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Ungarn ist (auch) für Flüchtlinge unzumutbar

Regierung Orbán drückt sich vor Einhaltung ihrer internationalen Verpflichtungen

Von Gábor Kerényi, Ungarn *

Asylbewerber und Flüchtlinge sind in Ungarn menschenunwürdigen Bedingungen ausgeliefert. Das müssen inzwischen auch Gerichte im Ausland in ihren Urteilen in Rechnung stellen.

Mit Beschluss vom 28. August verbot das Freiburger Verwaltungsgericht die Rückschiebung eines afghanischen Flüchtlings nach Ungarn, woher er gekommen war. Es sei ernstlich zu befürchten, dass Asylbewerber unter den wirtschaftlichen und sozialen Verhältnissen in Ungarn insbesondere auch mit Blick auf den bevorstehenden Winter nicht menschenwürdig existieren könnten, hieß es zur Begründung. Es sei nämlich nicht ersichtlich, dass Ungarn seinen Verpflichtungen gemäß den Richtlinien der Europäischen Union nachkomme. Ein Verstoß gegen das Verbot unmenschlicher Behandlung gemäß Artikel 4 der EU-Grundrechtecharta liege daher nahe.

Der »für die Beteiligten nicht anfechtbare« Beschluss macht nicht zum ersten Mal auch im Ausland auf die katastrophalen, menschenunwürdigen Umstände aufmerksam, denen Asylbewerber und Flüchtlinge in Ungarn unterworfen sind. Zur ungarischen Flüchtlingspolitik gehören, so haben auch österreichische, niederländische, belgische, schweizerische und französische Richter festgestellt, häufig Misshandlungen oder ärztliche Zwangsbehandlungen. Wie diese Politik ansonsten in der Praxis wirkt, zeigt die Beschreibung verschiedener Beispiele auf der Homepage der Migráns Szolidaritás Csoport (Migrantensolidaritätsgruppe). Unbescholtene Flüchtlinge, die sich keinerlei Vergehen haben zuschulden kommen lassen, wurden von den Behörden ohne Begründung festgenommen. Ihnen wurde lediglich mitgeteilt: »So ist jetzt die Bestimmung.« Sie erhielten keinerlei Aufklärung darüber, wie lange sie eingesperrt werden und was sie nach ihrer Entlassung erwartet. Bei der Verhandlung hatten die Flüchtlinge keine Gelegenheit, ihre Argumente vorzutragen, weil der Dolmetscher nur die Sätze des Richters übersetzte, nicht aber das, was die Flüchtlinge vorbrachten. Der behördlich zugewiesene Rechtsanwalt legte kein einziges Wort im Interesse der Flüchtlinge ein. Im Gefängnis hatten die Eingesperrten so gut wie keine anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen können, obwohl laut Gesetz jedem Betroffenen das Recht auf kostenlose Rechtsberatung zustünde. Dafür fanden die Inhaftierten in ihren Speisen Würmer. Daraufhin begannen sie einen Hungerstreik, in dessen Verlauf ärztliche Betreuung nur erfolgte, wenn Betroffene in Ohnmacht fielen.

Der erwähnte afghanische Flüchtling gehörte zu einer Gruppe, die im Sommer dieses Jahres nach Deutschland geflüchtet war. Zuvor waren die Betroffenen in Ungarn von der Polizei aufgefordert worden, das überfüllte Flüchtlingslager, in dem sie bis dahin gelebt hatten, binnen acht Tagen zu verlassen. Familien mit Kleinkindern wurde die vom Gesetz vorgeschriebene alternative Unterkunft nicht zugewiesen. Außerdem wurde ihnen ohne jede Begründung die weitere finanzielle Unterstützung verweigert. Das hätte für sie bedeutet, auf der Straße zu wohnen, was in Ungarn aber laut Verfassung verboten ist. Daraufhin hatten im Juni 71 Flüchtlinge beschlossen, Ungarn zu verlassen und unter Berufung auf humanitäre Gründe ein neues Asylgesuch in Deutschland zu stellen.

Ungarn behandelt Ausländer seit 1990 allgemein miserabel. Das gilt selbst für hochkarätige Arbeitnehmer aus der EU oder den USA. Bekannt ist, dass sogar Universitätsprofessoren in einigen Fällen acht Jahre lang keine Sozialversicherungsnummer und damit keine Versorgung bekamen, obwohl die Kranken- und Rentenversicherung sehr wohl vom ersten Monat an von ihren Gehältern abgezogen worden war.

Die Situation von Flüchtlingen und Asylbewerbern ist naturgemäß ungleich schlechter und ungerechter. Die Regierung unter Viktor Orbán reagierte jüngst auf den langsam wachsenden europäischen Druck keineswegs mit Bemühungen, die von Ungarn formal eingegangenen internationalen Verpflichtungen einzuhalten, sondern im Gegenteil wieder einmal mit der Verschärfung der Bestimmungen. Unter anderem wurde ein neues Rechtsinstrument, die »Asyl-Verwahrung« (also Inhaftierung) eingeführt. Die Gründe für die Anwendung sind derart weit gefasst, dass es einem Freibrief für Haft ohne Begründung gleichkommt. Wenn der Asylantrag auf dem Flughafen gestellt wurde, kann monatelange Haft verordnet werden, um die öffentliche Ordnung zu schützen, um Informationen für das Asylverfahren zu erhalten oder um die Identität des Flüchtlings festzustellen.

Die Regierung setzt demnach alles daran, nicht nur hilfsbedürftige Staatsbürger als vermeintliche Last, ja, als Feind der Nation auszugrenzen. Die Rechtsinstrumente zur massiven Kriminalisierung der Bürger und der Flüchtlinge werden stetig ausgebaut und überschreiten das in anderen europäischen Staaten Übliche bei weitem.

* Aus: neues deutschland, Montag, 30. September 2013


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