Dieser Internet-Auftritt kann nach dem Tod des Webmasters, Peter Strutynski, bis auf Weiteres nicht aktualisiert werden. Er steht jedoch weiterhin als Archiv mit Beiträgen aus den Jahren 1996 – 2015 zur Verfügung.

Für ein "starkes Atlantisches Bündnis und ein handlungsfähiges Europa"

CDU, CSU und FDP verabschieden Koalitionsvertrag. Im Wortlaut Kapitel V: "SICHERER FRIEDEN"

Am 26. Oktober 2009 billigten alle drei Fraktionen der künftigen Regierungskoalition aus CD/, CSU und FDP den 124 Seiten starken Koalitionsvertrag, aus dem wir im Folgenden das Kapitel V SICHERER FRIEDEN dokumentieren. In diesem Kapitel geht es um die künftige Außen- und Sicherheitspolitik sowie die Entwicklungszusammenarbeit.

D O K U M E N T A T I O N

Auszug aus dem Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP (S. 105-122)*

V SICHERER FRIEDEN

Durch Partnerschaft und Verantwortung in Europa und der Welt

Deutschlands Zukunft in Frieden, Freiheit, Sicherheit und Wohlstand ist untrennbar mit der politischen Entwicklung Europas und der Welt verbunden. Wir stehen für eine Politik, die gleichermaßen den Interessen unseres Landes in einem vereinten Europa dient und zum Frieden in der Welt beiträgt. Deshalb nehmen wir eine gestaltende Rolle in den Bündnissen und internationalen Organisationen ein, in denen wir mitwirken.

Unser politisches Handeln wird von den Werten des Grundgesetzes und dem Ziel geleitet, die Interessen unseres Landes zu wahren. Wir bekennen uns zur Universalität der Menschenrechte, zur Rechtsstaatlichkeit und zur Herrschaft des Rechts in den internationalen Beziehungen und betrachten Menschenrechtspolitik als zentrale Konstante deutscher Außen- und Sicherheitspolitik.

Wir setzen auf starke Partnerschaften und wirksame multilaterale Strukturen. Dabei stehen die Transatlantische Zusammenarbeit und die Europäische Einigung im Zentrum unserer Politik. Ein starkes Atlantisches Bündnis und ein handlungsfähiges Europa ergänzen einander.

Die Auswirkungen der Finanzkrise haben die Notwendigkeit eines gemeinsamen und geregelten Vorgehens aller Akteure in der Globalisierung deutlich gemacht. Wir treten dafür ein, die Instrumente der globalen Steuerung anzupassen. Das gilt für die Vereinten Nationen ebenso wie für den Internationalen Währungsfonds, die Weltbank oder die Gipfeltreffen der G-7 und der G-8. Neue globale Steuerungsinstrumente und Formate wie G-20 sind notwendig, weil sie aufstrebenden Schwellenländern Mitsprache und Mitverantwortung im Kreis der wichtigsten Wirtschaftsnationen geben.

Als Exportnation haben wir ein hohes Interesse an einer freiheitlichen Ordnung der Weltwirtschaft auf Grundlage der Charta für nachhaltiges Wirtschaften sowie an freien und sicheren Verkehrswegen. Als wirkungsvollen Schritt gegen Protektionismus streben wir einen raschen Abschluss der Verhandlungen in der Welthandelsorganisation (Doha-Runde) an. Internationaler Terrorismus, organisierte Kriminalität und Piraterie, Klimawandel, Armutsbekämpfung, Nahrungsmittel- und Ressourcensicherheit sowie Seuchen und Krankheiten gehören heute zu den großen Themen, aus denen sich sicherheitspolitische Risiken ergeben und die nur gemeinsam bewältigt werden können.

Wir bekennen uns zur Stärkung der Vereinten Nationen und setzen uns für ihre umfassende Reform ein. Wir setzen uns dafür ein, dass die Strukturen dieser Weltorganisation die heutigen Realitäten widerspiegeln. Vor diesem Hintergrund streben wir weiterhin im Rahmen einer Gesamtreform und im Sinne des Vertrages von Lissabon einen gemeinsamen ständigen Sitz der EU im Sicherheitsrat an. Auf dem Weg dorthin bleibt Deutschland bereit, mit der Übernahme eines ständigen Sitzes im Sicherheitsrat größere internationale Verantwortung zu übernehmen. Wir streben für die Wahlperiode 2011/2012 einen nicht-ständigen Sicherheitsrat-Sitz an und sind gegebenenfalls auch zeitlich begrenzten Zwischenschritten auf dem Weg zu einem ständigen Sitz gegenüber aufgeschlossen.

Wir werden Bonn als Standort der Vereinten Nationen und von internationalen Nichtregierungsorganisationen weiter ausbauen. Den Anteil deutschen Personals bei der Europäischen Union und in internationalen Organisationen wollen wir vergrößern.

1. Deutschland in Europa

Wir wollen eine leistungsfähige und selbstbewusste EU, die mit einer Stimme spricht und entschlossen für die Sicherung von Frieden, Freiheit und Wohlstand eintritt. Nur durch ein einiges Europa können wir unsere Werte und Interessen in der Welt erfolgreich vertreten.

Mit dem Lissabon-Vertrag wird die EU demokratischer und handlungsfähiger. Wir werden gemeinsam mit unseren Partnern in der EU Initiativen anstoßen und konkrete Projekte auf den Weg bringen, etwa bei der Energiepolitik, der Bankenaufsicht und in der EU-Sicherheits- und Verteidigungspolitik.

Die EU ist stark, weil sich die Mitgliedstaaten unabhängig von ihrer Größe und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit als ebenbürtige und gleichberechtigte Partner begegnen. Wir stehen dafür ein, dass die Berücksichtigung der Interessen auch der kleinen und mittleren EU-Mitgliedstaaten ein Markenzeichen deutscher Europapolitik bleibt.

In der Konsequenz der Vertiefung und Erweiterung der Europäischen Union liegen eine immer engere politische Abstimmung unserer Mitgliedstaaten und ein immer engerer Austausch zwischen unseren Gesellschaften.

Enge und vertrauensvolle Beziehungen zu unseren Partnern in Europa sind konstitutiver Bestandteil unseres Engagements für Europa. Das deutsch-französische Verhältnis ist in seiner Breite und Tiefe einzigartig und fördert maßgeblich die europäische Einigung. In diesem Verständnis und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger Europas will die Bundesregierung die Zusammenarbeit in den Bereichen Bildung, Klimaschutz, Weltraum sowie Sicherheit und Verteidigung weiter voranbringen.

Darüber hinaus wollen wir die enge Freundschaft und Zusammenarbeit mit Polen weiter vertiefen und die Möglichkeiten des Weimarer Dreiecks intensiv ausschöpfen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass von der deutsch-polnischen Zusammenarbeit neue Impulse für die europäische Einigung ausgehen. Zugleich wissen wir um die hohe Bedeutung freundschaftlicher, vertrauensvoller und zukunftsgerichteter Beziehungen mit unseren anderen Nachbarn.

Bürgernahe und demokratische EU

Wir setzen uns ein für eine demokratische, transparente und bürgernahe EU, die nach freiheitlichen Grundsätzen gestaltet ist und den Rahmen dafür schafft, dass die Bürgerinnen und Bürger Lebenschancen ergreifen und ihr Leben eigenverantwortlich und solidarisch gestalten können.

Wir werden uns für einen wahrnehmbaren weiteren Abbau von Bürokratie einsetzen. Wir wollen, dass der EU-Aktionsplan zum Bürokratie-Abbau um 25 Prozent bis 2012 wirksam umgesetzt wird.

Die Funktionsweise des europäischen Binnenmarktes hängt auch von einer zügigen und fristgerechten Umsetzung von EU-Richtlinien ab. Eine über die EU-Vorgaben hinausgehende Umsetzung oder eine Verbindung mit anderen gesetzlichen Maßnahmen sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden.

Das Subsidiaritätsprinzip und das Verhältnismäßigkeitsprinzip sowie der Grundsatz der begrenzten Einzelermächtigung müssen strikt beachtet werden. Die EU kann nur rechtsetzend tätig werden, wenn eine entsprechende Rechtsgrundlage existiert, nachgewiesen werden kann, dass die Mitgliedstaaten keine ausreichende Regelung gewährleisten können und eine Regelung auf europäischer Ebene besser ist als auf nationaler.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass EU-Gesetzgebungsvorhaben, die innerhalb der Amtszeit einer EU-Kommission nicht verabschiedet worden sind, verfallen. Auch wollen wir, dass EU-Rechtsakte stärker als bisher auf ihre Verhältnismäßigkeit und Bürgerfreundlichkeit ausgerichtet werden. Mitteilungs- und Berichtspflichten für Unternehmen sind erheblich zu reduzieren.

Wir sind für ein soziales Europa auf marktwirtschaftlicher Grundlage als Ergebnis von Sozialpolitik in nationaler Verantwortung. Grenzüberschreitende EU-Sozialsysteme lehnen wir ab, denn nur so kann der hohe deutsche Standard gewahrt werden.

Wir setzen uns für eine wesentliche Stärkung und für eine gleichberechtigte Verwendung der deutschen Sprache als Arbeitssprache der europäischen Institutionen ein, die auch in der Übersetzungspraxis und bei der Bereitstellung von Übersetzungsdokumenten angewandt wird.

Bundestag und Bundesrat haben die Begleitgesetze zum Lissabon-Vertrag neu gefasst, mit denen ihre Beteiligungs- und Mitwirkungsrechte konkretisiert werden. Wir werden einen aktiven Beitrag dazu leisten, dass diese Gesetze in der neuen Legislaturperiode politisch mit Leben erfüllt und die parlamentarischen Rechte aktiv und umfänglich wahrgenommen werden. Wir werden im Verlauf der Legislaturperiode bewerten, ob die durch die Begleitgesetze eröffneten Möglichkeiten größerer parlamentarischer Kontrolle den Anforderungen der Praxis genügen und gegebenenfalls entsprechende Initiativen ergreifen.

Wettbewerb und Binnenmarkt

Grundlage des Wohlstands in Deutschland ist der unverfälschte Wettbewerb im europäischen Binnenmarkt. Deutschlands Stellung als führende Exportnation beruht auf offenen Märkten in Europa, denn zwei Drittel der deutschen Ausfuhr gehen in EU-Staaten. Nur mit Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum gelingt die nachhaltige Schaffung neuer Arbeitsplätze. Protektionismus in jeder Form erteilen wir eine klare Absage.

Der europäische Binnenmarkt ist zum größten Wirtschaftsraum der Welt angewachsen. Er schafft die Voraussetzungen für unseren Sozialstaat und unsere hohen Umweltstandards. Durch funktionierenden Wettbewerb werden Innovation, Wachstum und die Wohlfahrt der Verbraucher gefördert. Wir werden deshalb konsequent an der Vollendung des Binnenmarktes und der Schaffung eines Rahmens für funktionierenden Wettbewerb arbeiten.

Wir werden alle Versuche abwehren, die Unabhängigkeit der EZB in Frage zu stellen, und wir bekennen uns zum Stabilitäts- und Wachstumspakt. Wir sind uns bewusst, dass es einer grundlegenden Neuordnung des Finanzsystems bedarf, die insbesondere die Schaffung einer einheitlichen EU-weiten Bankenaufsicht umfasst.

EU-Finanzen

Die Anstrengungen für tragfähige und generationengerechte öffentliche Finanzen können auch am EU-Haushalt nicht vorbeigehen. Europäischer Mehrwert und Subsidiarität müssen die Richtschnur für die anstehenden Verhandlungen über die Zukunft des EU-Haushalts sein. Wir werden uns für eine nachhaltige und verantwortungsvolle europäische Haushaltspolitik einsetzen. Die vorhandenen Mittel müssen auf strategische Bereiche europäischer Politik konzentriert werden, in denen gemeinsames Handeln erforderlich ist und bessere Ergebnisse liefert als nationales.

Die Beiträge der Mitgliedstaaten an die EU müssen ihrer jeweiligen wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entsprechen, dürfen jedoch ein Prozent ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) nicht überschreiten. Neben den traditionellen Eigenmitteln der EU (Zölle) soll dies die Haupt-Einnahmequelle der EU sein. Zudem muss sichergestellt sein, dass Beitragsgerechtigkeit und faire Lastenverteilung durch Korrekturmechanismen gewährleistet werden.

Eine EU-Steuer oder die Beteiligung der EU an nationalen Steuern und Abgaben lehnen wir ab. Auch darf die EU keine eigenen Kompetenzen zur Abgabenerhebung oder zur Kreditaufnahme für Eigenmittel erhalten.

Deutschland bekennt sich zur Lissabon-Strategie, mit der die EU zum weltweit wettbewerbsfähigsten Raum werden soll. Daran müssen sich alle Ausgaben der EU messen lassen. Daher müssen Mittel aus den Strukturfonds zukünftig noch mehr als bisher auf dieses Ziel ausgerichtet werden.

Wir werden uns dafür einsetzen, die Förderfähigkeit geeigneter Projekte aus dem Förderziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung“ („Ziel-2“) auch in der kommenden Förderperiode zu gewährleisten. Bezüglich des Förderziels „Konvergenz“ („Ziel-1“) streben wir an, die Förderung ab 2014 stärker auf die wirklich bedürftigen Regionen zu beschränken und eine Übergangslösung für die aus Ziel-1 herausfallenden Regionen zu finden. Prinzipiell ist jede Förderung befristet und hat degressiven Charakter.

Deutschland wird sich dafür einsetzen, dass – unter Beachtung der geltenden EU-Haushaltsobergrenze – eine schrittweise Neustrukturierung zugunsten von gemeinsamen europäischen Zukunftsprojekten vorgenommen wird, also z.B. für Bereiche wie Transeuropäische Verkehrsnetze, grenzüberschreitende Bildung, Justiz- und Polizeizusammenarbeit, Forschung und Innovation.

Wir werden 2010 Vorschläge erarbeiten, wie diese Umschichtung erfolgenen kann. Deutschland wird sich bei den anstehenden EU-Finanzverhandlungen für einen höheren Anteil der Mittel für die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik am Unionshaushalt einsetzen. Wir streben an, dass Einsätze der EU im Rahmen der GASP zukünftig zu einem höheren Anteil aus europäischen Mitteln finanziert werden als bisher.

Wir werden uns für volle parlamentarische Beteiligung und Kontrolle beim EU-Haushalt auf europäischer wie auf nationaler Ebene einsetzen. Wir treten für eine lückenlose Offenlegung und Kontrolle der EU-Ausgaben ein. Die Prüfungslücke bei der Verwendung von EU-Geldern muss geschlossen werden.

Wir setzen uns dafür ein, dass die EU-Agenturen einer wirksamen Haushaltskontrolle unterliegen, sie auf ihren Zweck hin überprüft werden vor allem im Hinblick auf die Vermeidung von Doppelstrukturen und ihre Zahl nach Möglichkeit reduziert wird.

Erweiterung und Nachbarschaftspolitik

Wir stehen für eine Erweiterungspolitik mit Augenmaß. Abstriche bei den Kriterien oder gar einen Beitrittsautomatismus zum Beispiel durch Nennung eines Beitrittsdatums vor Abschluss der Verhandlungen darf es nicht geben. Die Erweiterungsverhandlungen werden ergebnisoffen geführt. Die strikte Erfüllung der Kopenhagener Kriterien bleibt Voraussetzung für einen Beitritt. Maßgeblich sind in allen Fällen sowohl die Beitrittsfähigkeit der Kandidaten als auch die Aufnahmefähigkeit der EU.

Deutschland hat ein besonderes Interesse an einer Vertiefung der gegenseitigen Beziehungen zur Türkei und an einer Anbindung des Landes an die Europäische Union. Die 2005 mit dem Ziel des Beitritts aufgenommenen Verhandlungen sind ein Prozess mit offenem Ende, der keinen Automatismus begründet und dessen Ausgang sich nicht im Vorhinein garantieren lässt.

Sollte die EU nicht aufnahmefähig oder die Türkei nicht in der Lage sein, alle mit einer Mitgliedschaft verbundenen Verpflichtungen voll und ganz einzuhalten, muss die Türkei in einer Weise, die ihr privilegiertes Verhältnis zur EU weiter entwickelt, möglichst eng an die europäischen Strukturen angebunden werden.

Wir unterstützen einen Ausbau der EU-Nachbarschaftspolitik. Ziel ist die Förderung einer nachhaltigen demokratischen, wirtschaftlichen, sozialen, rechtsstaatlichen und ökologischen Entwicklung in unserem unmittelbaren Umfeld sowie die Teilhabe dieser Länder an Frieden und Wohlstand. Auf der Grundlage gemeinsamer Werte treten wir für einen Ausbau der Zusammenarbeit mit den Ländern der Östlichen Partnerschaft ein.

Erfolgreiche EU-Außenpolitik

Europa und die EU-Staaten sind international immer dann stark, wenn die EU geschlossen auftritt. Die Schaffung des Amtes eines Hohen Vertreters für die Gemeinsame Sicherheits- und Verteidigungspolitik ist ein wichtiger Schritt zu mehr Geschlossenheit in der EU-Außenpolitik.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) seine Aufgaben wirksam wahrnehmen und über die erforderlichen Mittel und Instrumente verfügen kann. Die inhaltliche Verzahnung der EU-Außenpolitik mit der Außenpolitik der einzelnen Mitgliedstaaten wird am besten durch einen organisatorisch unabhängigen EAD gelingen, in dem Vertreter der Mitgliedstaaten auf allen Ebenen angemessen repräsentiert sind und eine gleichberechtigte Stellung einnehmen.

Die elementaren Fragen der Sicherheit, Verteidigung und Abrüstung in Europa müssen von den Partnern in der Europäischen Union gemeinsam beraten und entschieden werden. Dabei ist auch auf eine möglichst intensive Beteiligung der nationalen Parlamente und des Europäischen Parlaments zu achten.

Die EU sollte eigene Planungs- und Führungsfähigkeiten erhalten. Wo immer möglich sollte die EU ihre Kräfte bündeln, Aufgaben verteilen und Schwerpunkte setzen. Nur so können wir auf die neuen sicherheitspolitischen Bedrohungen richtig reagieren. Europa muss sich in die Lage versetzen, eigenständig Konfliktfällen vorzubeugen und gegebenenfalls gemeinsam, schnell und flexibel zu handeln.

Wir werden uns dafür einsetzen, dass die EU ihr politisches Gewicht für eine neue Abrüstungspolitik in die Waagschale wirft. Wir wollen uns für die Fortentwicklung der gemeinsamen europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik einsetzen. Langfristiges Ziel bleibt für uns der Aufbau einer europäischen Armee unter voller parlamentarischer Kontrolle.

2. Wertegebundene und interessengeleitete Außenpolitik

Die enge Abstimmung und das gemeinsame Handeln der westlichen Wertegemeinschaft, d.h. der aufgeklärten, rechtsstaatlichen Demokratien dieser Welt, waren und bleiben eines der Erfolgsrezepte deutscher Außenpolitik. Auch in der globalisierten Welt des 21. Jahrhunderts betrachten wir die Idee des Westens als Grundlage und seine Institutionen als Plattform deutscher Außenpolitik. In der Zeit der Globalisierung muss der Westen zu mehr Geschlossenheit finden, um seine Interessen durchzusetzen und gemeinsame Werte zu bewahren.

Deutschlands Mitgliedschaften in der Europäischen Union und den euroatlantischen Institutionen, vor allem der NATO, dienen diesem Interesse ebenso wie das bilaterale Verhältnis zu unserem wichtigsten Partner außerhalb Europas, den Vereinigten Staaten von Amerika. Wir sind entschlossen, die Chancen im transatlantischen Verhältnis zu nutzen und werden deshalb das deutsch-amerikanische Vertrauensverhältnis systematisch stärken. Die enge politische Koordination mit den Vereinigten Staaten sehen wir als Kraftverstärker unserer Interessen, der das Gewicht Deutschlands in Europa und der Welt erhöht. Wir streben eine Intensivierung unserer Wirtschaftsbeziehungen im Rahmen eines Transatlantischen Wirtschaftsraums an.

Unser Verhältnis zu den USA und Kanada wird geprägt von einer einzigartigen Vielfalt an Kontakten beiderseits des Atlantiks. Deshalb wollen wir insbesondere jungen Menschen das jeweils andere Land näher bringen.

Die Nordatlantische Allianz bleibt auch in Zukunft stärkster Anker unserer gemeinsamen Sicherheit. Sie verbindet Europa und Amerika; sie ist das Fundament für die kollektive Verteidigung und verfügt über ein einzigartiges politisches und militärisches Instrumentarium zur Wahrung und Wiederherstellung des Friedens. Sie dient der Erreichung politischer Ziele und umfasst das Angebot zu sicherheitspolitischer Zusammenarbeit, Abrüstung, Vertrauensbildung und friedlicher Konfliktlösung. Mit dem Strategischen Konzept wird die Allianz ihre strategischen Grundlagen an die Herausforderungen der Gegenwart anpassen.

Wir treten dafür ein, dass Blockaden bei der Zusammenarbeit von EU und NATO überwunden werden und das gemeinsame Potential ausgeschöpft werden kann. Wir setzen uns dafür ein, dass der NATO-Rat wieder zum zentralen Ort der sicherheitspolitischen Debatte im Bündnis wird.

Wir wollen, dass die Allianz zu der in der NATO-Russland-Grundakte von 1997 angelegten strategischen Partnerschaft findet und den NATO-Russland Rat als Forum für Fragen gemeinsamer Sicherheit intensiver nutzt. Unser Ziel ist eine euro-atlantische Sicherheitsarchitektur, die auf der Grundlage der bewährten Institutionen, einschließlich der OSZE und des Europarats, eine enge Partnerschaft mit Russland umfasst. Die Bundesregierung will, dass die Allianz ihre Tür für neue Mitglieder grundsätzlich offen hält, und fördert den Ausbau der Partnerschaften.

Wir wollen den hohen Anspruch, zu dem sich die Partner und Mitglieder in NATO, EU, Europarat und OSZE bekennen, insbesondere bei der Behandlung von Krisen und Konflikten zur Geltung bringen und deren Instrumente besser nutzen.

Wir unterstützen mit Nachdruck die von US-Präsident Obama unterbreiteten Vorschläge für weitgehende neue Abrüstungsinitiativen – einschließlich des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt.

Abrüstung und Rüstungskontrolle verstehen wir nicht als einen Verlust an Sicherheit, sondern als zentralen Baustein einer globalen Sicherheitsarchitektur der Zukunft. Wir wollen die Chance nutzen, den globalen Trend neuer Aufrüstungsspiralen umzukehren und wieder in eine Phase substantieller Fortschritte auf den Gebieten der Abrüstung und der Rüstungskontrolle eintreten.

Wir sind davon überzeugt, dass auch Zwischenschritte bei der Erreichung des Zieles einer nuklearwaffenfreien Welt wesentliche Zugewinne an Sicherheit bedeuten können. Es gilt zu verhindern, dass neue Nuklearmächte entstehen, neue nukleare Rüstungswettläufe ausgelöst werden, konventionelle Aufrüstung als Ersatz für die Aufgabe nuklearer Potentiale gesehen wird oder die Technologie zur Herstellung von Massenvernichtungswaffen sowie spaltbares Material in die Hände von Terroristen geraten.

Wir sehen mit Sorge die Erosion der internationalen Vertragsarchitektur im Bereich der Abrüstung und Rüstungskontrolle. Wir sind davon überzeugt, dass Nachfolgeabkommen zu auslaufenden Verträgen ausgehandelt werden müssen und die bislang ausgebliebene Ratifizierung des Atomteststoppvertrages es oder des angepassten KSE-Vertrages nachzuholen ist.

Wir werden uns dafür einsetzen, den Abschluss neuer Abrüstungs- und Rüstungskontrollabkommen international zu unterstützen. Die Überprüfungskonferenz zum Nuklearwaffensperrvertrag im Jahre 2010 wollen wir dafür nutzen, um eine neue Dynamik für vertragsbasierte Regelungen in Gang zu setzen.

In diesem Zusammenhang sowie im Zuge der Ausarbeitung eines strategischen Konzeptes der NATO werden wir uns im Bündnis sowie gegenüber den amerikanischen Verbündeten dafür einsetzen, dass die in Deutschland verbliebenen Atomwaffen abgezogen werden. Mit dem Ziel des Erhalts der Vereinbarungen des KSE-Regimes, einschließlich einer Rückkehr Russlands in das Vertragsregime, sind wir unsererseits zu einer Ratifizierung des A-KSE-Vertrages bereit.

Wir sehen Russland als wichtigen Partner bei der Bewältigung von regionalen und globalen Herausforderungen. Dazu gehören die Konfliktherde in Afghanistan oder im Nahen Osten genauso wie die Abstimmung im E3+3-Rahmen zum Umgang mit dem iranischen Atomprogramm, Fragen des internationalen Terrorismus, des Klimaschutzes oder globaler Seuchen.

Zugleich werden wir Russland dabei unterstützen, den Kurs der Modernisierung des Landes konsequent fortzusetzen und dabei die Defizite bei Menschenrechten, Rechtsstaatlichkeit und Demokratie abzubauen. Wir wollen dazu den zivilgesellschaftlichen Dialog fördern. Wir wollen wirtschaftliche Verbindungen weiter ausbauen und langfristige, verlässliche Energiepartnerschaften ohne einseitige Abhängigkeiten schaffen. Die berechtigten Interessen unserer Nachbarn werden wir bei der Gestaltung unserer bilateralen Beziehungen mit Russland berücksichtigen.

3. Deutschland in internationaler Verantwortung

Asien

Wir werden Asien in unserer Außenpolitik den Rang einräumen, der diesem Kontinent aufgrund seiner beschleunigt wachsenden Bedeutung zukommt. Dieses Bedeutungswachstum begreifen wir in erster Linie als Chance, ohne die dadurch entstehenden Herausforderungen zu übersehen.

Asien ist die wirtschaftlich dynamischste Region der Welt; darüber hinaus ist die Mitwirkung Asiens für die Lösung globaler Probleme wie des Klimawandels, der Sicherung der Rohstoff- und Energieversorgung oder der Neuordnung des internationalen Finanzsystems unverzichtbar. Aktive Beiträge vor allem unserer großen Partner China, Indien und Japan hierfür und für die Lösung regionaler Konflikte und Krisenherde werden wir auf der Grundlage eines partnerschaftlichen Verhältnisses einfordern. Bestehende Ansätze zu regionaler Kooperation werden wir nach Kräften fördern und unterstützen; dies gilt insbesondere für ASEAN sowie die EU-ASEM-Kooperation.

In dem Dialog mit den Ländern Asiens spielen die Zivilgesellschaften eine bedeutsame Rolle; die Förderung politischer Partizipation ist uns ein wichtiges Anliegen. Wir werden den Rechtsstaatsdialog mit China fortführen und intensivieren.

Lateinamerika

Die Partnerschaft zwischen Deutschland, Lateinamerika und der Karibik baut auf gemeinsamen Werten auf. Wir teilen ein kulturelles Erbe und Erfahrungen aus langjähriger Zusammenarbeit auf politischem, wirtschaftlichem, kulturellem und wissenschaftlich-technologischem Gebiet. Die Volkswirtschaften der EU und Lateinamerikas sind in hohem Maße komplementär. Wir wollen ein ressortübergreifendes Konzept zur langfristigen Ausgestaltung unserer Lateinamerikapolitik erarbeiten.

Innerhalb der EU werden wir auf Kohärenz und ein abgestimmtes Vorgehen der Mitgliedstaaten drängen. Gemeinsam mit unseren Partnern im Gemeinsamen Markt Südamerikas (Mercosur) streben wir einen zeitnahen Abschluss der Doha-Welthandelsrunde an. Subregionale und bilaterale Ansätze schließen wir als Alternative nicht aus. Dabei werden wir die Förderung demokratischer Strukturen und der Rechtsstaatlichkeit zu einem Schwerpunkt machen.

Afrika

Wir streben ein neues ressortübergreifendes Afrika-Konzept an, das den sicherheitspolitischen, gesellschaftlichen, ökologischen und ökonomischen Herausforderungen ebenso Rechnung trägt wie den großen Entwicklungspotentialen auf unserem Nachbarkontinent. Unser Ziel ist eine selbsttragende Entwicklung in möglichst vielen Regionen und bei der Bewältigung großer Herausforderungen wie Armut, Nahrungsmittelknappheit, Epidemien, Flüchtlingsströmen, mangelnder Rechtsstaatlichkeit, politischem Extremismus oder Umweltzerstörung.

Wir bekennen uns zur Unterstützung der afrikanischen Sicherheitsbemühungen und beteiligen uns im Rahmen der Vereinten Nationen und der Europäischen Union an Friedensinitiativen. Für eine dauerhafte Stabilisierung des Kontinents setzen wir auf eine starke Afrikanische Union als wichtiger Baustein afrikanischer Eigenverantwortung. Die Bundesregierung wird auf der Grundlage der im Dezember 2005 verabschiedeten Afrika-Strategie der EU gezielte Beiträge hierzu leisten.

Naher Osten

Wir bekennen uns zur besonderen Verantwortung Deutschlands gegenüber Israel als jüdischem Staat. Wir bekräftigen das überragende Interesse Deutschlands und Europas an Frieden, Stabilität und demokratischer Entwicklung im Nahen und Mittleren Osten. Im Nahostfriedensprozess treten wir mit Nachdruck für eine Zwei-Staaten-Lösung ein: für einen Staat Israel, der von allen Nachbarn anerkannt wird und dessen Bürger in Frieden und Sicherheit leben können, sowie für einen lebensfähigen palästinensischen Staat, dessen Bürger ihr Schicksal in Würde und Frieden selbst bestimmen können.

Wir setzen uns für einen umfassenden regionalen Verhandlungsansatz im Nahen Osten ein, der auf vergangenen Friedensinitiativen aufbaut. Nach dem Vorbild des KSZE-Prozesses sowie auf Grundlage der Roadmap und des Annapolis-Prozesses werben wir für eine Wiederbelebung und Fortsetzung eines Konferenzansatzes im Nahen Osten, bei dem neben den regional beteiligten Konfliktparteien die USA, EU, Russland und die Vereinten Nationen an einen Tisch gebracht werden.

Ferner werden wir uns dafür einsetzen, dass die Souveränität und innere Stabilisierung des Libanon weiter gestärkt wird und sich im Irak die Demokratie weiter entwickelt und der Wiederaufbau voranschreitet.

Iran

Mit unseren Partnern bei den Verhandlungen der E3+3 werden wir weiter dazu beitragen, dass der Iran nicht in den Besitz von Atomwaffen gelangt. Dabei setzen wir auf einen Verhandlungsansatz, sind in Absprache mit unseren Partnern wenn nötig auch zu härteren gemeinsamen Sanktionsmaßnahmen bereit. Wir erwarten, dass der Iran volle Transparenz über sein Nuklearprogramm herstellt. Es muss sichergestellt werden, dass das Recht auf zivile Nutzung der Kernenergie auch vom Iran so wahrgenommen wird, dass sich hieraus keine Sicherheitsrisiken für andere Staaten ergeben.

Afghanistan

Wir verstehen unser Engagement in Afghanistan als eine Aufgabe von besonderem nationalen Interesse: Es dient der Sicherheit der Menschen in unserem Land. Es ist Ausdruck unserer Solidarität mit den leidgeprüften Menschen in Afghanistan. Und es bekräftigt unsere Verlässlichkeit als gestaltendes Mitglied in der Nordatlantischen Allianz und den Vereinten Nationen. Die Bundesregierung wird auch weiterhin einen der Bedeutung dieser Aufgabe angemessenen Beitrag leisten.

Dazu werden wir gemeinsam mit unseren Verbündeten in Kürze auf einer internationalen Konferenz unsere Strategie gemeinsam mit den Vertretern Afghanistans auf eine neue Grundlage stellen. Wir erwarten dabei, dass die afghanische Regierung ihre Verpflichtung zu guter Regierungsführung, zum Schutz der Menschenrechte und zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität sowie der Korruption bekräftigt und den Worten Taten folgen lässt. In Abstimmung mit unseren Partnern werden wir die Verantwortung an die Autoritäten des Landes schrittweise übergeben.

Wir halten dabei am Konzept der Vernetzten Sicherheit fest: Ohne Sicherheit gibt es keinen Aufbau, ohne Aufbau keine Sicherheit. Zentrale Bedeutung hat der zivile Aufbau und die zielgerichtete Fortsetzung der entwicklungspolitischen Maßnahmen. Je früher die afghanische Regierung im Land selbst Sicherheit gewährleisten kann, desto früher können wir in Abstimmung mit unseren Partnern den schrittweisen Abzug beginnen. Wir werden unsere Strategie der Übergabe in Verantwortung entschieden voran bringen und deshalb unsere Anstrengungen unter anderem bei der Europäischen Polizeimission EUPOL, beim nachhaltigen Aufbau und bei der Ausbildung der afghanischen Sicherheitskräfte deutlich verstärken.

Wir sind überzeugt, dass für Frieden und Entwicklung in Afghanistan auch die regionale Zusammenarbeit, allen voran ein konstruktives, von Vertrauen getragenes Verhältnis zwischen Afghanistan und Pakistan, maßgeblich ist. Wir wollen unseren Beitrag leisten, diese Beziehungen zu verbessern und die umfassende Stabilisierung des pakistanischen Staates zu fördern.

Wir wollen die ressortübergreifenden Anstrengungen der Bundesregierung bündeln und das Afghanistan-Konzept der Bundesregierung mit konkreten Vorgaben umsetzen. Für die Abstimmung mit unseren internationalen Partnern wird die Bundesregierung auf Vorschlag des Auswärtigen Amtes und in Abstimmung mit allen betroffenen Ressorts einen Sonderbotschafter ernennen. Dieser berichtet den für Afghanistan im Konzept der Vernetzten Sicherheit verantwortlichen Bundesministern, die gemeinsam einen Kabinettsausschuss bilden.

4. Internationale Einsätze und Instrumente deutscher Sicherheitspolitik

Wir handeln militärisch nur dann, wenn wir dies im Rahmen der VN, der NATO oder der EU sowie aufgrund einer völkerrechtlichen Legitimation tun können. Unberührt davon bleibt das Recht auf Selbstverteidigung. Von unserer Kultur der Zurückhaltung werden wir uns weiterhin leiten lassen.

Bei der internationalen Krisenprävention und -bewältigung stehen bei uns politische und diplomatische Bemühungen an erster Stelle, dennoch wächst die Bedeutung des Einsatzes ziviler Kräfte von Polizei und Justiz. Wir müssen gemeinsam mit unseren Partnern darauf vorbereitet sein, mit diesen Mitteln krisenhaften Entwicklungen frühzeitig entgegenzusteuern und bei Ausbruch von Krisen schnell und verlässlich zu handeln.

Zur nachhaltigen Stabilisierung von Krisenregionen sind Aufbau und rechtstaatliche Ausbildung örtlicher Polizeikräfte ein Schlüsselelement. Wir werden deshalb unsere Fähigkeiten für polizeiliche Beiträge stärken durch den Aufbau entsprechender Einheiten bei der Bundespolizei und durch einen von den Ländern zur Verfügung gestellten Pool, der für internationale Verwendungen bereit steht.

Wir bekennen uns zum Ansatz einer Vernetzten Sicherheitspolitik. Dies erfordert moderne und leistungsfähige Streitkräfte und geeignete zivile Instrumente zur internationalen Konfliktvorsorge und -bewältigung sowie eine noch engere Integration und Koordinierung. In künftige Mandate für Einsätze im Ausland werden wir konkrete Benennungen der zu leistenden Aufgaben sowie deren Zuteilung auf die verantwortlichen Ressorts aufnehmen.

Im Rahmen der Vereinten Nationen werden wir auf eine schrittweise Reduzierung unseres deutschen Beitrages zur Maritime Task Force UNIFIL mit der Perspektive der Beendigung hinwirken.

Im Zusammenhang mit der Piraterie- und Terrorismusbekämpfung am Horn von Afrika werden wir die Bemühungen um eine bessere Koordinierung der Einsätze fortsetzen und eine kritische Überprüfung der Vielzahl der Mandate mit dem Ziel der Reduzierung vornehmen.

Vor dem Hintergrund der globalen Bedrohung durch die Piraterie streben wir die Errichtung einer Kammer zur Verfolgung von Piraterie beim Internationalen Strafgerichtshof an.

Die Bundesregierung wird den Deutschen Bundestag regelmäßig über die laufenden Einsätze deutscher Streitkräfte informieren und so die Voraussetzungen für deren angemessene parlamentarische Kontrolle schaffen. Soweit mit den Regelungen des Parlamentsbeteiligungsgesetzes eine jeweils zeitnahe und ausreichende Information des Parlaments in besonderen Fällen durch die Bundesregierung nicht sichergestellt werden kann, legen die Koalitionsfraktionen Initiativen zur Änderung des Parlamentsbeteiligungsgesetzes oder zur Schaffung eines Vertrauensgremiums vor.

Zudem werden wir dafür Sorge tragen, dass zusätzliche einsatzbedingte Aufwendungen für kurzfristige und unvorhersehbare Verpflichtungen der Sicherheitskräfte im Zusammenhang mit internationalen Einsätzen künftig aus dem Einzelplan 60 (Allgemeine Finanzverwaltung) finanziert werden.

Schließlich werden wir die Bundesakademie für Sicherheitspolitik (BAKS), das Zentrum für Internationale Friedenseinsätze (ZIF) und die Führungsakademie der Bundeswehr (FüAkBw) verstärkt nutzen, um Führungskräfte von Bund und Ländern sowie der Wirtschaft, Wissenschaft und Medien weiterzubilden und die Prinzipien der Vernetzten Sicherheitspolitik kontinuierlich weiterzuentwickeln.

5. Für eine leistungsstarke und moderne Bundeswehr

Die Bundeswehr ist ein wesentliches Instrument deutscher Friedenspolitik. Wir wollen auch in Zukunft eine leistungsfähige Bundeswehr als unverzichtbares Instrument für den Schutz Deutschlands und seiner Menschen ebenso wie für die internationale Krisenvorsorge und Konfliktbewältigung erhalten.

Die Wehrpflicht hatte in den letzten Jahrzehnten ihre Berechtigung und sich bewährt. Seit dem Ende des kalten Krieges haben sich die sicherheitspolitische Lage, Auftrag und Aufgabenspektrum der Bundeswehr grundlegend verändert. Diesen Veränderungen ist angemessen Rechnung zu tragen.

Die Koalitionsparteien halten im Grundsatz an der allgemeinen Wehrpflicht fest mit dem Ziel, die Wehrdienstzeit bis zum 1. Januar 2011 auf sechs Monate zu reduzieren.

Der Bundesminister der Verteidigung setzt eine Kommission ein, die bis Ende 2010 einen Vorschlag für Eckpunkte einer neuen Organisationsstruktur der Bundeswehr, inklusive der Straffung der Führungs- und Verwaltungsstrukturen, zu erarbeiten hat.

Die Bundesregierung bekennt sich zur Inneren Führung und zum Leitbild vom Staatsbürger in Uniform. Unsere Soldatinnen und Soldaten müssen sich auf den Rückhalt in der Gesellschaft verlassen können. Ihren Leistungen für die Sicherheit unseres Landes gebührt hohe Anerkennung.

Unsere Fürsorgepflicht gilt in besonderem Maße den in Ausübung ihres Dienstes zu Schaden Gekommenen und ihren Familien. Für in Folge belastender Ereignisse traumatisierte Soldatinnen und Soldaten wird die Einrichtung eines Trauma-Zentrums mit Priorität verfolgt.

Zudem verständigen sich die Koalitionspartner vor dem Hintergrund des demografischen Wandels darauf, mit Blick auf die personelle Einsatzfähigkeit ein Maßnahmenpaket zur Steigerung der Attraktivität des Dienstes in der Bundeswehr bis Ende 2010 vorzulegen. Es wird sich hierbei u. a. um die Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie und Dienst, die Schaffung von Kinderbetreuungsmöglichkeiten, die Reduzierung der Versetzungshäufigkeit und die zügige Fortführung der Modernisierung „Kasernen-West“ handeln.

Darüber hinaus gehende Änderungen, wie die Schaffung eines neuen Laufbahnrechts, werden realisiert. Wir schaffen eine zentrale Zuständigkeit der Justiz für die Verfolgung von Straftaten von Soldaten, die diesen in Ausübung ihres Dienstes im Ausland vorgeworfen werden.

Wehrtechnische Industrie und Rüstungskooperation

Eine leistungsfähige nationale wehrtechnische Industrie ist für uns von hoher sicherheits- und wirtschaftspolitischer Bedeutung. Sie bleibt Grundlage für eine aufgabengerechte Ausrüstung der Bundeswehr, die zunehmend nur über internationale Kooperation gewährleistet werden kann.

Die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr brauchen für ihren gefährlichen Auftrag bis hin zum Gefecht die bestmögliche Ausrüstung.

Beim Rüstungsprojekt A 400 M besteht die Koalition auf vollständiger Erfüllung des Vertrages. Der strategische Lufttransport wird sicher gestellt. Bei dem zu beschaffenden Eurofighter haben sich die Koalitionsparteien darauf geeinigt, zukünftige Exporte auf die noch in der Tranche 3b zu beauftragende Stückzahl anrechnen zu lassen.

Bei der Beschaffung wehrtechnischen Materials werden wir Strukturen zur Sicherstellung von Rechtsbeachtung und -befolgung schaffen.

Die Sicherung technologischer Kompetenz und hochwertiger Arbeitsplätze in Deutschland ist der Bundesregierung ein wichtiges Anliegen. Wir werden daher ressortübergreifend Maßnahmen zur Erhaltung ausgewählter wehrtechnischer Kernfähigkeiten festlegen und umsetzen.

Wir halten an den derzeit geltenden Rüstungsexportbestimmungen fest und setzen uns weiter für eine Harmonisierung der Rüstungsexportrichtlinien innerhalb der EU ein. Wir treten für faire Wettbewerbsbedingungen in Europa ein und bekräftigen den Offset-Verhaltenskodex der Europäischen Verteidigungsagentur.

6. Menschenrechte schützen – Rechtsstaatlichkeit fördern

Die Glaubwürdigkeit Deutschlands steht in direktem Zusammenhang mit dem konsequenten Eintreten für die Menschenrechte in der Außen- und Entwicklungspolitik. Ihre Einhaltung ist das Fundament für die demokratische, wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung jedes Landes. Körperliche und geistige Unversehrtheit, Gedanken- und Meinungsfreiheit und die Freiheit von Diskriminierung sind unveräußerliche Prinzipien unserer Menschenrechtspolitik. Wir wenden uns auch in unseren auswärtigen Beziehungen gegen jegliche Benachteiligung aufgrund und von Religion, ethnischer Herkunft, Geschlecht oder sexueller Orientierung.

Der Rechtsstaatsdialog und Maßnahmen zur Stärkung der Zivilgesellschaft sind wichtige Instrumente unserer Menschenrechtspolitik, deren Wirkung kontinuierlich überprüft werden muss. Ebenso kontinuierlich wird sich die Bundesregierung weltweit für Religionsfreiheit einsetzen und dabei ein besonderes Augenmerk auf die Lage christlicher Minderheiten legen.

In unserem Regierungshandeln treten wir für die weltweite Abschaffung von Todesstrafe, Folter und unmenschlicher Behandlung ein. Insbesondere Menschenhandel, Kinderarbeit, der Einsatz von Kindersoldaten, Zwangsprostitution, Zwangsheirat und Praktiken wie Genitalverstümmelung müssen geächtet und international verboten werden. Wir sehen in der Globalisierung eine Chance, den Menschenrechten weltweit zur Durchsetzung zu verhelfen und befürworten Zertifizierungsmaßnahmen und Initiativen verantwortungsvoller Unternehmensführung. In Partnerschaftsabkommen werden wir den Schutz der Menschenrechte berücksichtigen und ihre Umsetzung verfolgen.

Wichtige Pfeiler internationaler Menschenrechtspolitik sind die internationalen Menschenrechtsschutzsysteme. Der Europarat mit dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) sowie der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) sind unentbehrliche Instrumente im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen. Insbesondere der EGMR bedarf stärkerer Unterstützung, da viele anhängige Klagen wegen mangelnder finanzieller Ressourcen nur sehr spät oder gar nicht bearbeitet werden können.

Wir setzen uns für eine Evaluierung des Rom-Statuts zum IStGH ein, mit dem Ziel, Strafbarkeitslücken zu schließen. Wir bekennen uns zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen Deutschlands und treten für eine bessere Durchsetzung des Völkerstrafgesetzbuchs ein. Wir unterstützen die Bestrebungen, in Nürnberg ein Institut zur Durchsetzung der Nürnberger Prinzipien zum Völkerstrafrecht einzurichten.

Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen darf nicht zum Spielfeld nationaler Machtinteressen werden, sondern soll sich als internationales Sprachrohr gegen Menschenrechtsverletzungen etablieren. Wir werden die Menschrechtsdimension der OSZE fortentwickeln und die Stellung des OSZE-Büros für demokratische Institutionen und Menschenrechte (ODIHR) stärken.

7. Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik

Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik ist eine tragende Säule der deutschen Außenpolitik. Einer gezielten Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik kommt im Zeitalter der Globalisierung eine immer größere Bedeutung zu. Deutsche Kultureinrichtungen wie das Deutsche Archäologische Institut, die Goethe-Institute, der DAAD, die Humboldt-Stiftung und die deutschen Auslandsschulen sowie Wissenschaftskooperationen und entsprechende Zukunftsprojekte, wie zum Beispiel die Deutsch-Türkische Universität in Istanbul, sind Brücken unserer werteorientierten Außenpolitik.

Der Förderung der deutschen Sprache im Ausland werden wir besondere Beachtung beimessen. Die Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik soll Deutschland in seiner Vielfalt darstellen und das Interesse an unserem Land, unserer Sprache und unserer Geschichte und Kultur fördern. Dies sind die Grundvoraussetzungen für gute und vertrauensvolle Beziehungen zwischen Deutschland und seinen Partnern. Heute begreift Deutschland seine Auswärtige Kultur- und Bildungspolitik noch stärker als Beitrag zur Krisenprävention, Menschenrechtsschutz und Freiheitsförderung.

Dem Dialog mit dem Islam messen wir besondere Bedeutung zu. Wir achten und schätzen die reiche kulturelle Tradition der islamischen Welt und setzen uns für ein friedliches Miteinander der westlichen Demokratien mit den islamisch geprägten Staaten ein. Islamisch geprägte Gesellschaften müssen ihren eigenen Weg in die und in der Moderne finden. Dabei ist es in unserem Interesse, die moderaten Kräfte in ihrem Streben nach Rechtsstaatlichkeit und Demokratie zu unterstützen. Islamistischer Terrorismus ist zunächst eine Bedrohung für die islamisch geprägten Gesellschaften selbst, aber auch für uns.

In unserer Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik nehmen die innereuropäischen sowie transatlantischen Beziehungen eine besondere Rolle ein. Wir wollen diese Beziehungen durch verstärkten Kultur- und Wissensaustausch stärken. Zudem betrachten wir es als Aufgabe der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik, auch die europäische Identität zu stärken und somit zur weiteren innereuropäischen Integration einen wertvollen Beitrag zu leisten. Mittel- und langfristig streben wir zwischen den EU-Mitgliedstaaten in der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik Synergien in Form gemeinsamer Programme und Strukturen und der Entwicklung kooperativer europäischer Kulturinstitute an. Wir werden die Auswärtige Kultur-und Bildungspolitik finanziell bestmöglich ausstatten und verstehen dies als langfristige politische, kulturelle und wirtschaftspolitische Investition.

Die mediale Präsenz Deutschlands in der Welt durch die Deutsche Welle muss verstärkt werden. Hierzu können Programmangebote öffentlich-rechtlicher und privater Medienunternehmen einen Beitrag leisten. Bei der Vergabe der Mittel aus der ODA-Quote soll die Deutsche Welle stärker berücksichtigt werden.

8. Entwicklungszusammenarbeit

In der Verfolgung der Ziele unserer Entwicklungspolitik kommen unsere Werte und Interessen gleichermaßen zum Ausdruck. Dabei sind rechtsstaatliche Mindeststandards und die Einhaltung der Menschenrechte zur berücksichtigen.

Ziel der Entwicklungspolitik ist eine nachhaltige Bekämpfung von Armut und Strukturdefiziten im Sinne der Millenniumserklärung der Vereinten Nationen. Die Stärkung guter Regierungsführung, der Eigenverantwortung und der Selbsthilfekräfte in den Entwicklungsländern werden zentrale Bestimmungselemente für unsere Entwicklungspolitik sein. Dies erfordert die intensive Einbindung und Stärkung aller in der Entwicklungsarbeit Tätigen – insbesondere der Kirchen, Stiftungen und Nichtregierungsorganisationen – wie auch eine engere Kooperation mit der deutschen Privatwirtschaft. Den politischen Stiftungen kommt dabei eine herausgehobene Funktion zu.

Unter dem Motto „Hilfe zur Selbsthilfe“ und dem Gesichtspunkt der Ernährungssouveränität werden wir uns für ein nachhaltiges internationales Engagement zur Stärkung der Landwirtschaft und der ländlichen Räume in Entwicklungsländern einsetzen.

Wir wollen die Wirksamkeit der Entwicklungspolitik steigern und sie durch eine Schärfung des Profils, Akzentuierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit, klare nationale und internationale Arbeitsteilung nach den Prinzipien der Erklärung von Paris, Steigerung der Kohärenz sowie durch eine effizientere Gestaltung der bilateralen, multilateralen und europäischen Organisationsstrukturen und Instrumente neu ausrichten.

Wir werden uns auf folgende Schlüsselsektoren konzentrieren: Gute Regierungsführung, Bildung/Ausbildung, Gesundheit, ländliche Entwicklung, Klima-, Umwelt-und Ressourcenschutz sowie die wirtschaftliche Zusammenarbeit (Ausbau/Schutz des Privatsektors, z.B. mittels PPP, Mikrofinanzsystemen und Infrastrukturförderung). Die bisherigen Zusagen Deutschlands für die Bewahrung der biologischen Vielfalt und die Bekämpfung von Klimawandel und Hunger sollen konsequent umgesetzt und auch künftig bedarfsgerecht gestaltet werden.

Wir werden im Kontext der europäischen und internationalen Arbeitsteilung in der bilateralen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) Deutschlands mit einer begrenzten Zahl von Partnerländern zusammenarbeiten. Bei der flexiblen Anpassung werden die Kriterien gute Regierungsführung, Bedürftigkeit, Signifikanz unserer Hilfe, Gefahrenquellen und strategische Partnerschaft wichtige Gesichtspunkte sein.

In der Zusammenarbeit mit fragilen und zerfallenden Staaten und Ländern mit schlechter Regierungsführung wollen wir Konzepte entwickeln, um situationsgerecht in ausgewählten Staaten Transformationsprozesse zu unterstützen. Krisen- und Katastrophenvorsorge sollen übergreifend gestaltet werden.

Wir werden die Zusammenarbeit mit Schwellenländern zu Partnerschaften für eine nachhaltige Gestaltung der Globalisierung in gegenseitiger Verantwortung weiterentwickeln, insbesondere Dreieckskooperationen fördern. Wir werden uns vor allem in Feldern hohen gemeinsamen Interesses, wie z.B. Rechtsstaatsförderung, Umwelt- und Klimaschutz sowie Wissenschaftskooperation engagieren. Die eingesetzten Instrumente sollen zu möglichst marktnahen Konditionen schrittweise gegen Entgelt angeboten werden.

Wir werden uns für einen schnellen und entwicklungsorientierten Abschluss der Welthandelsverhandlungen einsetzen, sowie den Abbau der Agrarsubventionen und die Beendigung handelsverzerrender Fördermaßnahmen im Rahmen der WTO-Verhandlungen, den Süd-Süd-Handel und regionale Wirtschaftspartnerschaften fördern und durch Handelshilfen dazu beitragen, dass Entwicklungsländer an der wirtschaftlichen Globalisierung Teil haben können.

Kredite werden wir insbesondere unter Berücksichtigung der Schuldentragfähigkeit geben. Entschuldungen von Entwicklungsländern werden wir nur unter der Voraussetzung einer transparenten Haushaltsführung, der Bekämpfung von Korruption und Misswirtschaft sowie des Aufbaus einer soliden Wirtschaftsstruktur und der Stärkung der Eigenfinanzierung der Entwicklungsländer gewähren. Wir setzen uns zudem für die Implementierung einer internationalen Insolvenzordnung ein.

Struktur der Entwicklungszusammenarbeit

Wir wollen die Schlagkraft der deutschen Entwicklungspolitik erhöhen, um die Wirksamkeit und Zielgenauigkeit des Mitteleinsatzes zu verbessern, insbesondere durch Auflösung von Doppelstrukturen in Regierung und Durchführung.

Die Reform der Durchführungsstrukturen soll mit der Zusammenführung der Organisationen der Technischen Zusammenarbeit (TZ) beginnen und mit Mechanismen zur besseren Verknüpfung von technischer und finanzieller Zusammenarbeit verbunden werden. Die Entscheidung über die Strukturen der TZ wollen wir, gegebenenfalls unterstützt durch externe Beratung durch den Bundesrechnungshof, innerhalb des ersten Jahres der Legislaturperiode treffen. Zur Verbesserung der Steuerungsfähigkeit der deutschen Entwicklungspolitik werden wir die Organisationsstrukturen reformieren, die durch Abbau von Doppelstrukturen entstehenden Synergien dazu nutzen, externes Personal durch Dienstkräfte zu ersetzen sowie die Außenstruktur des für die Entwicklungspolitik zuständigen Ressorts und die Präsenz in multilateralen und europäischen Strukturen verbessern.

Architektur der internationalen Entwicklungszusammenarbeit

Die Überprüfung der entwicklungspolitischen Effizienz und Koordinierungsfähigkeit multilateraler Institutionen wird die Basis für unsere Initiativen zur Reform der internationalen Entwicklungsarchitektur hin zu klar definierter Aufgabenstruktur und darauf basierender Arbeitsteilung sein.

Wir halten eine grundlegende Reform der EU-Entwicklungspolitik hin zu mehr Kohärenz, Komplementarität und Subsidiarität für erforderlich und wollen den EU-Verhaltenskodex im Hinblick auf Prinzipien zur schlüssigen Arbeitsteilung überprüfen. Wir werden auf eine wirkungsvolle parlamentarische Begleitung des laufenden Europäischen Entwicklungsfonds (EEF) hinwirken und im Rahmen einer neuen Finanziellen Vorausschau auf die Integration des 11. EEF in den Haushalt der EU hinarbeiten. Diese Integration muss mit dem deutschen entwicklungspolitischen Instrumentarium verzahnt werden. Wir wollen die unterschiedliche Behandlung von Entwicklungsländern Afrikas, der Karibik und des Pazifiks im Vergleich zu Entwicklungsländern anderer Weltregionen beenden und streben eine einheitliche Entwicklungszusammenarbeit der EU an.

Wir wollen eine Verteilung der bilateralen sowie der europäischen und multilateralen deutschen Leistungen im Verhältnis von zwei Dritteln zu einem Drittel erreichen, um die Gestaltungsmöglichkeiten der deutschen Entwicklungspolitik zu erweitern und den Wirkungsgrad der eingesetzten Haushaltsmittel zu erhöhen.

Wir wollen trotz Finanzkrise die internationalen Verpflichtungen zur schrittweisen Erhöhung der deutschen öffentlichen Entwicklungsleistungen auf 0,7% des BSP einhalten. Wir werden uns diesem Ziel verantwortlich im Rahmen des Bundeshaushaltes annähern. Eine Erhöhung der entwicklungspolitischen Mittel muss mit einer Effizienzsteigerung des entwicklungspolitischen Instrumentariums und der

Absorptionsfähigkeit in den Entwicklungsländern einhergehen. Ein wichtiges Anliegen ist für uns auch die Stärkung der Eigenfinanzierung der Entwicklungsländer.

Budgethilfe und Entschuldung werden nur nach strengen, transparenten Vergabekriterien gewährt und fortlaufend überprüft.

Quelle: WACHSTUM. BILDUNG. ZUSAMMENHALT. Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und FDP. 17. Legislaturperiode, ohne Datum (26. Oktober 2009, ENTWURF), S. 105-122


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