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Sieg für die PKK

Arbeiterpartei Kurdistans zu Unrecht auf der Terrorliste. Rüge des Europäischen Gerichtshofs für den Rat der Europäischen Union

Von Nick Brauns *

Die Arbeiterpartei Kurdistans PKK und der aus ihr hervorgegangene Volkskongreß Kurdistans Kongra Gel werden zu Unrecht auf der Terrorliste der Europäischen Union aufgeführt. Mit diesem Urteil gab die Siebte Kammer des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg am Donnerstag dem Kongra-Gel-Vorsitzenden Zubeyir Aydar sowie Osman Öcalan, dem Bruder des in der Türkei inhaftierten ehemaligen PKK-Vorsitzenden Abdullah Öcalan, als Kläger recht. Die Europäische Union habe ihre Aufnahme der PKK 2002 und des Kongra-Gel im Jahr 2004 in die Liste nicht ausreichend begründet, erklärte das Gericht seine Entscheidung mit Verfahrensfehlern.

Die schwarzen Listen mit Organisationen und Einzelpersonen, die als »terroristisch« eingestuft werden, waren nach den Anschlägen vom 11. September 2001 vom Rat der Europäischen Union eingeführt worden. Die EU-Staaten wurden damit verpflichtet, Gelder der Aufgelisteten einzufrieren und sicherzustellen, daß diesen keine wirtschaftlichen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Neben einer Liste, die Al-Qaida und die Taliban betrifft, finden sich auf einer weiteren Liste mit rund 50 Gruppierungen unter anderem die palästinensische Hamas und die Volksfront zur Befreiung Palästinas PFLP, die kolumbianische FARC-Guerilla, die Revolutionäre Volksbefreiungspartei/Front DHKP-C aus der Türkei, die baskische ETA inklusive ihrer angeblichen Teilorganisation Batasuna sowie die Kommunistische Partei der Philippinen. Die Liste »terroristischer« Einzelpersonen enthält über 50 Namen von mutmaßlichen Islamisten und ETA-Aktivisten.

Schon ein vager Verdacht reiche aus, um als unbescholtener Bürger auf die Terrorlisten zu kommen, hatte der Sonderermittler des EU-Ministerrats, Dick Marty, in einem Mitte November 2007 vorgelegten Bericht kritisiert. Eine Auflistung bedeute »eine Art von Todesurteil« für Privatpersonen, deren Konten gesperrt würden und die nicht mehr ins Ausland reisen dürften, so der liberale Schweizer Abgeordnete. Die Betroffenen würden meistens nicht über ihren Eintrag informiert und angehört. Marty forderte daher eine unabhängige Instanz zur Prüfung, ob ein Eintrag auf einer Terrorliste auch gerechtfertigt sei.

Der Europäische Gerichtshof hat den EU-Rat bereits mehrfach wegen der Verletzung von Verteidigerrechten einzelner auf der Terrorliste genannter Organisationen gerügt. Im Juli 2007 gab der Gerichtshof den Klagen der niederländischen Al-Aksa-Stiftung und des Vorsitzenden der Kommunistischen Partei der Philippinen, Jose Maria Sison, statt. Daß ein solcher Sieg vor Gericht in der Praxis wenig bringt, beweist das Beispiel der iranischen Oppositionsgruppe Volksmudschaheddin. Im Dezember 2006 hatten sich die Volksmudschaheddin erfolgreich von der Terrorliste geklagt, da sie – so der Europäische Gerichtshof – bislang keine Möglichkeit hatten, sich gegen ihre Einstufung als Terrororganisation zu wehren. Dies hinderte das hinter verschlossenen Türen tagende Gremium des EU-Rats nicht, die Organisation in einer aktualisierten Neufassung der Liste wieder aufzuführen. Zu befürchten ist daher, daß das Luxemburger Urteil keine positiven Folgen für den Kongra-Gel haben wird. Ein EU-Vertreter bekräftigte, daß die PKK auf der Liste bleiben werde. In Deutschland ist Kongra-Gel außerdem aufgrund des PKK-Verbots illegal.

* Aus: junge Welt, 4. April 2008


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