Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Germans to the front?

Das UN-Gewaltmonopol, die Linkspartei und der Geist von Münster
Von Torsten Wöhlert

In seinem Artikel Über den Wendekreis des Krebses hinaus hatte sich der Völkerrechtler Norman Paech jüngst im Freitag (Ausgabe 39/05) mit der These des scheidenden Verteidigungsminister Struck (SPD) auseinandergesetzt, Deutschland werde "auch am Hindukusch verteidigt", Einsatzgebiet der Bundeswehr sei "die ganze Welt". Die Selbstermächtigung zu globaler Intervention, so der Autor in seinem Text, stehe nicht nur im Widerspruch zum Grundgesetz, sondern auch zum absoluten Gewaltverbot der UN-Charta sowie dem dort in Artikel 51 formulierten Recht auf Selbstverteidigung. Wie sollte aber mit dem Spannungsfeld zwischen Verfassungsnormen, dem Gewaltverbot der Charta und dem Gewaltmonopol der UNO politisch umgegangen werden, wenn es um Auslandseinsätze der Bundeswehr bei friedensschaffenden oder friedenserzwingenden Missionen der UNO geht? Torsten Wöhlert berührt diese Frage nicht zuletzt mit Blick auf programmatische Aussagen der Linkspartei.



Norman Paech ist ein anerkannter Völkerrechtler, dem man wünscht, dass er als Bundestagsabgeordneter der Linkspartei eine wichtige außen- und sicherheitspolitische Rolle in seiner Fraktion spielt. Er argumentiert nun in seinem Artikel gegen einen weltweiten Einsatz der Bundeswehr und für deren klassischen Verteidigungsauftrag, vor allem gegen die Aushöhlung des Gewaltmonopols der UNO in Gestalt "humanitärer Interventionen" und so genannter "Präventivverteidigung".

Paech qualifiziert die Kriege gegen Jugoslawien und Irak klar als völkerrechtswidrig, weil diese weder von Artikel 51 (Selbst- und Kollektiv-Verteidigung) noch Artikel 42 (Friedenserzwingung) der UN-Charta gedeckt waren. Zum Angriff auf Afghanistan (2001) schreibt er, dass die Berufung der USA auf den Artikel 51 "zumindest umstritten" blieb. Interessanterweise fällt in diesem Kontext nicht der Begriff ISAF, bezogen auf das seit 2002 in Afghanistan stationierte UN-Kontingent, denn Paech bezieht sich in seiner Argumentation - korrekt - auf die Operation Enduring Freedom, ohne diese jedoch explizit beim Namen zu nennen.

Zur Erinnerung: Enduring Freedom begann am 7. Oktober 2001 mit der Bombardierung von Al-Qaida- und Taliban-Basen in Afghanistan durch US- und britische Truppen. Die Angriffe ebneten der Nordallianz den Weg nach Kabul und führten schließlich zum Sturz des Taliban-Regimes. An der danach stattfindenden "Suche nach Terroristen" beteiligten sich auch Bundeswehreinheiten - und man darf - mit Paech - bezweifeln, dass dieser Einsatz vom Grundgesetz gedeckt war.

Enduring Freedom führte direkt nach Guantanamo, dem traurigen Symbol einer menschen- und völkerrechtswidrigen Behandlung von "Kriegsgefangenen", denen genau dieser Status aberkannt wird, weil sie dann anders, sprich: menschenwürdiger, zu behandeln wären.

Norman Paech lässt keinen Zweifel daran, dass er auch Enduring Freedom für völkerrechtswidrig hält. Und er meint nicht nur die bis heute andauernde "Jagd auf Terroristen", sondern auch die zum Sturz der Taliban führenden Angriffe im Herbst 2001.

Zur ISAF-Mission äußert sich der Autor nicht. Wäre das der Fall, könnte und würde er diesen Militäreinsatz sicher nicht als völkerrechtswidrig bezeichnen, denn das internationale ISAF-Korps hat mit der seinem Einsatz zugrunde liegenden UN-Resolution 1386 vom 20. Dezember 2001, die sich wiederum auf Artikel 42 der UN-Charta beruft, ein eindeutiges Mandat des Sicherheitsrates. Der ISAF-Einsatz ist gewissermaßen ein Beispiel für das praktizierte Gewaltmonopol der UNO und damit völkerrechtskonform. Streiten kann man darüber, ob die Vereinten Nationen damit rückwirkend den US-Angriff auf Afghanistan legitimiert haben. Oder - umgekehrt - darüber, ob es ein völkerrechtskonformes Mandat des Sicherheitsrates geben kann, dessen faktische Basis ein möglicherweise völkerrechtswidriger Angriff gewesen ist. Die Antwort dürfte im ersten Fall Nein und im zweiten Ja lauten.

Streiten kann man auch über Erfolg und Misserfolg von ISAF seither. Hier sagen alle Berichte derer, die vor Ort tätig sind, dass ISAF keine umfassende Sicherheit nach Afghanistan importieren kann, die Lage ohne die internationalen Kontingente aber weitaus prekärer wäre, als sie zur Zeit ist. Beide Antworten überraschen nicht - und begründen dennoch die Mission. Schließlich kann man darüber streiten, ob sich die Bundeswehr an solchen, mit klarem UN-Mandat versehenen Einsätzen beteiligen sollte oder nicht.

Norman Paech argumentiert mit Artikel 115 a des Grundgesetzes (Verteidigungsfall) gegen einen weltweiten Einsatz der Bundeswehr und betont darüber hinaus den Artikel 26 GG - das aus der UN-Charta übernommene Verbot von Angriffskriegen. Nun ist die ISAF-Mission weder ein Angriffskrieg noch konstituiert sie einen Verteidigungsfall. Die Argumente von Struck & Co., wonach "Deutschland auch am Hindukusch verteidigt" werde, sind in der Tat propagandistische Einfallstore für weltweite Interventionen im Rahmen einer NATO-Strategie der "Krisenbewältigung", die Paech mit Recht zurückweist.

Bundesregierung und Bundestag berufen sich jedoch bei ihrem Votum für einen Bundeswehreinsatz in Afghanistan primär auf Artikel 24, Absatz 2 GG. Der lautet: "Der Bund kann sich zur Wahrung des Friedens einem System gegenseitiger kollektiver Sicherheit einordnen; er wird hierbei in die Beschränkungen seiner Hoheitsrechte einwilligen, die eine friedliche und dauerhafte Ordnung in Europa und zwischen den Völkern der Welt herbeiführen und sichern." Die UNO ist solch ein System kollektiver Sicherheit und die Bundesrepublik Deutschland hat sich mit ihrem UN-Beitritt in dieses System eingeordnet. Daraus darf man folgern, das Grundgesetz schließt einen Einsatz der Bundeswehr innerhalb einer UN-Mission auch über den klassischen Verteidigungsfall hinaus zumindest nicht aus oder untersagt ihn gar.

Mit anderen Worten: Die ISAF-Teilnahme der Bundeswehr ist weder völkerrechtlich noch grundgesetzlich "illegal" - sofern dieser Einsatz von der Operation Enduring Freedom getrennt bleibt. Darüber, ob das "on the ground" immer so klar getrennt wird, darf wiederum gestritten werden. Klar ist jedenfalls, warum sich die Bundesregierung dem Ansinnen der USA verweigert, beide Militäreinsätze unter ein Oberkommando zu stellen. Damit wäre die völker- und grundgesetzliche Basis der ISAF-Mission aus Berliner Sicht obsolet.

Was Norman Paech zu all diesen Fragen meint, erfahren wir in dem Text nicht. Nicht, weil er dazu keine Meinung hätte, sondern weil ISAF nicht Gegenstand seines Aufsatzes war. Spannend bleibt das Thema dennoch - vor allem politisch. Paech ist Mitglied einer Fraktion, deren tragende Partei nach geltender Beschlusslage nicht nur Auslandseinsätze der Bundeswehr, sondern auch das Gewaltmonopol der UNO in letzter Konsequenz ablehnt. Jedenfalls dann, wenn es ernst wird - wie 1999 in Ost-Timor oder jetzt in Afghanistan.

Solange für Militäreinsätze - wie im Fall Irak oder Jugoslawien - die völkerrechtlichen oder grundgesetzlichen Voraussetzungen fehlen, hat der politische Widerstand eine sichere juristische Basis. Politisch (und auch moralisch relevant) wird es erst, wenn - wie im Fall von ISAF - weder das Völkerrecht noch das Grundgesetz prinzipiell gegen einen solchen Einsatz sprechen. Dann muss eine Argumentation her, die schlüssig nachweist, dass nicht richtig sein muss, was rechtlich möglich oder zulässig ist. Dem voran steht jedoch die Beantwortung der Frage, warum es sicherheitspolitisch zur Stärkung der UNO keine Alternative gibt, das Gewaltmonopol dieser Organisation aber gleichzeitig in Abrede gestellt wird. Eine UNO à la carte wird es für eine Linkspartei, die allein aus ihrer Geschichte heraus keinen grundsätzlichen Pazifismus beanspruchen kann, auf Dauer nicht geben können. Im Gegenteil: Die Anerkennung des UN-Gewaltmonopols in seinen existierenden völkerrechtlichen Grenzen ist kein billiges realpolitisches Eintrittsbillet, sondern geradezu die Voraussetzung dafür, um - mit Norman Paech - gegen eine "gewohnheitsmäßige Revision des völkerrechtlichen Verteidigungsbegriffes" und damit schlüssig für das "absolute Gewaltverbot gemäß Art. 2 Ziffer 4 der (UN-Charta)" zu streiten.

Nur wer das Gewaltmonopol der UNO grundsätzlich anerkennt, kann sich im Einzelfall einer beschlossenen Anwendung politisch verweigern - diese aber im Gegenzug auch einfordern. Ja, einfordern, denn das wird in der nicht mehr geführten Debatte gern übersehen: Die UNO hat seit dem Ende des Kalten Krieges nicht nur durch missbräuchliche, sondern auch durch unterlassene oder unzureichende Anwendung ihres völkerrechtlich legitimierten Gewaltmonopols versagt. Es reicht der Blick nach Afrika. Die Kehrseite einer latenten imperialen Vereinnahmung des UN-Gewaltmonopols ist seine imperiale Verweigerung. Die Folge: Eine menschenverachtende Gewichtung von Toten nach Hautfarbe, Geschlecht, Medienpräsenz, Besitz, Wählerregister oder Steuernummer. Erst vor diesem Hintergrund stellt sich die Frage nach Bundeswehreinsätzen im Rahmen völkerrechtlich legitimierter - oder gar selbst geforderter - Anwendung militärischer Gewalt, sei sie friedenschaffender (peace keeping) oder friedenserzwingender (peace enforcing) Natur.

Und man darf, ja muss diese Frage bis zum bitteren Ende denken: Hat die Bundesregierung das Recht, aus moralischen oder historischen Gründen deutsche Soldaten aus solchen Missionen heraus zu halten? Kann eine deutsche Linke, wenn alle von ihr geforderten friedlichen Mittel zur Konfliktbeilegung ausgeschöpft oder - worst case - versäumt worden sind und wenn ein Völkermord wie der in Ruanda nur noch durch UN-Truppen zu verhindern ist, kann sie dann sagen: Aber keine deutschen Soldaten!? Wie vertrüge sich das mit der internationalistischen Tradition der deutschen Linken - vom spanischen Bürgerkrieg bis hin zur Hilfe für nationale Befreiungsbewegungen?

Als Opposition kommt die Linkspartei nicht in die Verlegenheit, über solche Fragen wirklich entscheiden zu müssen. Sie wird ihr außen- und sicherheitspolitisches Profil vor allem auf dem weiten und weitgehend brach liegenden Feld der Konfliktprävention, kollektiven Sicherheit und Entwicklungszusammenarbeit schärfen müssen und wollen. Hier gibt es genug zu tun - und zu fordern.

Aber intellektuelle Redlichkeit und sicherheitspolitischer Realismus gebieten auch, sich als zweitstärkste Oppositionskraft im Bundestag auf internationale macht- und realpolitische Zwänge wenigstens gedanklich einzulassen und vorzubereiten. So wie die Linkspartei in Mecklenburg-Vorpommern und Berlin zu recht gefragt wird (und antworten kann!), was sie denn jenseits der bundespolitischen Opposition gegen Hartz IV anders und besser macht, wenn sie auf Landesebene mitregiert, so darf auch eine im Bund einflussreiche Linkspartei gefragt werden, wie sie mit dem Gewicht und den eingegangenen internationalen Verpflichtungen Deutschlands im Konfliktfall umzugehen gedenkt.

Wie das ausgeht, ist man nicht vorbereitet, haben die Grünen unter - sicher extrem ungünstigen Voraussetzungen - erlebt. Dem Ja zum Kosovo-Krieg 1999 mit all seinen Lügen (Hufeisen-Plan) und deplazierten historischen Vergleichen (Auschwitz) folgte ein von Regierungserfahrung getragenes Nein zum Militäreinsatz im Irak. Fischer & Co. hätten sich und uns diesen realpolitischen Umweg unter Umständen ersparen können, wären all jene Debatten, die während des Kosovo-Krieges und danach in der Partei geführt wurden, vorher ausgetragen worden. Dies zu erwarten, ist natürlich unter parteitaktischen Erwägungen illusionär, weil keine Parteiführung ihre Mitgliedschaft vor der Zeit in einen Konflikt stürzt, von dem sie nicht weiß, ob der überhaupt realpolitisch auf sie zukommt. Und doch ist das Verlangen an sich vernünftig.

Die PDS hat sich im April 2000 auf ihrem Parteitag in Münster den Luxus geleistet, von dieser Regel abzuweichen, und ist prompt dafür bestraft worden - zunächst der Vorstand für seinen Versuch, die Partei unvorbereitet mit außenpolitischem Pragmatismus zu konfrontieren; später, bei den Bundestagswahlen 2002, die gesamte Partei im Spagat zwischen oppositionellem Bekenntnis und realpolitischem Kalkül.

Als Linkspartei hat die PDS heute ganz andere Voraussetzungen und personelle Potenziale, um aus dem außenpolitischen Spagat zwischen Oppositions- und Realpolitik keine Zerreißprobe werden zu lassen, sondern Erkenntnisgewinn und Handlungsfähigkeit zu gewinnen. Auf die Debatten darf man jedenfalls gespannt sein.

* Aus: Freitag 43, 28. Oktober 2005

Hier geht es zu dem Artikel von Norman Paech:
"Über den Wendekreis des Krebses hinaus".


Zurück zur Bundeswehr-Seite

Zur Afghanistan-Seite

Zurück zur Homepage