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Massives Kontrollversagen

Das Verhalten der UNO vor und nach der Irak-Invasion 2003

Von Hans-Christoph von Sponeck*

Bei der Diskussion der Beteiligung der Vereinten Nationen (UN) vor und nach der Invasion des Irak durch die USA, Großbritannien und andere an der Kriegskoalition gegen den Irak beteiligte Länder müssen wir eine klare Unterscheidung treffen zwischen den politischen Entscheidungsträgern und den jeweiligen Beamten, von denen erwartet wird, daß sie diese Politik durchführen, das heißt, zwischen den Regierungen der UN-Sicherheitsratsmitglieder und dem Sekretariat der UN. Sobald eine solche Unterscheidung vorgenommen wird, wird rasch klar, daß die Hauptverantwortung für die heutige humanitäre Katastrophe im Irak beim politischen Zweig der UN, das heißt bei jenen UN-Sicherheitsratsmitgliedern liegt, deren Stimme wichtig genug war, um einen Unterschied zu machen. Die Weigerung des UN-Sicherheitsrates, eine Entscheidung zu treffen, die mit humanitären, ethischen und rechtlichen Gesichtspunkten in Einklang steht, ist wesentlich schockierender als allgemein bekannt. Hier handelt es sich nicht nur um einen Verrat an der Bevölkerung des Irak, sondern auch um einen Verrat an der Charta der Vereinten Nationen und am Weltgewissen.

Rekolonisierung des Irak

Warum bin ich dieser Meinung?
Die führenden Politiker der Welt versteckten sich hinter dem Schutzschirm des UN-Sicherheitsrats, um ihren Verrat vor und nach dem illegalen Krieg gegen den Irak im Jahr 2003 zu ermöglichen. Inzwischen kann es jedoch aufgrund der vorliegenden Fakten keinen Zweifel mehr daran geben, daß die Regierungen der USA und Großbritanniens aktiv einen gewaltsamen Sturz des Regimes im Irak betrieben – zu einer Zeit, als man der Welt weismachte, den Regierungen der USA und Großbritanniens gehe es in diesem Konflikt um das internationale Recht, eine friedliche Lösung des Konflikts und den Schutz des irakischen Volkes. Darum ging es ihnen nicht. Nachdem dieser ungleiche Krieg vorüber war, wurde der internationalen Öffentlichkeit außerdem klar, daß diejenigen, die diesen Krieg angezettelt hatten, ihre Unverantwortlichkeit auf die Spitze getrieben hatten, indem sie diesen Krieg führten, ohne eine Strategie für den Frieden zu haben.

Das Ziel dabei war, den Irak im Würgegriff zu behalten. Dabei wurden Verwirrung und Täuschung als Mittel eingesetzt, um das Ziel der Beherrschung des Irak zu rechtfertigen. Die Soldaten der irakischen Armee wurden entlassen und heimgeschickt. Viele Staatsbeamte wurden ohne Beweise für irgendwelches Fehlverhalten entlassen, nur weil sie der Baath-Partei angehört hatten. Dann wurden per Dekret Gesetze der Übergangsbehörde (CPA) erlassen. Sie zielten auf die wirtschaftliche Rekolonisierung des Irak und die Schaffung von Abhängigkeiten sogar in Bereichen wie der Landwirtschaft, wo irakisches Saatgut zugunsten genetisch manipulierten, aus den Vereinigten Staaten importierten Saatgutes aus der Konkurrenz ausgeschlossen wird. Die dadurch entfachte irakische Opposition löste bei den Besatzungsmächten Ratlosigkeit und Verwirrung aus.

Wie reagierten der UN-Sicherheitsrat und das UN-Sekretariat auf diese bilateralen Rechtsbrüche? Mehr als zehn Jahre lang hat der UN-Sicherheitsrat billigend toleriert, was zwei seiner ständigen Mitglieder, die USA und Großbritannien, taten, um zunächst ihre Politik der »Eindämmung« des Irak und dann ihre Agenda des Regimewechsels zu verfolgen. Diese Praxis bedeutete nichts Geringeres als die De-facto-Bilateralisierung des UN-Sicherheitsrates. Die Ausführungen während der Irak-Debatten im UN-Sicherheitsrat zeigten, daß die Teilnehmer dieser Debatten sich der immer schlimmer werdenden humanitären Krise im Irak nur allzu bewußt waren. Aber zugleich bestand ein gravierender Mangel an politischem Willen, rechtzeitige Schritte zu unternehmen, um in dieser Situation Abhilfe zu schaffen.

Sicherheitsrat instrumentalisiert

Es war allen Mitgliedern des Sicherheitsrates bekannt, daß die Verknüpfung zwischen der Entwaffnung des Irak und den umfassenden Wirtschaftssanktionen gegen dieses Land bedeutete, daß die irakische Bevölkerung für das Vorgehen ihrer Regierung im Hinblick auf ihr eigenes Überleben und ihre Lebensqualität einen schweren Preis bezahlen müßte. Es war allen Mitgliedern des Sicherheitsrates bekannt, daß die unzureichenden Bewilligungen des Sicherheitsrates für das Öl-für-Nahrungsmittel-Programm die Überlebenschancen zahlreicher irakischer Bürger erheblich beeinträchtigten. Es war sämtlichen Mitgliedern des Sicherheitsrates bekannt, daß die Weigerung des Rates, Geldüberweisungen an die irakische Zentralbank für den allgemeinen Staatshaushalt und die Finanzierung der Ausbildung von Personal, der Installation von technischem Gerät und den Aufbau von Institutionen zu bewilligen, die irakische Regierung dazu drängten, sich illegaler Mittel zu bedienen, um an Geld zu kommen.

Ferner wußten sämtliche Mitglieder des Sicherheitsrates, daß die Einrichtung der beiden Flugverbotszonen innerhalb des Irak wenig mit dem Schutz ethnischer und religiöser Gruppen und dafür umso mehr mit einer Politik der Destabilisierung zu tun hatte. Sämtliche Mitglieder des Sicherheitsrates wußten, daß die Regierungen der USA und Großbritanniens nach der »Operation Wüstenfuchs« vom Dezember 1998 den Luftraum des Iraks als Übungsgebiet nutzten, indem sie den Piloten ihrer Bomber und Kampfflugzeuge erweiterte Einsatzbefehle zukommen ließen. Da die UN in Bagdad Berichte über die daraus folgenden Bombardements anfertigte, hatte der Sicherheitsrat natürlich auch Zugang zu ihnen, und daher wußten sämtliche Mitglieder des Sicherheitsrates über Tötung von Zivilisten und die Vernichtung zivilen Eigentums bei solchen Angriffen Bescheid. Aber dennoch konnte sich der Sicherheitsrat nie auch nur zu einer Debatte über die Rechtmäßigkeit der Flugverbotszone entschließen, mit der das einseitige Handeln zweier Sicherheitsratsmitglieder in Frage gestellt worden wäre, die dem Irak diese Zonen ohne UN-Mandat aufgezwungen hatten.

All das war bekannt. Die Mitglieder des UN-Sicherheitsrates haben mit seltenen Ausnahmen die Instrumentalisierung des Sicherheitsrates zur Verfolgung bilateraler Interessen toleriert. Dabei hatte die Nutzung von Resolution 687 (1991) und 1284 (1999) durch die Regierungen der USA und Großbritanniens schon genügend Lehrmaterial für die Gefahr eines Mißbrauchs von Konsensresolutionen geliefert. Das hielt die Mitglieder des Sicherheitsrates jedoch nicht davon ab, auch noch einer weiteren Konsensentschließung, nämlich der UN-Resolution 1441 (2002), zuzustimmen. Die hohe Wahrscheinlichkeit, daß bestimmte Mitglieder des Sicherheitsrates auch dieses Mal Formulierungen wie »substantielle Verletzungen« und »ernsthafte Konsequenzen« dazu benutzen würden, eine militärische Invasion zu rechtfertigen, hätte die anderen Mitglieder des Rates davon abhalten sollten, eine derartige Resolution mit zu verabschieden.

Das UN-Sekretariat fügte sich, als die USA und Großbritannien, Gründungsmitglieder der UN, im Sicherheitsrat auf einem Regime der Wirtschaftssanktionen bestanden, das zu einer Tragödie führte. Das Sekretariat der UN schwieg, als dieselben Regierungen sich aus der internationalen Gemeinschaft verabschiedeten, um einseitig mit einer illegalen Invasion des Irak zu beginnen. Nicht einmal in dieser entscheidenden Zeit, als die gesamten Grundlagen der Vereinten Nationen zur Disposition gestellt waren, gab es vom UN-Sekretariat eine Reaktion. Direkt zuvor hatte Dr. Hans Blix, der oberste Waffeninspektor der UN, über Fortschritte bei der Verifizierung der Nichtexistenz irakischer Massenvernichtungswaffen berichtet und um mehr Zeit für die Beendigung der Inspektionen gebeten. Das UN-Sekretariat hätte diese Gelegenheit nutzen sollen, um die Kriegspläne der Regierungen der USA und Großbritanniens zu kritisieren, nahm aber statt dessen lieber Abstand davon. Im März 2003 zog das UN-Sekretariat seine Waffeninspektoren ohne Protest zurück.

Dabei hatte das UN-Sekretariat keine Möglichkeit, diesen von langer Hand geplanten Krieg zu verhindern. Der extrem heftige Charakter der Verletzung des internationalen Rechts durch zwei Mitgliedsstaaten des UN-Sicherheitsrates und die Mißachtung einer internationalen Körperschaft, die schließlich zur Verhinderung von Kriegen geschaffen worden war, stellte dennoch eine Herausforderung an die Mitarbeiter der UN dar, öffentlich klarzustellen, daß es wichtiger ist, ein Gewissen zu haben als Gehorsam zu demonstrieren.

Seit der illegalen Invasion des Irak hat es im Sicherheitsrat keine Debatte über die fundamentale Mißachtung bestehender militärischer Konventionen gegeben, die geschaffen wurden, um dafür zu sorgen, daß Besatzungsmächte sich in Einklang mit den Haager und Genfer Konventionen verhalten, die von ihnen unterzeichnet wurden. Die Plünderung und Niederbrennung des Nationalmuseums und der Nationalbibliothek, die Beschädigung archäologischer Stätten und die demütigende Behandlung von Zivilisten durch die US-Armee haben im Sicherheitsrat keinen Protest ausgelöst. Statt dessen sah der Sicherheitsrat zu, wie Moral und Seele des Irak angegriffen wurden. Die Inhaftierung politischer Figuren über eine unbegrenzte Zeitspanne hinweg sowie die unvorstellbare Brutalität und Grausamkeit, mit denen Häftlinge nicht nur in Abu Ghraib und Camp Bucca, sondern auch in anderen Gefängnissen behandelt wurden, waren für den Sicherheitsrat nie Gegenstand von Besorgnis. Das zerstörerische Flächenbombardement von Städten wie Falludscha, Talafar und Al Qaim schreckte den Sicherheitsrat nicht aus seinem Schlaf und führte nicht zu Sondersitzungen. Es gab keine Proteste dagegen, daß der CPA-Verwalter Paul Bremer und andere CPA-Beamte einen angeblich befreiten und souveränen Irak bei wichtigen internationalen Treffen wie dem Weltwirtschaftsforum in Amman und dem Treffen der Welthandelsorganisation in Genf vertraten. Der Sicherheitsrat interessierte sich nicht dafür, daß die UN-Menschenrechtskommission in Genf nach dem Krieg ihre Ernennung eines Berichterstatters für die Menschenrechte im Irak sofort zurückzog. Außerdem stimmte der Sicherheitsrat 2003 der Fortsetzung der Reparationszahlungen des Irak über die UN-Kompensationskommission zu, obwohl er zuvor eingewilligt hatte, daß die entsprechenden Ansprüche an den Irak fallengelassen werden sollten.

Der Sicherheitsrat hat in der Tat eine wichtige Rolle bei den Vorbereitungen für den Aufbau einer Verwaltung des Irak und für Wahlen in diesem Land gespielt, aber zugleich hat er sich hierbei dem Druck der USA untergeordnet. In den Geschichtsbüchern über die Vereinten Nationen wird die Handhabung des Irak-Konflikts durch den Sicherheitsrat als massives Kontrollversagen verzeichnet werden.

Dabei sollten die Geschichtsbücher außerdem darauf aufmerksam machen, daß an die Stelle der Stimme des UN-Sicherheitsrates nunmehr weltweit die Stimme der Bevölkerung getreten ist. Sie darf nicht nachlassen in ihrer Forderung, daß die Regierungen der USA und Großbritanniens bilateral, als nationale Regierungen, und multilateral, als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates, gegenüber ihrer Bevölkerung und gegenüber der Weltgemeinschaft verantwortlich sind für ihr brutales Vorgehen gegenüber dem Irak vor, während und nach ihrem illegalen Krieg.

Verbrechen im Irak

In vielen Ländern gilt es als Verbrechen, einen Unfall- oder Tatort zu verlassen, ohne den Opfern zu helfen. Dasselbe Prinzip gilt für die Verantwortung der internationalen Gemeinschaft, den irakischen Opfern zu helfen. Unser Gewissen, unser Mitgefühl und unser Sinn für Verantwortlichkeit sind wichtige Gründe, an diesem Punkt nicht lockerzulassen. Dabei geht es um zwei wichtige Themen: um den Irak und die Reformierung der UN.

Unsere politischen Führer verlangen von uns, daß wir nach vorn schauen. Und das müssen wir auch. Dabei ist es aber so, daß wir uns bei unserem Blick nach vorn auch immer Rechenschaft über die Vergangenheit ablegen müssen. Das gilt für Nationen, Gemeinschaften und Einzelpersonen – für alle Institutionen und Menschen, besonders die an der Macht. Das kommende Gerichtsverfahren gegen den ehemaligen Präsidenten des Irak, Saddam Hussein, geht ganz selbstverständlich von dieser Rechenschaftspflicht für die Verbrechen an seinem Volk aus. Aber dasselbe Prinzip gilt für die Verbrechen gegen die Menschheit, die von denen begangen wurden, die ohne die geringste Rücksicht auf den menschlichen Preis die Wirtschaftssanktionen gegen den Irak durchgesetzt haben, die in den Flugverbotszonen einen geheimen Krieg führten und die dann in den Irak einfielen und die Menschen dieses Landes mißhandelt, verstümmelt, gefoltert und getötet haben. Neben Saddam Hussein müßten auch andere auf der Anklagebank Platz nehmen! Es ist traurig, daß es notwendig ist, dies zu unterstreichen, aber die Prinzipien von Recht und Gerechtigkeit gelten nicht nur für die, die in einem Kampf unterlegen sind.

Ungelöste Aufgaben

Es gibt heute Tausende von wehrlosen, unbewaffneten irakischen Vätern, Müttern und Kindern, die die Leidtragenden der Tatsache sind, daß es uns nicht gelungen ist, Krieg und Zerstörung im Irak zu verhindern. Sie sollten uns an unsere Verpflichtung erinnern, die Debatte über diesen Krieg mindestens so lange weiterzuführen, bis die entscheidenden Fragen offengelegt sind.

Alles in allem: Die Situation im Irak bleibt eine »ungelöste Aufgabe« für die internationale Friedensbewegung und verantwortungsbewußte Bürgerinnen und Bürger überall. Hierbei müssen drei vorrangig angegangen werden:
  1. Die Vereinten Nationen haben versagt, als es galt, ungerechte Wirtschaftssanktionen, einen illegalen Krieg und weitere Zerstörungen unter einer Besatzung des Irak zu verhindern. Das bedeutet, daß die Friedensbewegung unmittelbar und kurzfristig auf ihrer Forderung beharren muß, die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. Wir dürfen nicht vergessen, daß all das, was im Namen von Freiheit, Demokratie und Menschenrechten getan wurde, eine Karikatur der tatsächlichen Bedeutung der Worte »Freiheit«, »Demokratie« und »Menschenrechte« darstellt.

    Mittelfristig sollte die Friedensbewegung sich intensiv an der Debatte um die Reform der UN beteiligen, um dazu beizutragen, eine Struktur der Vereinten Nationen zu schaffen, die gegen Mißbrauch gefeit ist. Dazu gehört erheblich mehr als eine Erweiterung des Sicherheitsrates.
  2. Auch der internationalen Friedensbewegung ist es nicht gelungen, die ungerechtfertigten Wirtschaftssanktionen und den nachfolgenden illegalen Krieg zu verhindern. In der nächsten Zeit sollte die Friedensbewegung diese Situation als wichtige Gelegenheit für eine selbstkritische Analyse zu der Frage nutzen, weshalb sie an diesem Punkt gescheitert ist und welche Faktoren hierzu beitrugen.

    Die Gefahren, die derzeit am politischen und sozialökonomischen Horizont heraufziehen, sind enorm. Mittelfristig muß die Friedensbewegung auf diese Tatsache reagieren, indem sie sich von Revierkämpfen und Auseinandersetzungen wegen institutioneller oder persönlicher Ambitionen verabschiedet und sich statt dessen um eine wesentlich besser organisierte Reaktion auf internationale Krisen bemüht. Nur durch ein gemeinsames Engagement und eine koordinierte Strategie werden wir hier die Möglichkeit haben, etwas zu ändern.
  3. Als Einzelpersonen, die das Ethos der Charta der Vereinten Nationen verstehen und hochhalten, die an Frieden und Gerechtigkeit für alle Erdenbürger glauben, die entsetzt sind über das, was im Irak vor diesem illegalen Krieg und während dieses Krieges und danach geschehen ist, müssen wir zuerst und vor allem an uns selbst arbeiten, um der Aufgabe, die vor uns liegt, gewachsen zu sein. Aber darüber hinaus müssen wir uns, wie der zweite UN-Generalsekretär Dag Hammarskjöld es ausdrückte, immer »der Realität des Bösen und der Tragödie im Leben des einzelnen bewußt sein, ebenso wie der Forderung, daß wir unser Leben in Würde und Anstand führen müssen«.
* Hans-Christoph von Sponeck arbeitet seit 1996 für die Vereinten Nationen. Für das Entwicklungsprogramm UNDP war er in Ghana, Pakistan, Botswana und Indien. Er war ab Herbst 1998 als Nachfolger von Denis Halliday Koordinator des humanitären UN-Hilfsprogramms für den Irak, bis er im Februar 2000 aus Protest gegen die Fortsetzung der Sanktionen seinen Rücktritt einreichte.
Hans-Christoph von Sponeck nahm Ende Juni in Istanbul als Sachverständiger am »Internationalen Hearing über Krieg und Besatzung im Irak” teil und am 22. Juli 2005 am Sozialforum in Erfurt. Sein in Istanbul in Englisch gehaltener Beitrag wurde von Michael Schiffmann ins Deutsche übersetzt.

Weitere Informationen: www.iraktribunal.de

Der Beitrag erschien am 25. Juli 2005 in der Tageszeitung "junge Welt"



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