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Der irakische Verfassungsentwurf

Eine Übersicht des US-Außenministeriums (Fact Sheets on the Iraqi Constitution)

Im Folgenden dokumentieren wir eine Übersicht des US-Außenministeriums vom 29. August 2005 über den irakischen Verfassungsentwurf. Die Übersetzung aus dem Amerikanischen besorgte der Amerika Dienst.


Verfassung und Demokratie
  • Politische Macht wird ausschließlich von den gewählten Vertretern des Irak ausgeübt, die alle vier Jahre in geheimen, freien, fairen, unmittelbaren und allgemeinen Wahlen bestimmt werden.
  • Der Entwurf enthält Bestimmungen, die sicherstellen, dass Demokratie gewährleistet ist und der Irak als islamisches Land anerkannt wird.
Bestimmungen zur Gleichheit vor dem Gesetz, den Rechten des Einzelnen sowie den Menschenrechten
  • Alle Iraker sind vor dem Gesetz gleich; Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Ethnizität, Herkunft, Hautfarbe, Religion, Religionsgemeinschaft, Glaube, Meinung oder wirtschaftlichem und sozialem Status ist untersagt.
  • Die Verfassung enthält Bestimmungen zu Rede-, Meinungs-, Presse- und Gedankenfreiheit, zur Freiheit des Glaubens und der Religionsausübung sowie zum Eigentumsrecht.
  • Rechte für Frauen werden gewährleistet, und mindestens 25 Prozent der Vertreter im Repräsentantenrat müssen Frauen sein.
Bestimmungen zur Gewaltenteilung und zur gegenseitigen Kontrolle und gemeinsamen Verantwortung der Verfassungsorgane
  • Der Präsident und der Ministerpräsident nehmen in der Regierung gemeinsam die exekutiven Aufgaben wahr.
  • Der gewählte Repräsentantenrat hat oberste Gesetzgebungskompetenz in der Legislative und teilt außerdem Machtbefugnisse mit der Exekutive.
  • Die irakische Justiz ist vollkommen unabhängig von den politischen Regierungszweigen und das oberste Bundesgericht hat das Recht der Normenkontrolle, um die Verfassung durchzusetzen.
  • Militär und Nachrichtendienste stehen explizit unter ziviler Kontrolle durch gewählte politische Organe.
Einheit des Irak und Föderalismus
  • Eine starke Bundesregierung behält die Kontrolle über wichtige Kompetenzbereiche eines souveränen Staats -nationale Verteidigung, Außenpolitik, Steuer- und Geldpolitik; Öl- bzw. Gasressourcen sind im Besitz aller Iraker.
  • Die Regionalregierungen haben die Befugnis, andere Kompetenzen auszuüben.
  • Es können neue Regionen gebildet werden, allerdings nur gemäß von der neuen Nationalversammlung festzulegenden Verfahrensregeln, und auf durchdachte Art und Weise, entsprechend der Vorgaben der irakischen Verfassung.
  • Nach gesetzlichen Bestrebungen zur Milderung der Auswirkungen der ethnischen Säuberungen von Saddam Hussein wird der Verwaltungsstatus von Kirkuk in einem Volksentscheid geregelt.
Wiedereingliederung des Irak in die internationale Gemeinschaft
  • Der Irak bekräftigt die Einhaltung seiner internationalen Verpflichtungen (einschließlich der internationalen Verträge über Menschenrechte) und sichert die Unterstützung friedlicher internationaler Beziehungen und die Nichteinmischung in die inneren Angelegenheiten anderer Staaten zu.
  • Der Irak sichert insbesondere die Umsetzung seiner Verpflichtungen bezüglich Massenvernichtungswaffen zu.
Irakische Verfasssung: Rechte von Frauen
  • Frauen haben das Recht, voll am öffentlichen Leben teilzunehmen und genießen dieselben Rechte wie Männer bezüglich Stimmabgabe, Wahl und der Ernennung in ein öffentliches Amt.
  • Diskriminierung aufgrund des Geschlechts einer Person ist verboten.
  • Alle Iraker genießen alle in sämtlichen von Irak ratifizierten internationalen Menschenrechtsabkommen und -verträgen niedergeschriebenen Rechte.
  • Die Verfassung schreibt vor, dass mindestens 25 Prozent der Vertreter im Repräsentantenrat Frauen sein müssen.
  • Die Verfassung verbietet alle Formen der Gewalt und des Missbrauchs in Familie, Schule und Gesellschaft.
  • Die Verfassung untersagt Stammestraditionen, die in Widerspruch zu den Menschenrechten stehen.
  • Der Verfassungsentwurf besagt, dass alle Iraker, einschließlich der Frauen, laut Gesetz die Freiheit erhalten, ihren Personenstand gemäß "ihrer Religion, Glaubensgemeinschaft, ihren Vorstellungen und Entscheidungen" zu bestimmen.
  • Die Verfassung gewährleistet soziale und gesundheitliche Sicherheit und lebensnotwendige Grundbedürfnisse, vor allem für Frauen und Kinder.
Irakische Verfasssung: Religionsfreiheit
  • Der Verfassungsentwurf schreibt die Gewährleistung der "Gedankenfreiheit, Gewissensfreiheit und Glaubensfreiheit" für "jede Einzelperson" fest.
  • Der Verfassungsentwurf sieht "uneingeschränkte religiöse Rechte für alle Bürger vor, ihren Glauben zu leben und frei auszuüben."
IRAK: VORLAGE EINES VERFASSUNGSENTWURFS

Die Verfassung besagt, dass Anhänger aller Religionen und Religionsgemeinschaften ihre religiösen Rituale frei ausüben und ihre religiösen Institutionen frei führen dürfen.
  • Die Verfassung legt fest, dass kein Gesetz den bestehenden Bestimmungen des Islam, den Grundsätzen der Demokratie oder den Rechten und Grundfreiheiten der Verfassung widersprechen darf. Laut dieser Formel müssen alle Gesetze allen drei Teilen der Formel entsprechen, um die Überprüfung der Verfassungsmäßigkeit zu bestehen.
  • Wie alle irakischen Verfassungen jüngeren Datums erklärt diese Verfassung den Islam zur Staatsreligion. Der Islam wird als "eine" Hauptquelle der Gesetzgebung genannt, nicht als "die" Hauptquelle.
  • Der Entwurf trägt der Tatsache Rechnung, dass das irakische Volk eine Nation mit vielen verschiedener Religionen und Glaubensgemeinschaften sind, und dass alle Gruppierungen gleiche Rechte besitzen.
  • Der Entwurf untersagt die Diskriminierung auf Grundlage von Religion, Glaubensgemeinschaft oder Überzeugung.
  • Der Entwurf garantiert den Schutz des Individuums vor religiöser Nötigung.
  • Laut Entwurf muss die Regierung die Unversehrtheit heiliger und religiöser Stätten wahren sowie die freie Ausübung von Ritualen an diesen Orten garantieren.
  • Der Entwurf sieht die freie Entscheidung in Bezug auf das Personenstandsrecht vor, im Einklang mit dem bürgerlichen oder religiösen Recht.
Irakischer Verfassungsentwurf: Ergebnis der Verhandlungen

Insgesamt legt der Verfassungsentwurf die Grundlage für eine neue demokratische und politische Ordnung, an der alle Iraker, auch die sunnitischen Araber, teilhaben sollen.
  • Die Verfassung begründet ein demokratisches System mit Gewaltenteilung und gegenseitiger Kontrolle der Verfassungsorgane. Diese ermöglicht die Herrschaft der Mehrheit unter vollständigem Schutz der Rechte von Minderheiten.
  • Die Verfassung schützt die Einheit des Irak.
  • Die Verfassung gewährleistet allen Bürgern vollständige politische, bürgerliche, wirtschaftliche, gesellschaftliche und kulturelle Rechte; sie garantiert außerdem die Gleichheit aller Iraker und untersagt Diskriminierung auf der Grundlage der Zugehörigkeit zu einer ethnischen Gruppe oder Glaubensgemeinschaft.
  • Bei den Verhandlungen wurden Bedenken der sunnitischen Araber bei einer Reihe entscheidender Punkte laut. In fast allen Punkten konnten Kompromisse erzielt werden.
  • In Bezug auf Religion ist die Verfassung frei von konfessionsbedingten Untertönen. Sie schützt in vollem Umfang die persönlichen Rechte der Religionsfreiheit, der Freiheit des Glaubens sowie der Freiheit des religiösen Bekenntnisses und der Religionsausübung und untersagt jegliche Nötigung auf Grundlage der Religion.
  • Was den Föderalismus betrifft, sieht die Verfassung eine starke Zentralregierung vor, delegiert aber die Frage, ob neue föderale Regionen geschaffen werden sollen, an die nächste Nationalversammlung und das irakische Volk.
  • Die Zentralregierung hat die vollständige und ausschließliche Kompetenz in Fragen der nationalen Verteidigung, der Außenpolitik sowie der Steuer- und Geldpolitik.
  • Die gesamten irakischen Öl- und Gasreserven sind im Besitz des gesamten irakischen Volks und sind nicht an bestimmte Regionen oder Bezirke gebunden.
  • Alle Regionen müssen die Bestimmungen der nationalen Verfassung in vollem Umfang einhalten.
  • In Bezug auf Mehrheitsfraktionen schreibt die Verfassung eine Zweidrittelmehrheit der Stimmen für die Wahl des Präsidenten, die Festlegung der Rolle und des Ernennungsverfahrens des obersten Bundesgerichts und für die Bestimmung der Zusammensetzung und Befugnisse des Föderationsrats vor.
  • Zur Entbaathifizierung betont der Entwurf die Gräuel des Saddamismus und verzichtet auf eine kategorische Verurteilung der Baath-Partei.
IRAK: VORLAGE EINES VERFASSUNGSENTWURFS

Die Kommission kann mit der absoluten Mehrheit der Stimmen im Repräsentantenrat aufgelöst werden.

Originaltext: Iraqi Constitution: Facts
Quelle: www.usembassy.de



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