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Friedensnobelpreis 2012: Obama noch getoppt

Von Peter Strutynski *

Friedensnobelpreise waren nie frei von politischen Rücksichtnahmen und ideologisch motivierten Interessen: Das hatte und hat zu tun mit der Nähe des Nobelpreiskomitees zur norwegischen Politik. Das Komitee besteht aus 5 Mitgliedern, die das politische Spektrum des Storting, des norwegischen Parlaments widerspiegeln: Zur Zeit sind dies zwei Vertreter der Sozialdemokratischen Partei, ein Mitglied der Konservativen, eine Vertreterin der rechtsgerichteten und fremdenfeindlichen „Progress“-Partei sowie ein Linkssozialist. Von den Entscheidungen dieses Gremiums ist also grundsätzlich nicht viel anderes zu erwarten, als wenn ein Fünfparteien-Gremium des Deutschen Bundestags oder ein entsprechender Ausschuss des Österreichischen Nationalrats (dem allerdings noch das linkssozialistische Element fehlte) über die Preisträger/innen zu bestimmen hätte.

Gute bis miserable Entscheidungen

So gesehen waren manche Entscheidungen der jüngeren Vergangenheit besser, als die Zusammensetzung des Komitees vermuten ließe: Etwa die Auszeichnung für Jody Williams von der Internationalen Kampagne gegen Landminen (1997), für den Atomwaffengegner Joseph Rotblath und die Pugwash Konferenz oder für die Internationale Ärzteorganisation zur Verhütung des Atomkriegs (IPPNW, 1985).

Andere Preisverleihungen waren dadurch getrübt, dass man einem untadeligen Preisträger aus Symmetriegründen gleich noch den preisunwürdigen Counterpart dazugesellte. Das passierte etwa Nelson Mandela 1993, der sich den Preis mit dem Apartheid-Politiker Frederik Willem de Klerk teilen musste. In umgekehrten Fällen, d.h. wenn beide Seiten eines Friedens- oder Entspannungsprozesses geehrt werden sollten, kam es aber auch schon vor, dass man eine Seite einfach „vergaß“: Dies war der Fall bei der Preisverleihung an die Protagonisten des nordirischen Friedensprozesses 1998, John Hume und David Trimble; auf der Liste der Preisträger vermisste man den Repräsentanten von Sinn Féin, Gerry Adams, der eine ganz bedeutende Rolle im Friedensprozess gespielt hatte und - in Bezug auf die Entwaffnung der IRA - noch spielen sollte. Auch in einem anderen Fall, der „Sonnenscheinpolititik“ zwischen Süd- und Nordkorea, die Ende der 90er Jahre große Hoffnung auf einen Entspannungsprozess an einer der gefährlichsten Demarkationslinien der Welt aufkeimen ließ, wurde nur der „gute“ südkoreanische Präsident Kim Dae Jung geehrt, der „böse“ nordkoreanische Staatspräsident Kim Jong Il, der immerhin den entscheidenden Anstoß für die historischen Treffen zwischen den verfeindeten Staaten gegeben hatte, wurde des Preises nicht für würdig erachtet.

Fast wie im Kalten Krieg, könnte man meinen, als 1971 Willy Brandt für seine neue Ostpolitik verdientermaßen den Preis erhielt, die führenden Politiker in Warschau und Moskau aber außen vor blieben. 1973 wäre eine solche einseitige Preisvergabe an den US-Außenminister Henry Kissinger für dessen Verdienste beim Zustandekommen einer Vereinbarung zur Beendigung des Vietnamkriegs undenkbar gewesen; also wurde der Preis auch dem nordvietnamesischen Diplomaten Le Duc Tho zugesprochen, was dieser allerdings dankend abgelehnt hat.

Und dann haben wir da noch die Preisverleihungen, die haarscharf am Testament des Stifters des Nobelpreises, Alfred Nobel, vorbeigehen, nämlich einen Menschen oder eine Organisation auszuzeichnen, der oder die "am meisten oder am besten auf die Verbrüderung der Völker und die Abschaffung oder Verminderung stehender Heere sowie das Abhalten oder die Förderung von Friedenskongressen hingewirkt hat". Entweder dadurch, dass Preise an Menschen verliehen werden, die sich durchaus Verdienst erworben haben, aber auf anderen politischen Feldern. In den vergangenen Jahren häufen sich die Friedensnobelpreise für Menschenrechts- oder Umwelt- oder Entwicklungspolitiker oder humanitäre Organisationen (z.B. der chinesische Systemkritiker Liu Xiaobo 2010, der Weltklimarat-IPCC und Al Gore für ihren Beitrag zur Umweltpolitik 2007 oder Muhammad Yunus und die Grameen Bank für ihre Kleinkreditpolitik). Oder dadurch, dass ganz und gar falsche Politiker den Preis erhalten. Das jüngste und eklatanteste Beispiel dafür ist der Friedensnobelpreisträger 2009, Barack Obama, der für den Frieden in Afghanistan, im Nahen Osten und Nordafrika etwa so viel geleistet hat wie der Vatikan oder das saudische Herrscherhaus für die Befreiung der Frau.

Doch nun wurde Obama sogar noch getoppt. Die Verleihung des Friedensnobelpreises 2012 an die Europäische Union ist eine Meisterleistung historischer Amnesie und bewusster Realitätsverleugnung.

Historische Amnesie

Geschichtsvergessen ist die Entscheidung, weil sie vollkommen von den Entstehungshintergründen der Vorgängerorganisationen der EU abstrahiert. An der Wiege dessen, was sich heute Europäische Union nennt, stand die Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch „Montanunion“ genannt). Die Gründerstaaten waren Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande und der Sinn des Vertrags war es, die Produktion und den Handel mit Kohle und Stahl von einer gemeinschaftlichen Behörde regeln zu lassen. Diese Konstruktion ging auf den französischen Wunsch zurück, sich einen politischen Einfluss auf die Wiederaufnahme der Schwerindustrie in Westdeutschland (der alten Bundesrepublik Deutschland) zu sichern. Mit dem Ergebnis waren schließlich alle Seiten zufrieden: Der französische Außenminister Robert Schumann sah in der Durchsetzung seines nach ihm benannten Plans einen Beitrag zum Frieden insofern, als die kriegswichtige Schwerindustrie „vergemeinschaftet“ wurde, der „Erbfeind“ Deutschland also den Zugriff Frankreichs und der anderen Vertragsstaaten auf seine Montanwirtschaft dulden musste. Umgekehrt hieß das aber auch – und das war das Kalkül Adenauers -, die Besatzung des Ruhrgebiets durch Großbritannien zu beenden. Beides schließlich wurde indessen nur möglich durch die ebenfalls von Adenauer betriebene und von den USA stark geförderte Westbindung der BRD, die schließlich schnurstracks in den NATO-Militärpakt (1955) und in die Remilitarisierung der beiden deutschen Staaten (die DDR folgte auf dem Fuß) sowie in die Gründung des Warschauer Vertrags (1956) führte.

Immerhin lässt sich aber sagen, dass die Entwicklung von der EGKS über die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG, 1957) bis zur Europäischen Gemeinschaft (EG, 1993) eine vornehmlich wirtschaftspolitische Erfolgsgeschichte darstellte. Sie hatte ihren Umfang von ursprünglich sechs auf zwölf Staaten erweitert, der Konkurrenzorganisation EFTA (Europäische Freihandelszone) durch den Übertritt von Großbritannien, Dänemark (1973) und Portugal (1986) den Rang abgelaufen und schließlich in den 90er Jahren im Zuge der EU-Erweiterung um Finnland, Österreich und Schweden (1995) so gut wie überflüssig gemacht. Mit der nach dem Ende der Bipolarität einsetzenden Ost- und Südosterweiterung wuchs die EU bis heute auf 27 Staaten mit rund 500 Mio. Einwohnern; weitere Staaten (die Balkanländer Kroatien, Bosnien-Herzegowina, Montenegro, Serbien, Makedonien) stehen auf der Warteliste.

Realitätsblindheit

Mit dem Maastrichter Vertrag 1992 änderte die EG/EU ihren Charakter grundlegend. Einmal wurde die Wirtschafts- und Währungsunion gegründet - die den daran beteiligten Ländern nicht nur den Euro als Gemeinschaftswährung, sondern in der Folge auch zahlreiche Stabilitätskriterien bescherte -, zum anderen wurde die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) aus der Taufe gehoben. Und die hatte es in sich. Die EU übernahm die von der Westeuropäischen Union (WEU) 1992 auf dem Petersberg bei Bonn beschlossenen „Petersberg-Aufgaben“. Diese betreffen die Durchführung von „humanitären Aktionen oder Rettungseinsätzen, Aufgaben der Konfliktverhütung und der Erhaltung des Friedens, Kampfeinsätze im Rahmen der Krisenbewältigung, einschließlich Frieden schaffender Maßnahmen, gemeinsamen Abrüstungsmaßnahmen (die sich wohlgemerkt an Dritte richten), Aufgaben der militärischen Beratung und Unterstützung sowie Operationen zur Stabilisierung der Lage nach Konflikten“. Alle diese Aufgaben sind 2009 Bestandteil des Lissabon-Vertrags geworden (Art. 42) und um eine Dimension noch ergänzt worden: die gemeinschaftliche (militärische) Bekämpfung des internationalen Terrorismus, und zwar ausdrücklich auch außerhalb des EU-Raumes.

Damit nicht genug verpasste sich die EU über die Jahre ein ansehnliches Instrumentarium militärischer Rüstungs- und Interventionsfähigkeit. Zu nennen sind hier im Wesentlichen vier Aspekte:
  • erstens eine Aufrüstungsverpflichtung, die sowohl in der Europäischen Sicherheitsstrategie (2003, hier ist die Rede davon, dass die „Mittel für Verteidigung aufgestockt“ werden müssten), als auch im Lissabon-Vertrag (hier wird die „Verbesserung der militärischen Fähigkeiten“ verlangt) festgeschrieben ist;
  • zweitens die Aufstellung von Krisenreaktionskräften, den sog. Battlegroups, das sind schnell verfügbare nationale, bi- oder multinationale Einheiten, bestehend aus einem Infanterieverband in Bataillonsstärke; die dafür notwendigen Handlungsanweisungen wurden 2004 im „Headline Goal 2010“ beschrieben, sind bis zu diesem Datum aber nur teilweise umgesetzt worden;
  • drittens die Schaffung der Europäischen Verteidigungsagentur mit Sitz in Paris; diese Behörde soll die Entwicklung der Verteidigungsfähigkeiten fördern, die nationalen Forschungs-, Entwicklungs- und Produktionsprogramme der EU-Staaten koordinieren sowie multilaterale Schlüsseltechnologien identifizieren;
  • viertens wurde in den Lissabon-Vertrag eine allgemeine Beistandsverpflichtung aufgenommen, die der EU endgültig den Charakter eines Militärpakts verleiht; die Beistandsklausel geht noch über die entsprechende NATO-Formulierung hinaus (Art. 5 NATO-Vertrag), wonach die Mitgliedstaaten im Fall eines äußeren bewaffneten Angriffs auf ein Mitglied zwar zur Solidarität verpflichtet seien, die Art der Hilfe aber selbstständig festlegen; der Lissabon-Vertrag schreibt in Art. 42 vor, dass bei einem bewaffneten Angriff auf einen Mitgliedstaat die anderen „alles in ihrer Macht stehende tun, um Hilfe und Unterstützung im Einklang mit Art. 51 der Charta der Vereinten Nationen“ zu leisten; diese kollektive Beistandspflicht wird lediglich für die neutralen Staaten (wie Österreich, Finnland, Irland) eingeschränkt, wenn es heißt, sie lasse den „besonderen Charakter der Sicherheits- und Verteidigungspolitik bestimmter Mitgliedstaaten“ ausdrücklich unberührt (Art. 42,7).
Auch wenn manches militärpolitische Vorhaben der EU bis heute nicht umgesetzt wurde – so scheitert insbesondere die Harmonisierung der Ausrüstung und Bewaffnung der Armeen der Mitgliedsländer in der Regel noch an nationalen Standort-und Wirtschaftsinteressen -, hat die Bereitschaft zum militärischen Eingreifen in verschiedenen Weltregionen im letzten Jahrzehnt beträchtlich zugenommen: Zu nennen sind etwa die Operation Concordia in Makedonien (2003), die Operation Artemis in der Demokratischen Republik Kongo (2003), die Operation Althea in Bosnien-Herzegowina 2004, die Militäroperation EUFOR RD Congo in der Demokratischen Republik Kongo 2006, die Operation im Tschad und der Zentralafrikanischen Republik (2008/09) und die seit 2008 durchgeführte Piratenbekämpfung am Horn von Afrika (Operation Atalanta), die 2012 um die Möglichkeit erweitert wurde, Pirateneinrichtungen auch auf dem somalischen Festland anzugreifen. Nur nebenbei sei bemerkt, dass sich die deutsche „Armee im Einsatz“ mit Ausnahme der Tschad-Mission an allen diesen Militäreinsätzen beteiligt (hat).

Über all dies schweigt sich das Friedensnobelpreis-Komitee selbstverständlich aus. Es würde sich mit dem Glorienschein der „Friedensmacht“ Europa einfach nicht vertragen. Unerwähnt bleibt auch die wenig friedfertige Sanktionspolitik der EU gegenüber Iran und Syrien. In beiden Fällen haben die Embargomaßnahmen die Form eines Wirtschaftskrieges angenommen. Das Ziel besteht darin, die ökonomischen und sozialen Verhältnisse in diesen Ländern so weit zu zerrütten, dass die Opposition im Iran wieder eine Chance zum Regimesturz bzw. die bewaffneten Rebellen in Syrien zum militärischen Sieg über die Regierungstruppen erhalten. Das zielt auf Eskalation und nicht auf den Abbau der Gewalt. Eine Politik des Friedens, der Vermittlung und der Versöhnung sieht wahrlich anders aus.

Vollkommen ausgeblendet aus den Überlegungen des Nobel-Komitees bleibt schließlich das Verhältnis der Europäischen Union zur Dritten Welt. Die neoliberale Freihandelspolitik der EU drückt sich insbesondere in Neuverhandlungen mit den AKP-Staaten aus (AKP: Afrika, Karibik und Pazifik-Region) über die umstrittenen Wirtschaftspartnerschaften (EPA) aus. Im Kern geht es darum, den Entwicklungsländern das Zugeständnis abzutrotzen, dass auf mehr als 80 Prozent der Waren aus dem EU-Raum die Einfuhrzölle abgeschafft werden. Das hätte zur Folge, die ohnehin nur schwache industrielle Basis der Entwicklungsländer schutzlos der europäischen Konkurrenz auszusetzen. Mit Entwicklungspolitik hat das nichts zu tun. Die sozialen Folgen etwa für Afrika südlich der Sahara wären katastrophal: Massenarmut, Hunger und Elend nähmen zu und verstärkten den Migrationsdruck auf die EU-Außengrenzen. Die allerdings hat die EU schon einmal mit einem mörderischen Abwehrsystem namens FRONTEX abgesichert.

Schlussbemerkung: Als nächstes die NATO?

Dass sich der europäische Kontinent durch die Existenz und das Wirken der EU von einem „Kontinent des Kriegs zu einem Kontinent des Friedens“ gewandelt hat, so die Behauptung des Nobelpreis-Komitees, stimmt nicht einmal für die Vergangenheit, wie die Balkankriege zur Genüge gezeigt haben. Die EU hatte durch ihre – von Berlin forcierte – überstürzte Anerkennungspolitik gegenüber den sich abspaltenden jugoslawischen Teilrepubliken Slowenien und Kroatien einen Anteil an der Eskalation der Gewalt und an der Umwandlung des innerjugoslawischen Konflikts in einen internationalen bewaffneten Konflikt. Auch wenn wir es für wahrscheinlich halten, dass der Frieden innerhalb der EU-Grenzen künftig anhalten wird, ist damit doch nichts über die Friedfertigkeit der EU nach außen ausgesagt. Jedes einigermaßen intakte Militärbündnis funktioniert doch so, dass es nach innen Frieden hält, dafür aber nach außen Gewaltpotenziale aufbaut, um sich kollektiv „verteidigen“ zu können. Bei den Außenstehenden, die selbst keinen militärischen Bündnissen angehören und nachweislich auch keine feindlichen Absichten gegenüber der EU oder einzelner ihrer Mitglieder hegen, stellt sich hingegen die Frage der eigenen Sicherheit anders: Sie können sich nun durchaus bedroht fühlen, gleichgültig ab sie sich an der europäischen Peripherie oder sonst wo in der Welt befinden. Der 6000-km-Umkreis, in dem nach dem erwähnten Headline Goal 2010 die EU-Battlegroups einsetzbar sein sollen, erstreckt sich mit Ausnahme Amerikas und Australiens auf alle Kontinente. Und die genannten bisherigen Kriseneinsätze zeigen, dass es viele Vorwände geben kann, in entfernten Ländern „Terroristen zu bekämpfen“, „Menschenrechte durchzusetzen“ oder „Demokratie zu etablieren“.

Die Entscheidung des Nobelpreiskomitees, der EU den Friedenspreis 2012 zuzuerkennen, ist ein Tiefpunkt in der über 100-jährigen Geschichte dieser weltweit bedeutendsten Auszeichnung. Die norwegischen Parlamentsvertreter haben wenigstens nicht pro Domo entschieden: Norwegen gehört der EU ja nicht an. Im Prinzip hätte das Komitee mit fast denselben Begründungen (zusätzlich noch mit der historischen euro-atlantischen Bindung) auch die NATO als Friedensfaktor auszeichnen können. Doch das hätte sich nun wirklich nicht geschickt, denn der NATO gehört Norwegen schließlich selbst an. Aber wer weiß, vielleicht springt das Komitee dereinst auch noch über diesen Schatten.

* Peter Strutynski, Dr., Politikwissenschaftler, Mitglied der AG Friedensforschung, Kassel, www.ag-friedensforschung.de; Sprecher des Bundesausschusses Friedensratschlag

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