Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Einflussreiche Feinde

Julian Assange und Bradley Manning: Zwei Beispiele unerhörter Freiheitsrechtsverletzungen

Von Peter Monnerjahn *

Julian Assanges Befürchtung, er könnte an die USA ausgeliefert und Opfer eines politisch motivierten Prozesses werden, ist nicht unbegründet. Mit der Veröffentlichung von US-Depeschen hat sich der Australier den Zorn Washingtons zugezogen. Mit Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen ihn nahmen die Aktivitäten der Enthüllungsplattform Wikileaks, zu deren treibenden Kräften Assange gehörte, ab. Im Streit verließen Weggefährten das Projekt. Wikileaks verfügt heute über keine eigene Infrastruktur mehr, um einen sicheren Umgang mit eingereichten Dokumenten zu gewährleisten.

Die Wikileaks-Veröffentlichungen der letzten gut zwei Jahre gehören zu den wichtigsten Enthüllungen staatlicher Lügen, Vertuschungen und unbezweifelbarer Verbrechen seit der Veröffentlichung der Pentagon Papers. Aus den Pentagon Papers, von Daniel Ellsberg 1971 an die Öffentlichkeit gebracht, ging hervor, dass die US-Regierung den Vietnamkrieg schon lange vorbereitet hatte, bevor sie »zur Sicherung der Demokratie« in Südvietnam einen angeblichen Angriff auf ein US-Kriegsschiff im Golf von Tonkin zum Anlass nahm, den Krieg vom Zaun zu brechen.

Wikileaks veröffentlichte interne US-Militärberichte zu den Kriegen in Afghanistan und Irak, gut 250 000 diplomatische Depeschen der Amerikaner und nicht zuletzt das Video »Collateral Murder«, das zeigt, wie amerikanische Soldaten in Irak aus einem Kampfhubschrauber heraus offensichtlich unbewaffnete Zivilisten gezielt töten, darunter zwei Reuters-Journalisten. Die mutmaßliche Quelle für die Depeschen und das Video ist der US-Gefreite Bradley Manning, der in Irak beim militärischen Nachrichtendienst stationiert war. Nachdem sich Manning einem Journalisten anvertraut hatte, der ihn dann als Informationsquelle bloßstellte, wurde er festgenommen und unter anderem des Landesverrats angeklagt, für den die Todesstrafe verhängt werden kann.

Nun ist der Fall Manning aber nicht nur deswegen brisant, weil möglicherweise ein tatsächlicher Geheimnisverrat eines Soldaten verfolgt wird. Inzwischen ist Manning seit über zwei Jahren inhaftiert, ohne dass ein ordentliches Verfahren gegen ihn begonnen worden wäre; der immer wieder verschobene Termin dafür ist momentan im September 2012. Auch das ist nicht alles: Mindestens acht Monate verbrachte Manning in Isolationshaft, entgegen wiederholter Empfehlungen des Gefängnispsychologen; zeitweise wurde er gezwungen, nackt in seiner Zelle zu sein oder zu Appellen anzutreten; und es wurde ihm verweigert, ohne Aufsicht und Überwachung mit einem Beauftragten der Vereinten Nationen zu sprechen.

Dieser UN-Beauftragte war der von der UN-Menschenrechtskommision eingesetzte Sonderberichterstatter über Folter, Juan Ernesto Méndez. Er hat in einem diesjährigen Bericht festgestellt, dass die Behandlung von Manning möglicherweise gegen die UN-Antifolterkonvention verstoßen hat. Da der Kommandeur des Militärgefängnisses in Quantico die Isolationshaft ausdrücklich mit der Schwere der Manning zur Last gelegten Straftaten begründet hat, ist davon auszugehen, dass die Haftbedingungen der Definition von Folter entsprechen. Gegenüber der Nachrichtenagentur AFP ließ Méndez dann auch keinen Zweifel daran, dass die Behandlung Mannings »grausam, unmenschlich und erniedrigend« war - was die Definition von Folter in der UN-Menschenrechtserklärung ist.

Eine mögliche Erklärung für Mannings Behandlung sehen seine Anwälte darin, dass die US-Regierung ihn dazu zu bringen versuche, Wikileaks-Gründer Julian Assange, derart zu belasten, dass auch gegen ihn eine Klage in dieser Sache möglich wird. Und hier ist die vermutete Schnittstelle zweier Fälle unerhörter Freiheitsrechtsverletzungen: Wikileaks und seine Beteiligten haben sich einflussreiche Feinde gemacht.

Seit inzwischen über 600 Tagen darf Julian Assange sich in England nicht mehr frei bewegen. Gegen den Gründer und Chefredakteur von Wikileaks liegt ein Haftbefehl aus Schweden vor, wo Assange zu Vorwürfen der sexuellen Nötigung vernommen werden soll. Schweden war der Fall sogar so wichtig, dass ein Europäischer Haftbefehl ausgestellt und damit Assanges Auslieferung aus England beantragt wurde. Nachdem Assange alle juristischen Mittel gegen die Auslieferung in England ausgeschöpft hatte, ersuchte er in der Botschaft Ecuadors um politisches Asyl. Seine Befürchtung: von Schweden an die USA ausgeliefert zu werden, wo gegen ihn wegen der Veröffentlichungen von Wikileaks bereits ein geheimes Gerichtsverfahren läuft. Seit sich Assange nach Ausstellung des Europäischen Haftbefehls im Dezember 2010 der Polizei in London stellte, hat er sich entweder in Haft befunden oder stand unter nächtlichem Hausarrest, der durch eine permanente elektronische Fußfessel kontrolliert wird.

Die schwedischen Ermittlungsbehörden möchten Assange angeblich nur zu den Vorwürfen zweier Frauen vernehmen (AA und SW, wie sie von den schwedischen Behörden genannt wurden), mit denen Assange Mitte August 2010 Sex hatte. Obwohl beide Frauen zunächst darauf bestanden hatten, Kondome zu benutzen, sei es im Verlauf der Affären auch zu ungeschütztem Geschlechtsverkehr gekommen. Obwohl die beiden Frauen ursprünglich nicht die Absicht hatten, Assange anzuzeigen, beginnt ein Staatsanwalt Ermittlungen wegen sexuellen Missbrauchs und Vergewaltigung und ordnet die Festnahme von Assange an.

Nur einen Tag später hebt eine Oberstaatsanwältin den Haftbefehl wieder auf und entscheidet, die Vergewaltigungsvorwürfe mangels zureichender Anhaltspunkte fallenzulassen. Ende August 2010 erscheint Assange freiwillig zu einer Vernehmung wegen der weniger schwerwiegenden Vorwürfe, die er bestreitet. Nun zieht aber eine Generalstaatsanwältin das Verfahren an sich, um die zuvor fallengelassenen Verfahrensteile wieder aufzunehmen. Assange lässt eine Woche später seinen Anwalt offiziell um einen Vernehmungstermin bei der Staatsanwaltschaft nachsuchen, was diese aber ablehnt. Eine zweite Woche später lässt Assange seinen Anwalt offiziell nachfragen, ob er Schweden verlassen dürfe, was die Staatsanwaltschaft ebenso offiziell bejaht. Eine dritte Woche später fragt die Staatsanwaltschaft informell bei Assanges Anwalt wegen eines Vernehmungstermins an - der kann Assange aber eine weitere, vierte Woche lang nicht erreichen. Wenige Tage später (Ende September 2010) informiert die Staatsanwaltschaft Assanges Anwalt, dass sie einen Haftbefehl erlassen habe, woraufhin der Anwalt mitteilt, dass Assange bereits einige Tage zuvor das Land verlassen habe. Er bietet aber umgehend an, dass Assange Mitte Oktober zu einer Vernehmung nach Schweden zurückkehren könne, was die Staatsanwaltschaft als »zu spät« ablehnt. Auch das Angebot einer Vernehmung per Telefon oder Videokonferenz lehnt die Staatsanwaltschaft ohne Begründung ab - ebenso wie mehrere folgende Angebote der Tele-Vernehmung sowie das Angebot einer Vernehmung durch englische Behörden im Rahmen eines Rechtshilfeersuchens. Alle Alternativen wären nach schwedischem Recht zulässig gewesen. Stattdessen stellt die Staatsanwaltschaft selbst schließlich gegen Ende November einen Europäischen Haftbefehl gegen Assange aus.

Der zweite Teil der Saga beginnt für Assange nun in der Auseinandersetzung mit der englischen Justiz. Letztlich bleibt sein juristischer Kampf gegen die Auslieferung nach Schweden aber erfolglos. Die Richter folgen dabei jeder noch so unplausiblen Argumentation der schwedischen Staatsanwaltschaft und legen die Vorschriften zum Europäischen Haftbefehl in jedem Aspekt zuungunsten Assanges aus: Nach englischem Recht ist eine Ermittlungsbehörde nicht befugt, einen Europäischen Haftbefehl auszustellen - die Richter erklären die schwedische Praxis der Umsetzung der entsprechenden EU-Richtlinie aber kurzerhand für bindend. Ebenso wischen sie den Einwand vom Tisch, der Haftbefehl sei sowohl unverhältnismäßig als auch direkt unrechtmäßig, da die schwedischen Ermittler angeblich noch keine Absichten hegten, Anklage zu erheben, sondern Assange nur vernehmen wollen - indem sie ohne tatsächliche Belege und entgegen den expliziten Einlassungen der schwedischen Ermittler behaupten, das dortige Verfahren sei bereits so weit fortgeschritten, dass eine Klageerhebung unmittelbar bevorstehe. Und auch die detailliert begründete Auffassung, die Assange zur Last gelegten Taten erfüllten (selbst nur auf Basis der aktenkundigen Anschuldigungen) keinen einschlägigen Tatbestand englischen Rechts, wurden beiseite gewischt - der Haftbefehl enthalte die Anschuldigung der »Vergewaltigung«, und eine unabhängige Einschätzung dieser Wertung sei weder rechtlich möglich noch angezeigt.

Angesichts all dieser wenig vertrauengebenden Erfahrungen mit dem schwedischen und dem englischen Rechtssystem verwundert es kaum, dass Assange von seinem Recht Gebrauch macht, Asyl in der Botschaft eines ihm mutmaßlich wohlgesonnenen Staates zu beantragen. Möglicherweise ist die Annahme tatsächlich falsch, seine Behandlung habe damit zu tun, dass er als Hauptverantwortlicher von Wikileaks letztlich einer politisch motivierten Verfolgung ausgesetzt ist. Interessanterweise verstecken sich aber sowohl die USA als auch Großbritannien und Schweden hinter nichtssagenden diplomatischen Floskeln, wenn sie gebeten werden, eine Auslieferung Assanges in die USA auszuschließen. Für diesen Fall hat Assange zugesichert, der Auslieferung nach Schweden zuzustimmen. Aber wie bei jeder anderen Gelegenheit, die sich bot, scheinen die beteiligten Behörden stattdessen mit Assanges andauerndem Freiheitsentzug mehr als gut leben zu können.

Vor 40 Jahren stand Ellsberg praktisch denselben Anschuldigungen gegenüber: sowohl Gerüchten über seine sexuelle Neigungen als auch einer Anklage vor einer Grand Jury. Erstere waren frei erfunden, zweitere wurde vom Richter schließlich abgewiesen: Das skandalöse Vorgehen der Ermittler habe »jeden Sinn für Gerechtigkeit verletzt«. Die Veröffentlichung der Pentagon Papers wird heute als großer Sieg der Freiheit gefeiert. Wer wie Ellsberg aber persönlich Verantwortung übernimmt, wie Manning und Assange, der riskiert immer noch - letztlich in unserem Namen - auch seine persönliche Freiheit.

Julian Assange, 1971 in Queensland (Australien) geboren, gilt als Kopf der Whistle-blower-Plattform Wikileaks, die mit der Veröffentlichung geheimer Dokumente für Aufsehen sorgt. Assange, gegen den in Schweden ein Ermittlungsverfahren wegen Sexualdelikten läuft, suchte am 19. Juni 2012 Zuflucht in der Botschaft Ecuadors in London. Er fürchtet eine Auslieferung an die USA und beantragte Asyl in Ecuador. Das südamerikanische Land hatte allerdings angekündigt, eine Entscheidung über Julian Assanges Asylantrag erst nach dem Ende der Olympischen Spiele in London bekanntzugeben.

Bradley Manning, 1987 in Oklahoma (USA) geboren, absolvierte bei der US Army eine Ausbildung zum Nachrichtenanalysten und war Mitte 2009 bis Mai 2010 in Irak stationiert. Seitdem ist er inhaftiert, weil er Wikileaks geheime Videos und Dokumente zugespielt haben soll, die brisante Informationen über die Rolle der USA in internationalen Konflikten enthalten. Da Manning u.a. wegen „Kollaboration mit dem Feind“ angeklagt wurde, droht ihm in den USA schlimmstenfalls die Todesstrafe. Der Prozess steht aus.

* Aus: neues deutschland, Freitag, 17. August 2012; www.neues –deutschland.de


Zurück zur Ecuador-Seite

Zur Großbritannien-Seite

Zur USA-Seite

Zur Geheimdienst-Seite

Zurück zur Homepage