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Ankaras juristische Zumutungen

In der Türkei beginnen drei Sammelverfahren gegen Anwälte. Hintergrund: der Kurdenkonflikt

Von Thomas Eipeldauer *

Keine Spur mehr vom politischen Tauwetter des Frühjahrs in der Türkei in Sachen Kurdistan. Heute wird ein Massenprozess gegen kurdische Anwälte fortgesetzt.

Silivri liegt etwa 50 Kilometer außerhalb Istanbuls und beherbergt das größte Gefängnis der Türkei. 11 000 Häftlinge können hier untergebracht werden, das Lager verfügt auch über einen angegliederten Gerichtssaal. Jetzt soll es dreimal zum Schauplatz von Massenprozessen gegen türkische und kurdische Anwälte werden, denen zum Teil langjährige Haftstrafen drohen.

Den Auftakt macht am 19. Dezember die Fortsetzung von einem der sogenannten KCK-Verfahren. 46 Anwälte werden beschuldigt, Mitglieder der Union der Gemeinschaften Kurdistans (KCK) zu sein, die von der türkischen Regierung als terroristische Vereinigung eingestuft wird. Nur vier Tage später beginnt der Prozess gegen Mitglieder der Fortschrittlichen Anwaltsvereinigung (CHD) und des Anwaltsbüros des Volkes (HBB), die im Januar 2013 wegen des Verdachts, der in der Türkei verbotenen Stadtguerilla DHKP-C anzugehören, festgenommen worden waren. Und Anfang nächsten Jahres muss sich der Vorstand der Istanbuler Rechtsanwaltskammer wegen »illegaler Beeinflussung des Gerichts«, die es in einem früheren Verfahrengegeben haben soll, verantworten.

Die Hamburger Rechtsanwältin Gül Pinar, die für den Deutschen Anwaltverein die Verfahren gegen Juristen in der Türkei beobachtet, spricht gegenüber »nd« von einer neuen Qualität der Verfolgung von Juristen: »Noch nie in der Geschichte der Republik Türkei haben sich so viele Rechtsanwälte in Haft befunden.« Ein faires Verfahren, so Pinar, sei nicht zu erwarten. Es werde »gegen so ziemlich alle Vorschriften zur Wahrung der prozessualen Rechte von Angeklagten« verstoßen.

Acht mal ist man bislang vor Gericht zusammengekommen, dabei sitzen manche der Beschuldigten bereits seit zwei Jahren in Untersuchungshaft. Das verstößt nach Ansicht vieler Juristen gegen den Beschleunigungsgrundsatz. Auch im CHD-Prozess, bei dem unter anderem der Präsident dieser größten linken Anwaltsvereinigung angeklagt ist, sind neun der Angeklagten bereits seit Jahresbeginn inhaftiert.

Auffallend ist zudem, dass die Beweislage äußerst dünn ist. Viele Dokumente sind der Verteidigung nicht zugänglich und werden geheimgehalten. Deutlich wird auch, dass den Anwälten die normale Ausübung ihres Berufes zum Vorwurf gemacht wird. So wird etwa bei den Mitgliedern des CHD und des HBB wegen des Umstands, dass diese politische Gefangene aus den Reihen der DHKP-C verteidigen, behauptet, sie müssen selbst Mitglieder der Gruppe sein.

Im KCK-Verfahren zieht man Gespräche, die Anwälte mit dem auf der Gefängnisinsel Imrali inhaftierten Kurdenführer Abdullah Öcalan geführt haben, als Belege für die Terrorismusvorwürfe heran. »Auch im türkischen Recht ist es untersagt, die Unterhaltungen zwischen Anwälten und ihren Mandanten abzuhören. Aber genau das haben sie gemacht. Und diese Aufnahmen zählen jetzt zu den Hauptbeweisen«, so Ramazan Demir, der derzeit einige seiner Kollegen in Istanbul verteidigt.

Wiederholt hat die Menschenrechtsorganisation Amnesty International kritisiert, dass die Regierung in Ankara Terrorvorwürfe nutzt, um unliebsame Oppositionelle zu kriminalisieren. Auch bei den nun beginnenden Prozessen ist die Vermutung, dass sie zur Einschüchterung linker und revolutionärer Anwälte dienen sollen, kaum von der Hand zu weisen. Im Rahmen der Repression gegen die Union der Gemeinschaften Kurdistans wurden insgesamt mehrere tausend Personen – darunter Professoren, Journalisten, Politiker und Studenten – festgenommen. Hier verfolgen die Behörden generell das Ziel, die kurdische Bewegung in der Türkei zu schwächen. Im CHD-Verfahren wiederum geht es um Anwälte, die vor allem jene vertreten, die von der Regierung als »Feinde« eingestuft werden: Sozialisten, Teilnehmer der Gezipark-Proteste, Frauen, die sich gegen Diskriminierung wehren, Menschen aus ärmeren Stadtteilen, die gegen die »urbane Transformation« genannte großangelegte Gentrifizierung vorgehen.

»Diese Fälle haben ja politisch motiviert begonnen, und sie werden auch mit einer politischen Entscheidung enden«, so Demir.

* Aus: neues deutschland, Donnerstag, 19. Dezember 2013


Willkürjustiz

Kolonialrecht für Kurden

Von Nick Brauns **


Vier Abgeordnete der linken »Demokratischen Partei der Völker« (HDP) im türkischen Parlament befinden sich seit Dienstag in einem Hungerstreik. Damit protestieren sie gegen die Weigerung des Strafgerichtshofes von Diyarbakir, ein Verfassungsgerichtsurteil zur Freilassung von fünf Abgeordneten der kurdischen Partei für Frieden und Demokratie (BDP) umzusetzen. Die 2011 aus der Haft heraus ins Parlament gewählten Politiker Ibrahim Ayhan, Gülser Yildirim, Selma Irmak, Faysal Sariyildiz und Kemal Atas befinden sich seit 2009 unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in der illegalen Union der Gemeinschaft Kurdistans (KCK) in Untersuchungshaft.

Am 9. Dezember war der für die kemalistische Republikanische Volkspartei (CHP) ins Parlament gewählte Journalist Mustafa Balbay, der unter dem Vorwurf der Mitgliedschaft in einer nationalistischen Putschistenloge seit fast fünf Jahren inhaftiert und im August erstinstanzlich zu fast 35 Jahren Haft verurteilt worden war, aus dem Gefängnis entlassen worden. Das Verfassungsgericht hatte zuvor erklärt, die lange Dauer der Untersuchungshaft sei ungesetzlich und verstoße gegen das Recht, gewählt zu werden. Anträge auf Freilassung der kurdischen Abgeordneten waren in der folgenden Woche vom Gericht in Diyarbakir zurückgewiesen worden. »Erneut wird spezielles Kolonialrecht gegen die Kurden in der Türkei zur Anwendung gebracht«, kritisierte die KCK die Weigerung des Gerichts in Diyarbakir, dieses Verfassungsgerichtsurteil auch auf die kurdischen Abgeordneten anzuwenden.

Selbst aus der islamisch-konservativen Regierungspartei AKP wurde Kritik laut. Vizeministerpräsident Besir Atalay zeigte sich am Donnerstag zuversichtlich, daß das Verfassungsgericht die Entscheidung des Gerichtshofes von Diyarbakir korrigieren und »die Tür, die für den CHP-Abgeordneten Mustafa Balbay geöffnet wurde, auch für die BDP-Abgeordneten öffnen« werde.

Weiterhin befinden sich rund 8000 seit 2009 im Rahmen von Massenverhaftungen festgenommene kurdische Aktivisten und BDP-Politiker unter KCK-Vorwurf in Untersuchungshaft.

** Aus: junge Welt, Freitag, 20. Dezember 2013


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