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"Vermintes Gelände"

Afghanistan-Mandat der Bundeswehr: Rechtslage diffus - Gefechtslage bedenklich

Im Folgenden dokumentieren wir einen Artikel aus der Wochenzeitung "Freitag", der sich kritisch mit der vorgesehenen Ausweitung des Afghanistan-Mandats der Bundeswehr befasst. Außerdem erhält er eine kurze Chronik von ISAF.


Von Dirk Schneider

Seit die NATO das Kommando des internationalen Schutzkorps in Afghanistan (ISAF) übernommen hat, ist die Debatte darüber neu entfacht worden. War der Aktionsradius bisher auf die Kapitale Kabul und deren Umgebung begrenzt, sollen nun ISAF-Einheiten in etliche Provinzen verlegt werden. Mehr denn je könnten Soldaten der Mission in Konfrontationen verwickelt und jenseits gebotener Selbstverteidigung zur Konfliktpartei werden - Kampfeinsatz oder Rückzug wäre dann die Frage.

Soll ein erweiterter ISAF-Auftrag - und daran besteht kein Zweifel - auch die Bundeswehr einbeziehen, müsste dann der Bundestag erneut zustimmen? Das bisherige Mandat erteilte das Parlament im Dezember 2001, begrenzte aber den Einsatzort auf "Kabul und Umgebung". Kanzler Schröder damals vor dem Plenum: "›Umgebung‹ meint in erster Linie den einzig brauchbaren Flughafen." Nur dafür verlange er die Zustimmung der Abgeordneten.

So unsicher das Terrain für deutsche Soldaten in Afghanistan künftig werden könnte, so diffus ist schon jetzt die Rechtslage für derartige Einsätze, soweit es um das Verhältnis zwischen Exekutive und Legislative geht. Inwieweit darf die Regierung eine Mission "gestalten" - ab wann muss der Bundestag mitreden und mitentscheiden, diese Fragen sind nicht eindeutig zu beantworten. Ein "Entsendegesetz" oder "Parlamentsbeteiligungs-Gesetz" steht nach wie vor aus, obwohl das mittlerweile von allen Fraktionen gefordert wird, um die Bundeswehr als "Parlamentsheer" zu kodifizieren und die entsprechenden Rechte von Regierung und Parlament klar zu definieren.

Das "Awacs-Urteil" von 1994

Der Streit darüber ist nicht neu und schwelt seit 1992, seinerzeit hatten NATO und WEU den Anspruch auf Auslandseinsätze außerhalb des Geltungsbereiches ihrer Bündnisverträge ("out of area") erstmals unmissverständlich formuliert - seit dem Washingtoner Gipfel von 1999 ist diese Option Teil der NATO-Doktrin. 1994 bereits bestätigte das Bundesverfassungsgericht im sogenannten "Awacs-Urteil" eine grundsätzliche Zustimmungspflicht des Bundestages zu Auslandseinsätzen der Bundeswehr, doch seit elf Jahren sieht sich das Hohe Haus offenkundig außerstande, seine aus diesem Urteil resultierenden Kompetenzen per Gesetz zu regeln. Dieses Defizit war der FDP im März 2003 Anlass genug, durch einen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht einen Beschluss des Bundestages über den Einsatz deutscher Soldaten in den Awacs-Systemen der NATO im Falle eines Irak-Krieges erzwingen zu wollen. Die Richter wiesen das Ansinnen ab, ließen aber mit einer Befristung bis zum 17. August die Möglichkeit einer Klage offen. Die wurde von den Liberalen inzwischen nachgereicht - Begründung: durch eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes soll der parlamentarische Weg für die Entscheidung über ein "Entsendegesetz" geebnet werden.

In ihrem Beschluss aus dem Jahre 1994 hatten die Karlsruher Richter grundsätzlich Auslandseinsätzen der Bundeswehr zugestimmt, soweit diese durch die UNO mandatiert und vom Bundestag per Zustimmung bestätigt seien. Man habe sich an das "Leitbild des "Parlamentsheeres" gehalten, erklärte seinerzeit Jutta Limbach als Präsidentin des Verfassungsgerichts.

Mit diesem Parlamentsvorbehalt wurde mittlerweile nicht sonderlich feinfühlig umgegangen - so presste Kanzler Schröder Ende 2001 der rot-grünen Koalition das "Enduring-Freedom"-Mandat ab, indem er das Votum darüber mit der Vertrauensfrage verquickte, während die CDU/CSU-Fraktion mehrfach drohte, Einsätze der Bundeswehr (Kosovo/Mazedonien) nur zu billigen, sollte der Verteidigungshaushalt erhöht werden. Ein Junktim, das wenig vom Geist der Karlsruher Entscheidung spiegelte, aber um so mehr zu erkennen gab, wie dringend die Verabschiedung eines Entsendegesetzes ist.

Die Mudschahedin des Herrn Fahim

Vor einem erweiterten Afghanistan-Einsatz der Bundeswehr und deren möglicher Verstrickung in das innere Konfliktgewebe am Hindukusch gilt das allemal. Die Region um Kundus bezeichnet ein seit Jahrzehnten schwer umkämpftes Terrain innerhalb der Pfründe- und Clan-Geographie Afghanistans - ein in vielerlei Hinsicht vermintes Gelände. Kundus gehört zur Domäne des Verteidigungsministers Mohammed Fahim, der gemeinhin als "Stütze" der Regierung von Hamid Karzai gilt, aber zugleich als eigensinniger und machtbewusster Gegenspieler des Präsidenten eine Hausmacht formiert hat, die in der Region Kundus auf 30.000 Mudschahedin geschätzt wird. Eine Formation, deren operatives Potenzial weit über vergleichbare Ressourcen der afghanischen Zentralarmee hinausgeht. In einem Brief an Verteidigungsminister Struck vom 25. August fragt der CDU-Politiker Willy Wimmer (MdB) nicht ohne Grund: "Ist es etwa nicht so, dass es bis heute durch Fahim den internationalen Verbänden untersagt ist, das Pandschir-Tal in Augenschein zu nehmen, und trifft es nicht zu, dass in diesem strategisch wichtigen Tal auf Veranlassung von Herrn Fahim streng geheime Übungen mit russischen Spezialkräften stattfinden?" Eine Erklärung für die bisherige Abschottung dieses Landesteils liefert der Drogentransfer, der über Kundus via Sankt Petersburg bis nach Hamburg und Rotterdam führt. Durch den Rauschgifthandel bestreiten die lokalen Warlords Apanage und Kriegskosten. In die Region dislozierte ISAF-Verbände könnten diesen "way of war" nur tolerieren, wollten sie nicht in Kollisionen geraten, bei denen es nicht nur um Pfründe, sondern die innere Kräftebalance Afghanistans geht. Mohammed Fahim pflegt nicht zuletzt deshalb enge Verbindungen zum Paschtunen-Führer Gulbuddin Hekmatyar, der vor der Machtübernahme durch die Taleban 1996 als Warlord mit den besten Beziehungen zum Iran nie ein Hehl aus seinen Ambitionen machte, als Premierminister eine Regierung in Kabul anführen zu wollen.

Die Suche nach einem Interessenabgleich mit diesen Vektoren des innerafghanischen Kräftespiels wäre unumgänglich, sollten nach Kundus verlegte Bundeswehreinheiten ein Minimum an Sicherheit genießen wollen. Niemand wird das allen Ernstes als politisches Konzept einer Befriedung deuten können.


ISAF-Chronik*

16. November 2001
Der Bundestag spricht in namentlicher Abstimmung mit den Stimmen der Koalition dem Bundeskanzler das Vertrauen aus und votiert damit zugleich für die Entsendung von Bundeswehreinheiten für die Anti-Terror-Kampagne "Enduring Freedom".

20. Dezember 2001
Der UN-Sicherheitsrat erteilt mit der Resolution 1386 das ISAF-Mandat (International Security Assistance Force) für Afghanistan

22. Dezember 2001
Der Bundestag erteilt das Mandat für eine deutsche Beteiligung am ISAF-Einsatz - es gilt zunächst für sechs Monate.

6. März 2002
Beim Entschärfen einer Rakete sterben in Kabul zwei deutsche und drei dänische Soldaten, weitere werden schwer verletzt.

23. Mai 2002
Der Sicherheitsrat beschließt mit der Resolution 1413 eine Verlängerung des Mandats für die ISAF bis zum 20. Dezember 2002.

14. Juni 2002
Der Bundestag verlängert das Mandat für die Beteiligung der Bundeswehr an ISAF bis zum 20. Dezember 2002.

20. Juni 2002
Die Türkei übernimmt von Großbritannien die Führung bei ISAF.

27. November 2002
Der Sicherheitsrat beschließt mit der Resolution 1444 eine Verlängerung des ISAF-Mandats über den 20. Dezember 2002 hinaus für ein Jahr.

20. Dezember 2002
Der Bundestag verlängert das ISAF-Mandat für Kabul und beschließt, das deutsche Kontingent auf 2.500 Soldaten zu verstärken.

21. Dezember 2002
Während eines Erkundungsfluges über Kabul kommen beim Absturz ihres Hubschraubers sieben deutsche Soldaten ums Leben.

10. Februar 2003
Deutschland und die Niederlande übernehmen das Kommando der ISAF-Truppen in Kabul.

29. Mai 2003
Während einer Erkundungsfahrt fährt ein deutsches Fahrzeug auf eine Mine. Dabei kommt ein Soldat ums Leben, ein weiterer wird verletzt.

7. Juni 2003
Ein deutscher Konvoi, der sich auf der Fahrt zum Kabul International Airport befindet, wird durch ein Selbstmordkommando angegriffen. Vier Soldaten verlieren ihr Leben, 29 werden zum Teil schwer verletzt.

11. August 2003
Die NATO übernimmt das ISAF-Kommando.

* Eine ausführliche Chronik des Afghanistan-Krieges seit Oktober 2001 bietet unsere "Kriegschronik"



Aus: Freitag, Die Ost-West-Wochenzeitung 36, 29. August 2003


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