlung eines teuren Anwalts, der im Revisionsprozeß eine Strafreduktion erwirkte. Später beantragte das Ministerium sogar erfolgreich beim Bundespräsidenten eine Begnadigung des V-Mannes und Straftäters.

Erschrecken muß zugleich, daß rassistische, antisemitische und nationalistische Einstellungen inzwischen bis weit in die Mitte dieser Gesellschaft verbreitet sind. Das bildet auch die Grundlage, auf der solche Taten möglich sind. Und die, die darüber – die Verfassung schützend – öffentlich streiten wollen, werden dann wieder vom Verfassungsschutz diffamiert.

Angesichts der gegenwärtigen Skandale ist außerdem zu fragen, warum die Medien nicht genauer recherchiert, nicht die richtigen Fragen gestellt und entgegen allen jetzt bekannten Hinweisen den Behörden geglaubt haben, daß die Täter im Umkreis der Opfer zu suchen seien. Der Begriff »Dönermorde«, der die Taten denen zuordnet, die selbst Opfer von Nationalisten und Rassisten sind, ist ja in den Medien übernommen worden.

Sehen Sie eine realistische Chance, daß Geheimdienste überhaupt einmal kontrollierbar werden?

Nein. Abschaffen ist die einzig richtige Antwort auf diese Skandale. Wie sollten geheime Ermittlungen demokratisch kontrollierbar werden? Per definitionem sollen sie ja geheim bleiben. Man macht sich nur etwas vor, wenn man glaubt, geheime Protokolle der sogenannten G-10-Kommissionen in Parlamenten oder ein paar weitere Befugnisse für Kontrollkommissionen würden eine bessere Aufsicht ermöglichen. In allen wichtigen Angelegenheiten wird letztlich der Geheimdienst zum Schutz seiner Quellen jede Auskunft verweigern.

Auf der Jahrestagung des Komitees für Grundrechte und Demokratie, die vom 22. bis 23. September in Köln stattfindet, werden wir uns aus verschiedenen Perspektiven mit den Fehlleistungen des Inlandsgeheimdienstes beschäftigen. Dort werden wir auch der Frage nachgehen, ob wir uns weiterhin den gefährlichen Luxus von Ämtern leisten wollen, die regierungsamtlich festlegen, wer die Feinde der Demokratie sein sollen.

Geht es nach Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) sollen die Inlandsgeheimdienste zukünftig mit noch mehr Kompetenzen ausgestattet werden – angeblich, um den Kampf gegen den sogenannten Rechtsextremismus zu verstärken. Besteht die Gefahr, daß neofaschistische Aktivitäten von der Bundesregierung genutzt werden, um die bereits reichlich eingeschränkten Grund- und Freiheitsrechte erneut anzugreifen?

Über alle geschichtlichen Entwicklungen und alle Skandale hinweg hat der Verfassungsschutz immer mehr Aufgaben und Befugnisse erhalten. Zuletzt war nach den Anschlägen des 11. September 2001 ein neues Feindbild gefunden. Der Verfassungsschutz erhielt allerlei neue Vollmachten, die zwar teilweise zeitlich befristet waren bzw. sind, aber vom Parlament noch im Herbst letzten Jahres erneut verlängert wurden. Spätestens das 2004 eingerichtete Gemeinsame Terror-Abwehrzentrum (GTAZ) und die Ende 2006 beschlossene Antiterrordatei belegten, daß das viel zitierte Trennungsgebot von Geheimdiensten und Polizei nur noch als Aufforderung verstanden wurde, um so enger über die organisatorischen Grenzen hinweg zusammenzuarbeiten.

Das BfV sowie zumindest die Landesämter für Verfassungsschutz der alten Bundesrepublik sind seit ihrer Gründung geprägt von Antikommunismus. Sie sind Kinder des Kalten Krieges. Laut dem »Polizeibrief« der Alliierten zum Grundgesetz vom 14. April 1949 sollte der Verfassungsschutz eine bloße Sammelstelle für Nachrichten über subversive »Bestrebungen« sein. Formal hat er keine exekutiven Befugnisse. Diese obliegen ausschließlich der Polizei. Er darf keine Durchsuchungen oder Festnahmen vornehmen, führt keine Vernehmungen, sondern nur »Befragungen« durch. Von Anfang an aber verfügte er über »nachrichtendienstliche Mittel« – insbesondere über V-Leute. Seit 1968 darf er außerdem nach dem sogenannten G-10-Gesetz - dem Gesetz zur Einschränkung des Artikels zehn des Grundgesetzes – Telekommunikation überwachen. Daß dabei immer Informationen mit der Polizei ausgetauscht wurden, verstand sich fast von selbst. Anfangs stützte man sich dabei auf Richtlinien, heute sind entsprechende Regelungen in den Verfassungsschutzgesetzen des Bundes und der Länder enthalten. Aber wenn es nicht genehm ist, dann werden – wie wir im Fall NSU gerade gesehen haben – der Polizei keine Informationen zur Strafverfolgung gegeben.

Die Rede ist stets davon, daß der sogenannte Verfassungsschutz die »extremistischen Bewegungen« im Visier hat und hierfür auch gebraucht wird. Wie sieht es mit den »linksextremistischen Bestrebungen« aus?

Nach den zwölf Jahren nationalsozialistischer Herrschaft, nach von Deutschland ausgehendem Terror und Mord, wurde dennoch schnell der Kommunismus zum eigentlichen Feindbild der Bundesrepublik Deutschland. Der Feind steht links, war die Devise. Die Bürger und Bürgerinnen standen unter Verdacht. Schnell war die Rede von der »streitbaren« und »wehrhaften« Demokratie. Die auf die Formel »freiheitlich demokratische Grundordnung« reduzierte Verfassung gelte es zu verteidigen. Von Louis Antoine de Sain-Just, dem Jakobiner der Französischen Revolution von 1789, wurde die Floskel »Keine Freiheit den Feinden der Freiheit« übernommen.

Schon die Verfassung ist von der Skepsis gegenüber den Bürgern geprägt. Die Freiheitsrechte als Schutzrechte gegenüber dem Staat sind zentral, die Beteiligungsrechte der Bürger aber mit Vorbehalten versehen. So enthält der Artikel acht des Grundgesetzes zum Versammlungsrecht im Absatz zwei die Festlegung, daß dieses Recht für Versammlungen »unter freiem Himmel« durch ein Gesetz beschränkt werden kann. Die Wahrnehmung von Meinungs- und erst recht von Versammlungsfreiheit können umstürzlerisch wirken. Diejenigen, die sich kritisch mit den zwölf Jahren Nazi-Herrschaft auseinandersetzten und Kontinuitäten in der Bundesrepublik publik machten, bekamen die »Wehrhaftigkeit« schnell zu spüren.

Linke Intellektuelle wurden über Jahrzehnte vom Verfassungsschutz beobachtet, z. B. Rolf Gössner fast 40 Jahre lang. Das Verwaltungsgericht Köln hat im Februar 2011 immerhin festgestellt, daß dies über den ganzen Zeitraum hinweg rechtswidrig war. In dieser Zeit wurde der Rechtsanwalt und Journalist u. a. parlamentarischer Berater im niedersächsischen Landtag, Präsident und dann Vizepräsident der Internationalen Liga für Menschenrechte, wurde zum parteilosen Mitglied der Innendeputation der Bremer Bürgerschaft sowie zum stellvertretenden Richter am Staatsgerichtshof der Freien Hansestadt Bremen gewählt. An der Einschätzung des Verfassungsschutzes änderte das nichts.

Und er ist nicht der einzige. Der Radiojournalist Kai Budler wird seit dreizehn Jahren vom Verfassungsschutz überwacht. Nur zufällig ist er auf diese Information gestoßen. Im Frühsommer 2011wurde durch Medienberichte bekannt, daß die Polizei während der Demonstrationen gegen den NPD-Aufmarsch in Dresden am 19. Februar 2011 sogenannte nicht-individualisierte Funkzellenabfragen durchgeführt hatte. Da er als Journalist vor Ort war, mußte er befürchten, daß auch seine Telefondaten erfaßt worden waren. Über einen Rechtsanwalt stellte er Auskunftsersuchen bei diversen Ämtern. Vom Verfassungsschutz Niedersachsen wurden ihm sechs »Erkenntnisse« präsentiert. Noch mehr als diese Auskunft muß der Hinweis auf einen Sperrvermerk irritieren. Er weiß somit nur, daß noch mehr »Erkenntnisse« vorliegen, die Auskunft darüber aber verweigert wird. Ihm wird vorgeworfen, er habe sich in »extremistischen Zusammenhängen« bewegt, aber die ihm bekannten Erkenntnisse beziehen sich alle auf seine Tätigkeit als Journalist.

Bei den Berufsverboten hatte der Verfassungsschutz immer seine Hände im Spiel. Noch im Jahr 2004 hat es ein Berufsverbot gegeben, das erst der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg im April 2007 aufhob und damit für den Betroffenen den Weg in den Schuldienst freimachte. Dem damals angehenden Lehrer Michael Csaszkóczy wurde seine Mitgliedschaft in der Antifaschistischen Initiative Heidelberg zum Vorwurf gemacht. Denn sie wird vom Verfassungsschutz beobachtet und als »linksextremistisch« eingestuft.

Dem sogenannten Verfassungsschutz soll zukünftig das Recht eingeräumt werden, über die Gemeinnützigkeit von Vereinen zu befinden. Welche Konsequenzen drohen Organisationen, die z.B. im Bereich Antimilitarismus bzw. Antifaschismus aktiv sind?

Der Verfassungsschutz spielt bei der Diffamierung von linken, antimilitaristischen und antirassistischen Organisationen schon immer eine große Rolle. Immer wieder müssen Vereine gegen ihre Erwähnung im Verfassungsschutzbericht klagen, weil ihnen wegen dieser Angabe die Gemeinnützigkeit entzogen wird oder ihnen öffentliche Gelder gestrichen werden.

So hat die Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg aufgrund ihres politischen Engagements gegen die Nutzung der Atomenergie regelmäßig Ärger mit dem Finanzamt. Greenpeace und Robin Wood sollte die Gemeinnützigkeit schon aberkannt werden. Selbst beim Bund für Umwelt und Naturschutz und beim Verkehrsclub Deutschland wurde sie wegen deren Aktivitäten gegen »Stuttgart 21« überprüft. Immer wieder stand, wie die Finanzämter manchmal einräumten, der Geheimdienst hinter diesen Überprüfungen und Aberkennungen. So gestand das Finanzamt, das der Tübinger Informationsstelle Militarisierung (IMI) die Gemeinnützigkeit aberkennen wollte, schließlich ein, daß dies der baden-württembergische Verfassungsschutz veranlaßt hatte. Immerhin kam die Sachbearbeiterin nach einem Jahr und nach viel Öffentlichkeitsarbeit des IMI zu dem Ergebnis, daß es keine Grundlage für die Aberkennung gebe. Klagen hatten immer wieder Erfolg.

Schon seit 2009 heißt es in der Abgabenordnung in Paragraph 51 Absatz drei: »Bei Körperschaften, die im Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistische Organisationen aufgeführt sind, ist widerlegbar davon auszugehen, daß die Voraussetzungen (...)« der Gemeinnützigkeit nicht erfüllt sind. Nun soll dieses Wort »widerlegbar« gestrichen werden. Zumindest liegt dem Bundestag seit Juli ein entsprechender Entwurf für das Jahressteuergesetz 2013 vor. Der Finanzausschuß des Bundestages wird sich am 12. September damit beschäftigen.

Erschreckend ist ja nicht nur, daß der Verfassungsschutz einen solchen Einfluß auf die Aberkennung der Gemeinnützigkeit, also eine zentrale Definitionshoheit erhalten soll. Es geht hier zugleich um die Abschaffung des Rechtsstaats, denn die rechtliche Überprüfbarkeit soll einfach gestrichen werden.

Warum regt sich in der Bevölkerung kaum Kritik an den Inlandsgeheimdiensten?

Ich weiß es nicht. Die einen kritisieren die Geheimdienste schon lange, den anderen ist das alles vielleicht zu undurchschaubar. Sie hoffen wahrscheinlich, daß sie selbst nicht betroffen sind. Die Frage, wie sehr das Wirken des Verfassungsschutzes unsere demokratische Ordnung unterminiert, stellen sich zu wenige. Und wie sich immer noch die Hoffnung halten kann, daß der Verfassungsschutz etwas gegen neue und alte Nazis unternehmen kann, ist mir das größte Rätsel. Demokratie braucht die offene und öffentliche Auseinandersetzung, den Streit um Meinungen.

Seit Jahren ist eine Militarisierung der bundesdeutschen Innenpolitik zu beobachten, siehe z.B. den Einsatz unbemannter Drohnen. Kann sie noch gestoppt werden?

Über das Einfallstor »Amtshilfe« werden der Bundeswehr immer mehr Einsatzmöglichkeiten im Inneren zugestanden. Trotz Scheiterns des Luftsicherheitsgesetzes beim Bundesverfassungsgericht, sind die Forderungen nach mehr Aufgabenfeldern für die Bundeswehr bei inneren Konfliktlagen noch lange nicht vom Tisch. Auch eine Grundgesetzänderung wird immer wieder neu erwogen. Die Verteidigungspolitischen Richtlinien von 2011 betonen, daß die »traditionelle Unterscheidung von äußerer und öffentlicher Sicherheit im Inneren (…) angesichts der aktuellen Risiken und Bedrohungen mehr und mehr ihre Bedeutung« verliere. Hier wird einer »umfassenden nationalen Sicherheitsvorsorge« und einer »stärkeren Verzahnung der vorhandenen Potentiale« das Wort geredet und das »zielgerichtete Zusammenwirken« u. a. von Polizei und Streitkräften gefordert.

Mit jeder neuen Technologie werden zugleich die Möglichkeiten von Überwachung und Abschreckung größer. Der Staat hat wohl immer ein Interesse daran, diese Mittel auch zu nutzen. Der Streit darum ist jedoch auch alt. Die Bürger und Bürgerinnen haben es verstanden, sich etwa das Recht auf Versammlungsfreiheit immer wieder zu nehmen. Es soll zwar stets aufs neue eingeschränkt werden, verteidigt wird es aber auf der Straße.

Sowohl das Grundrechtekomitee als auch Amnesty International haben sich in der Vergangenheit vehement gegen den Einsatz von Pfefferspray bei Demonstrationen und polizeilichen Einsätzen rund um Fußballspiele gestemmt. Warum?

Potentiell tödliche Waffen sind für den Einsatz bei Demonstrationen – und auch Fußballspielen – nun mal völlig ungeeignet. Pfefferspray kann unter ungünstigen Umständen, aber das sind die Umstände in aufgewühlten Situationen tendenziell immer, lebensbedrohlich wirken. Es kann gar nicht gezielt eingesetzt werden, sondern trifft immer auch die Umstehenden. Während von Schußwaffen unter solchen Umständen meistens kein Gebrauch gemacht wird, glauben Polizeibeamte, sie hätten mit Pfefferspray eine Waffe, mit der sie unbedenklich Menschen abwehren können. Sie eskalieren aber damit. Die Aufgabe der Polizei sollte es eigentlich sein, Demonstrationen zu schützen und zu ermöglichen.

Wie beurteilen Sie die Lage bei Grund- und Freiheitsrechten in der Bundesrepublik?

Alljährlich erscheint der Grundrechte-Report, in dem es vor allem um Verletzungen der Grundrechte durch den Staat geht. Leider gehen uns die »Fälle« nie aus. Auf die Bürger und Bürgerinnen kommt es immer neu an. Sie müssen die Freiheitsrechte verteidigen, sie sich nehmen. Der Staat wird immer darauf aus sein, die Bürger zu kontrollieren, seine Interessen als zu verteidigende Mitte darzustellen und Kritik als extremistisch ausgrenzen.

Informationen: Komitee für Grundrechte und Demokratie e.V., Aquino­str. 7–11, 50670 Köln; Telefon: 0221/97269-20 und -30, Telefax 0221/97269-31, E-Mail: info@­grundrechtekomitee.de, Internet: www.­grundrechtekomitee.de

Zum Weiterlesen: Till Müller-Heidelberg/Elke Steven/Marei Pelzer/Martin Heiming/Heiner Fechner/Rolf Göss­ner/Ulrich Engelfried/Melanie Küster (Hg.): Grundrechte-Report 2012 – Zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland. Fischer Taschenbuch Verlag, Frankfurt am Main 2012, 234 Seiten, 10,99 Euro

Ein Schwerpunkt des diesjährigen Berichts ist die Freiheit im Netz und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Außerdem werden zahlreiche andere Eingriffe in Grundrechte analysiert.

Interview: Markus Bernhardt

* Aus: junge Welt, Samstag, 28. Juli 2012


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